Studienschwerpunkt im Bachelor Soziale Arbeit

Studierende können entscheiden, ob sie ihr Studium mit oder ohne Schwerpunkt absolvieren möchten. Die Entscheidung, ob die Inhalte breiter oder thematisch vertiefter studiert werden, liegt damit beim Studierenden. Dies hat keinen Einfluss auf den Abschluss des Studiums.

Die Nachweise werden im zugehörigen Formular studienbegleitend erfasst.

(1) Über die Zuordnung des Berufspraktikums, Praxisprojektes und des Bachelorarbeitsthemas entscheiden die betreuenden Hochschullehrer*innen.

(2) Über die Zuordnung der Prüfungsleistung eines Moduls im Umfang von mindestens 5 cp entscheidet die*der in dem Modul lehrende Hochschullehrer*in. In Zweifelsfragen der Zuordenbarkeit entscheidet die Studiendekanin/ der Studiendekan.

Auf Antrag kann Ihnen der Studienschwerpunkt auf dem Bachelorzeugnis bestätigt werden, sofern alle geforderten Nachweise vorliegen.

Folgende thematische Studienschwerpunkte werden ab Sommersemester 2016 angeboten:

  • Kultur, Medien und Bildung
  • Flucht, Asyl und Migration
  • Gender und Diversity (z.B. Altern)
  • Jugend- und Familie
  • Klinische Sozialarbeit
  • Delinquenz, Soziale Kontrolle, Resozialisierung
  • Rehabilitation und Teilhabe

Studienschwerpunkte entstehen aus fachlich einem der sieben Schwerpunkte thematisch zuordenbaren Lehrveranstaltungen im Gesamtumfang von mindestens 55cp. Dazu gehören

  • das Berufspraktikum (30cp)
  • das Praxisprojekt (5cp)
  • thematisch entsprechende Prüfungsleistung aus dem gesamten Curriculum des 5.-7. Semesters (5cp) und
  • die Bachelorarbeit (15cp).

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