Einstufung in den BA-Studiengang Soziale Arbeit bei Hochschulwechsel

Entsprechend der Lissabon-Konvention erfolgt die Einstufung nach Kreditpunkten (cp).
Eine Einstufung kann nur bei freier Studienplatzkapazität und bei guten Leistungen erfolgen.
Für die Einstufung gelten am Fachbereich Sozialwesen folgende Regelungen:

1. Hochschulwechsel aus einem BA-Studiengang Soziale Arbeit einer anderen Hochschule

  • Für die Einstufung ins 2. Fachsemester müssen in der Regel 30 cp nachgewiesen werden.
  • Für die Einstufung ins 3. Fachsemester müssen in der Regel 60 cp nachgewiesen werden.
  • Für die Einstufung ins 4. Fachsemester (hier berufspraktisches Semester) müssen in der Regel 90 cp nachgewiesen werden.
  • Für die Einstufung ins 5. Fachsemester müssen in der Regel 120 cp nachgewiesen werden.
  • Für die Einstufung ins 6. Fachsemester müssen in der Regel 150 cp nachgewiesen werden.
  • Für die Einstufung ins 7. Fachsemester müssen in der Regel 180 cp nachgewiesen werden.

2. Hochschulwechsel aus einem anderen sozial-, verhaltens-, geistes- oder erziehungswissenschaftlichen Studiengang einer anderen Hochschule

  • Für die Einstufung gilt die unter 1. genannte Regelung.
  • Jedoch werden nur solche Module anerkannt, die mit den Modulen unseres BA-Studiengangs kompatibel sind. Bitte prüfen Sie vor der Bewerbung die Kompatibilität Ihrer erbrachten Prüfungsleistung mit den hier zu erbringenden Prüfungsleistungen. Nutzen Sie dafür auf der Homepage des Fachbereichs Sozialwesen www.sw.eah-jena.de unter dem Link Studium den Link BA Soziale Arbeit, weiter Ordnungen und Modulbeschreibungen die Übersicht über die zu erbringenden Prüfungsleistungen im Anhang der Prüfungsordnung sowie auch die Modulbeschreibungen.
  • Da eine Einstufung wegen nicht ausreichender Kompatibilität und damit dem Nichterreichen der erforderlichen 30 cp mit größter Wahrscheinlichkeit nicht möglich ist, empfiehlt sich eine Bewerbung ins 1. Semester. Nach der Immatrikulation können Sie dann am Fachbereich über das Prüfungsamt die Anerkennung der erbrachten kompatiblen Prüfungsleistungen beantragen. Darüber entscheiden die zuständigen Fachgruppen. Auf diese Weise können Sie Ihr Studium vereinfachen.
  • Studierenden, die einen Bachlor- oder Magisterabschluss in einem sozial-, verhaltens-, geistes- oder erziehungswissenschaftlichen Studiengang fast erreicht haben und zur Sozialen Arbeit wechseln wollen, wird empfohlen, diesen Studiengang abzuschließen, zwei Jahre berufliche Praxis in einem Arbeitsfeld Sozialer Arbeit nachzuweisen und sich danach für den Master-Studiengang Soziale Arbeit zu bewerben. Informationen zum Master-Studiengang finden Sie hier unter den Links Infos für Studieninteressenten und Studiengänge.

Bewerbungsfrist/Bewerbungsprozedere für den Bachelor-Studiengang Soziale Arbeit

  • Bewerbungsfrist bei Quereinstieg ins Wintersemester: Mai -15.7.,
  • Bewerbungsfrist bei Quereinstieg ins Sommersemester: bis 15.1.,
  • Bewerbungsfrist für das 1. Semester: Mai -15.7. nur zum Wintersemester.
  • Zum Bewerbungsprozedere darf der Fachbereich keine rechtsverbindliche Auskunft erteilen. Bitte informieren Sie sich dazu unter https://www.eah-jena.de/de-de/studium/bewerbung/bachelor. Bei darüber hinaus gehenden Fragen wenden Sie sich bitte an: studierendensekretariat@eah-jena.de.

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