1.218 - Recht III - Migrationsrecht (b)
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1.218 -
Seminar - Wintersemester 2024/2025
Zeit / Ort: | Mi, 17:00-18:30 Uhr (wöchentlich), Ort: 05.00.06 |
Veranstaltungsbeginn: | Wed , 23.10.2024 17:00 - 18:30, Ort: 05.00.06 |
Teilnehmer: 5. Semester
Mit dem „Migrationsrecht“ werden die Normen in einer Rechtsordnung beschrieben, die im jeweils örtlichen Kontext (hier: innerhalb der Bundesrepublik und innerhalb der Europäischen Union) ausschließlich für ausländische Menschen gelten, mit denen Menschen deutscher Staatsangehörigkeit bzw. der Unionsbürgerschaft also nicht in Berührung kommen. Das betrifft vor allem das Recht des Aufenthalts, aber auch viele den Aufenthalt tangierende Bereiche. Über dieses weite, rechtliche Gebiet wollen wir uns im Laufe des Seminars einen Überblick verschaffen – und dies nicht in rein abstrakter und mithin furchtbar langweiliger Form, sondern mit einer möglichst konkret-individuellen Perspektive. Wir blicken z.B. auf den Iran und sein Mullah-Regime, auf die „Free-Palestine-Bewegung“, auf die afghanischen Konsulate der alten republikanischen Regierung, auf die Partei „Alternative für Deutschland“, auf vulnerable Personengruppen und das somalische Urkundenwesen. Ziel ist es, das Migrationsrecht im Kontext des aktuellen Weltgeschehens zu verstehen und anzuwenden. Nach zwei Einführungsveranstaltungen, in denen ich das Migrationsrecht in seinen Grundlagen vorstelle und wir uns die Arbeitsthemen erschließen und auf kleine Gruppen verteilen, sollen ab der dritten Veranstaltung kurze mündliche Referate der Studiengruppen das Geschehen prägen. Die Referate werden die Grundlage der Benotung sein. Eine zusätzliche Hausarbeit ist nicht zu verfassen. Die Referate sollen aber durch ein Hand-Out begleitet werden. Nach Beendigung des Referats werden wir uns dann als Seminargremium das Thema weitergehend z.B. im Wege einer Diskussion oder einer rechtlichen Fallprüfung erschließen.
Dr. Christian Scheibenhof
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