FAQ

Fragen und Antworten rund um den FB Sozialwesen

Organisatorisches
  • Beispiel: Sie suchen den Raum 05.01.18 (Fachbereichssekretariat):

    05 gibt die Nummer des Hauses an,
    01 gibt die Nummer der Etage an,
    18 gibt die Nummer des Raumes an.

    Eine Übersicht über die Gebäude der EAH Jena finden Sie hier
  • Eine Semesterübersicht mit allen wichtigen Terminen finden Sie bei der Studienorganisation.
  • Für Studierende der Studiengänge "Soziale Arbeit" ist ein Semesterbeitrag in Höhe von 232,40 € zu bezahlen. Den aktuellen Beitrag entnehmen Sie bitte folgendem Link.

    Darin sind folgende Posten enthalten: Studierendenwerksbeitrag, Semesterticket [Nahverkehr(ÖPNV), Bahnticket Nahverkehr (innerhalb der meisten Fahrten in Thüringen)] sowie der Beitrag für den StuRa Ernst-Abbe-Hochschule Jena.

    Für neu immatrikulierte Student*innen wird einmalig ein Betrag in Höhe von 15 € für die Erstellung der thoska (Studierendenausweis) erhoben.

    Unter bestimmten Bedingungen kann man für die Zahlung des Bahntickets befreit werden:
    https://www.stw-thueringen.de/deutsch/soziales/semesterticket/index.html

    Weitere Informationen zum Semesterbeitrag erhalten Sie hier.

  • In manchen Fällen ist es nicht möglich, das Studium voll weiter zu führen. Je nachdem kann eine Beurlaubung oder ein Teilzeitstudium eine Lösung sein.

    In der Immatrikulationsordnung der Hochschule befinden sich die Bedingungen, in welchen Fällen ein Pausieren des Studiums (§23 Beurlaubung) oder eine Reduzierung des Stundenumfangs (§24 Teilzeitstudium) beantragt werden können.

    Achtung: Während der Beurlaubung und eines Teilzeitstudiums besteht kein Anspruch auf BAföG!
    (siehe § 9 BAföG mit der VwV 9.2.1 (Beurlaubung) und siehe § 2 Abs. 5 Satz1 BAföG mit der VwV 2.5.2 (Teilzeitstudium)). Die Gesetze befinden sich unter www.bafög.de .
  • Langzeitstudiengebühren müssen von den Studierenden entrichtet werden, die die Regelstudienzeit...

    ...eines Studienganges, der zu einem ersten berufsqualifizierenden Abschluss führt (Bachelor-Studium) um mehr als 4 Semester (Toleranzsemester) überschritten haben

    ...eines postgradualen Studienganges (Master-Studium) um mehr als 2 Semester (Toleranzsemester) überschritten haben.

    Die Gebühr beträgt 500€ pro Semester.

    Die Zahl der Toleranzsemester können sich dabei unter bestimmten Bedingungen erhöhen und damit mit einer Befreiung von Langzeitstudiengebühren nach Antrag einhergehen. Dies ist zum Beispiel im Fall der Erziehungszeit möglich, in diesem Fall maximal jedoch die doppelte Anzahl der Semester (Absatz (4) der näheren Bestimmungen). Es ist ggf. auch möglich, diese Gebühr bei finanzieller Notlage zu mindern.

    Nähere Informationen zur Erhebung von Langzeitstudiengebühren an der Ernst-Abbe-Hochschule Jena und deren Erlass oder Verminderung erhalten Sie hier oder im STUD.IP =) Startseite: Dokumente, Hinweise, Formulare =) Prüfungsamt.

    Auskunft erhalten Sie im ServiceZentrum Studium & Studienberatung
  • Der Beitrag des Studierendenwerkes (Semesterbeitrag) kann in der Regel nicht zurückgezahlt werden.

    Die einzige Möglichkeit laut Beitragsordnung des Studierendenwerkes Thüringen ist, wenn der Studierende im Vorsemester den Antrag auf Teilrücküberweisung des Semesterbeitrages an das Studierendenwerk stellt und nachweisen kann, dass er sich mindestens 20 Wochen im kommenden Semester außerhalb Thüringen befindet (Arbeits-/Praktikumsvertrag, Studienbescheinigung der „neuen“ Hochschule…). Dann kann er den „Regionalbahn-Beitrag“ in Höhe von z.Z. von 44.90 € zurück erhalten, alle anderen Beiträge bleiben beim Studierendenwerk Thüringen.

    Anders sieht es bei den Langzeitstudiengebühren aus:
    Bei der Zahlung der Langzeitstudiengebühren in Höhe von 500 €, dieses Geld nimmt die Hochschule ein, werden bei Beendigung des Studiums im ersten Monat des neuen Semesters (September/März) auf Antrag die 500 € vom Studierendensekretariat zurück überwiesen. Bitte informieren Sie sich dort vorher!
  • In Jena gibt es drei große Bibliotheken. Neben der Ernst-Abbe-Bücherei mit Stadtteilbibliothek in Lobeda sind für das Studium die Bibliothek der Ernst-Abbe-Hochschule und die Thüringer Universitäts- und Landesbibliothek („ThULB“) von besonderer Bedeutung.
    Es ist ratsam, für wissenschaftliche Arbeiten immer in beiden Hochschul-Bibliotheken nach passender Literatur zu suchen, da sich die Bestände oft etwas unterscheiden bzw. Bücher, die in der einen Bibliothek ausgeliehen sind, in der anderen zum Lesesaalbestand gehören.
  • Eine Studienbescheinigung kann ich mir ausdrucken oder im thoska-Büro anfordern.

    Um an der EAH eine Studienbescheinigung auszudrucken, müssen Sie zu einem der Terminals im Foyer von Haus 2 gehen.

    Beachten Sie zusätzlich, dass das Ausdrucken nur zu Zeiten möglich ist, wo der „Glaskasten“ im Foyer von Haus 2 besetzt ist: Montag bis Freitag, 7 bis 16 Uhr.

    Am Terminal gehen Sie wie folgt vor:

    (1) Wählen Sie „Bescheinigungen und Prüfungsanmeldung“ aus.
    (2) Klicken Sie „weiter zum Login“. Ihren Benutzernamen und Ihr Passwort haben Sie bei der Immatrikulation erhalten.
    (3) Wählen Sie links „Studiumsverwaltung“ und dann "Studienbescheinigungen“ aus.

    Beachten Sie, dass Sie eine extra Studienbescheinigung nach § 9 BAföG ausdrucken müssen, falls Sie diese dem BAföG-Amt vorlegen möchten.

    Ausloggen nicht vergessen!

    Um den Ausdruck am „Glaskasten“ abzuholen, müssen Sie Ihre thoska vorzeigen.

    Wichtiger Hinweis während der Corona-Pandemie

    Das Terminal zur Notenabfrage, zum Drucken von Studienbescheinigungen sowie zur Prüfungsanmeldung wurde im Foyer Haus 5 aufgestellt. Beide Geräte sind Montag bis Freitag, von 9.45 Uhr bis 14 Uhr verfügbar.

    Bitte beachten Sie, dass alle Funktionen des Terminals auch über den Self-Service ( https://selfservice.stud.eah-jena.de ) nutzbar sind. Die Installation eines zusätzlichen Nutzerzertifikats ist dafür nicht mehr notwendig.
  • Sie können dies ganz einfach von einem der Terminals (1. Stock, Haus 5 oder Foyer von Haus 2) aus erledigen.

    Sie gehen wie folgt vor:
    • Ihren Benutzernamen und Ihr Passwort haben Sie bei der Immatrikulation erhalten
    • Wählen Sie „Allgemeine Verwaltung“ aus
    • Klicken Sie an, ob Ihre „Heimatadresse“, Ihre „Semesteradresse“, „E-Mail-Adresse“ oder „Telefon- und Faxnummern“ geändert werden soll
    • Nehmen Sie die entsprechenden Änderungen vor und speichern Sie diese
    • Ausloggen nicht vergessen!

    Diese Information geht direkt an das Studierendensekretariat und wird nicht am FB erfasst.

  • Die Prämie in Höhe von 60€ pro Semester kann maximal 2x beansprucht werden (insgesamt 120€) und ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden (maximal bis zum 30. Lebensjahr, erstmaliger Hauptwohnsitz, Zuzug nach dem 01.01.2003 u.a.).

    Der Antrag ist 1x jährlich, vor oder nach dem 30. Juni für das laufende Kalenderjahr (Sommer- und Wintersemester zusammen = 120€ mit einem Antrag) beim Studierendenwerk Thüringen in der INFOtake auf dem Ernst-Abbe-Platz 5, 07743 Jena zu stellen.

    Vormals gezahlte Prämien werden angerechnet. Die Auszahlung erfolgt zeitversetzt im jeweils folgenden Kalendervierteljahr.
  • Besonders zu Beginn des Wintersemesters kann es schwierig sein, in Jena ein Zimmer oder einen Platz im Studierendenwohnheim zu ergattern. Deshalb sollten Sie nicht zu spät mit Ihrer Suche nach einer Unterkunft beginnen!

    Nähere Informationen erhalten Sie hier.

    Zur Zimmersuche für wenige Nächte können z.B. Privatzimmer tageweise gemietet werden. Unter dem Gastgeberverzeichnis von jenatourismus.de gibt es eine Datenbank.
  • Studierende können in Jena sowohl die Hochschulsportangebote der EAH als auch der Universität nutzen.
    Nähere Informationen zu Kosten, Einschreibung, Angebot usw. finden Sie unter https://www.eah-jena.de/hochschulsport und unter http://www.hochschulsport.uni-jena.de.
  • In Jena gibt es mehrere Möglichkeiten, Kurse in verschiedensten Sprachen zu belegen bzw. Sprachtandem-Partner zu finden:

  • Der Fachbereich unterhält seit mehreren Jahren stabile Beziehungen zu Partnerhochschulen, insbesondere im europäischen Ausland, z.B. Hasselt (Belgien), Odense (Dänemark), Groningen (Niederlande), Porsgrunn (Norwegen), Malaga (Spanien), Bournemouth (Südengland) und einige mehr…

    Im Rahmen der „International University Week“ (IUW), die immer in den Sommersemestern stattfindet, gibt es die Möglichkeit, „internationale Luft“ zu schnuppern. Studierende und Dozenten aus allen Partnerländern reisen jedes Jahr zu anderen Partnerhochschulen, um dort gemeinsam Seminare auf Englisch zu besuchen und sich gegenseitig kennenzulernen.
    Die IUW könnten Sie als „Sprungbrett“ für einen Studienaufenthalt im Ausland nutzen. Evtl. könnte sich hieran ein berufspraktisches Semester anschließen.

    Interessierte sollten sich unbedingt frühzeitig (!) bei Prof. Dr. Trenczek melden, da Anmelde- und Antragsverfahren gelegentlich lange dauern. Stipendien von Stiftungen etc. sind unter Umständen mehr als ein Jahr im Voraus zu beantragen. Außerdem sollte ausreichend Zeit bleiben, um die Sprache zu erlernen.

    Nähere Informationen zur IUW und zum Thema Auslandssemester finden Sie hier und hier.
Thoska (Studierendenausweis)
  • Die Abkürzung "Thoska" steht für die Thüringer Hochschul- und Studierendenwerkskarte, den Studierendenausweis. Auf ihm finden Sie Ihre Matrikelnummer.

    Die Thoska ist ein wichtiges Legitimationsdokument und es empfiehlt sich dringendst, sie immer griffbereit zu haben. Nur mit ihr dürfen Sie eine Prüfung schreiben.

    Gleichzeitig fungiert sie für alle Studierenden der Sozialen Arbeit als Fahrausweis für das Thüringennetz der Deutschen Bahn AG und als Nahverkehrsticket der Jenaer Nahverkehrsgesellschaft mbH (für die Pflegestudiengänge (Fernstudium) ist diese Funktion als Fahrausweis nicht möglich).

    Sie können ferner mit der Thoska in den Mensen Jenas und einiger anderer Thüringer Städte bargeldlos zahlen. Sie sollten immer etwas Geld auf der Thoska haben, da Sie in den Bibliotheken Ausdrucke und Kopien damit zahlen können und teilweise auch müssen.

    Bitte beachten: Trotz häufiger Ausnahmen ist die Thoska im Zweifelsfall nur in Verbindung mit dem Personalausweis oder einem in der BRD anerkannten höherwertigen Ausweisdokument gültig.

    Für weitere Informationen oder Problemen rund um die Thoska wenden Sie sich bitte an das SZS/thoska Büro

    Hier gehts direkt zu den Informationen als Semesterticket vom Studierendenwerk
  • Hierfür benutzen Sie die Automaten, die in allen Cafeterien und Mensen in Jena zu finden sind. Außerdem gibt es auch Automaten in der ThULB. Bitte beachten Sie, dass Sie zum Aufladen der Thoska in der Regel Ihre Girokarte benötigen.

    In der Ernst-Abbe-Mensa am Campus in der Innenstadt gibt es auch die Option für ein Aufladen mit Bargeld.
  • Auf Ihrer Thoska ist ein Gültigkeitsdatum abgedruckt. Dieses können Sie, nachdem Sie Ihren Semesterbeitrag überwiesen und sich damit zum nächsten Semester „rückgemeldet“ haben, immer für ein weiteres Semester verlängern.

    Zur Aktualisierung des Gültigkeitsaufdrucks schieben Sie Ihre Thoska mit dem Logo oben rechts in einen der Automaten, die im Foyer von Haus 5 oder auch von Haus 2 zu finden sind.
Studienfinanzierung
Beratungs- und Unterstützungsangebote
  • Die zentrale Studienberatung ist Ansprechpartner bei der Studienorientierung, Studienwahl und Studiengestaltung. Nähere Informationen erhalten Sie hier .

    Die Studienfachberater für den Fachbereich Soziale Arbeit finden Sie unter folgenden Link Am besten vereinbaren Sie per E-Mail einen Termin mit dem gewünschten Berater.
  • Die allgemeine Sozialberatung des Studierendenwerks Thüringen bietet Orientierungs- und Entscheidungshilfen sowie Informationen zu vielschichtigen sozialen Fragen. Nähere Informationen erhalten Sie hier.
  • Sollte der Geburtstermin innerhalb des 4.-6. Semesters im Bachelor-Studium liegen, sollten Sie auf jeden Fall Kontakt mit dem Praxisamt aufnehmen und sich im Hinblick auf die Realisierung des berufspraktischen Schwerpunktes beraten lassen.

    Bei allgemeinen Fragen zum Thema Schwangerschaft während des Studiums ist die Allgemeine Sozialberatung des Studierendenwerks Thüringen eine gute Anlaufstelle.

    Zudem sollten Sie sich bereits mit der Beginn der Schwangerschaft beim SZS (Servicezentrum Studium und Studienberatung) (Haus 1, Erdgeschoss, Raum 10) melden.

    Für die Studiengänge (BA, MA) der Sozialen Arbeit gelten zudem besondere Bestimmungen in der Schwangerschaft bzw. im Mutterschutz. Sie erhalten dazu vom SZS ein Formular .

    Bitte beachten Sie auch den Punkt zum "Mutterschutz".
  • Sie möchten Mutterschutz in Anspruch nehmen? Teilen Sie dies bitte frühzeitig dem SZS (Servicezentrum Studium und Studienberatung) (Haus 1, Erdgeschoss, Raum 10) mit.

    Erläuterung: Für alle Studierenden treten die gleichen Mutterschutzregelungen in Kraft wie für Mitarbeiter*innen. Sie sind in der Zeit der Mutterschutzfrist (im Regelfall: sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Entbindung) von Prüfungen befreit. Sie können jedoch auf dieses Recht verzichten und dies dem Prüfungsamt mitteilen. Reichen Sie dazu das Formular zur Prüfungsanmeldung im Mutterschutz mit ihren Nachweisen ein. Die Anmeldung der Prüfung findet dann nach den regulären Bedingungen des Studienganges statt. Ein Rücktritt von einer Prüfung ist bis vor Beginn der Prüfung noch möglich und muss entsprechend beim Prüfenden (alternative Prüfungsleistungen, wie Hausarbeiten und Referate) oder beim Prüfungsamt (Prüfungsleistungen, wie Klausuren und mdl. Prüfung) angezeigt werden. Sobald die Prüfung begonnen wurde, gelten die regulären Prüfungsbedingungen.

    Weitere Infos zum Mutterschutz finden Sie im Intranet der EAH Jena

    Über die Möglichkeit, sich beurlauben zu lassen, informiert Sie das Studierendensekretariat.
  • Ein Studium mit Kind hält so manche Herausforderung bereit.

    Doch das Studierendenwerk Thüringen bietet verschiedene Serviceleistungen für Studierende mit Kindern an.

    Unter anderem bekommen Studierendenkinder in den Mensen (!) ein kostenloses Essen, nach Beantragung eines Kinderausweises.

    Weitere Infos der EAH gibt es hier .
  • Eventuell besteht für Sie die Möglichkeit eines Nachteilsausgleichs. Nähere Informationen erhalten Sie hier.
  • Das Studierendenwerk Thüringen bietet eine fachkundige Rechtsberatung für alle Studierenden an. Nähere Informationen erhalten Sie hier .
  • Zentrale Aufgaben des Career Service an der EAH Jena sind die fachübergreifende Vorbereitung der Studierenden auf den Berufseinstieg und die Entwicklung eines partnerschaftlichen Austausches zwischen Hochschule und beruflicher Praxis.

    Realisiert werden diese Aufgaben durch ein umfangreiches Serviceangebot.

    Schwerpunkte des Career Service bilden dabei: Beratung, Stellen und Personal, Förderung, Weiterbildung, Veranstaltungen und Information. Nähere Informationen erhalten Sie hier.
  • Ratsuchende - einzelne und Paare - können die psychosoziale Beratung des Studierendenwerks Thüringen sowohl bei studienbedingten Problemen als auch in persönlichen Konfliktsituationen in Anspruch nehmen. Nähere Informationen erhalten Sie hier.
Studiengang Bachelor Soziale Arbeit
Rund um die Prüfung
  • Nach der Ordnung über die COVID19-bedingte Aussetzung von Prüfungsfristen an der Ernst-Abbe-Hochschule Jena (Corona-Ausgleichssemesterordnung) (siehe: Verkündungsblatt vom 20. Dezember 2021, Heft 76, S. 23 )

    gilt:

    Alle prüfungsrechtlichen Ausschlussfristen oder sonstige Prüfungsfristen sind bis einschließlich Sommersemester 2023 ausgesetzt (dies gilt auch für Wiederholungsprüfungen) konkret trifft dies an unserem Fachbereich:

    • die Pflicht zur Wiederholung nicht bestandenen Prüfungsleistungen (§ 12 Abs. 5 SGSB BA/MA Soziale Arbeit, sowie in den älteren Prüfungsordnungen z.B. § 32 Abs. 4 PO BA Soziale Arbeit 2012)

    • die Frist zur Ablegung von Modulprüfungen nach § 12 Abs. 1 SGSB BA/MA Soziale Arbeit bzw. § 14 PO BA Soziale Arbeit 2012 (erstmaliges Ablegen der Prüfung 4 Semester, nachdem die Prüfung das erste Mal regulär angeboten wird)
  • Die Module können mit unterschiedlichen Prüfungs- und Leistungsformen abgeschlossen werden. Dies wird Ihnen zu Beginn und innerhalb der jeweiligen Veranstaltungen mitgeteilt bzw. Sie schauen in der jeweiligen Modulbeschreibung nach. Bewertet wird die entsprechende Leistung durch Professor*innen oder Dozent*innen.

    Die schriftlichen und mündlichen Prüfungsleistungen werden i.d.R. im festgelegten Prüfungszeitraum abgelegt. Dieser ergibt sich aus den Semesterterminen der Hochschule

    Schriftliche Prüfungsleistungen (§ 19 RPO)

    o Die Dauer der Prüfung entnehmen Sie bitten dem aktuellen Studien- und Prüfungsplan bzw. den Modulbeschreibungen.
    o Multiple-Choice-Prüfungen (§ 23 RPO) sind möglich
    o Ergebnisse sollen bis spätestens acht Wochen nach dem Prüfungstermin bekannt gegeben werden
    o Die konkreten Prüfungsdaten werden nach Beschluss durch den Fachbereichsrat bei StudIP unter Top News und unter Prüfungsamt auf der Fachbereichsseite mitgeteilt.

    Mündliche Prüfungsleistungen (§ 20 RPO)

    o Die mündlichen Prüfungen werde in der Regel von mindestens 2 Prüfer*innen (Kollegialprüfung) durchgeführt.
    o Dauer der Prüfungen je zu prüfender Person: mindestens 15 und höchstens 60 Minuten
    o Die Mitteilung der Prüfungszeiten und Zuordnung zu den Prüfer:innen erfolgt bei StudIP sowie per Aushang
    o Das Ergebnis wird der zu prüfenden Person direkt im Anschluss mitgeteilt.

    Alternative Prüfungsleistungen (§ 24 RPO)

    o Fach- und Kurzreferate, wissenschaftliche Hausarbeiten, Dokumentationen, künstlerische Produktionen, wissenschaftliche Ausarbeitungen, Reading Reports
    o Diese Prüfungen sollen außerhalb des Prüfungszeitraumes stattfinden, d.h. während des laufenden Semesters. Die Termine hierfür werden zu Beginn des Semesters mit dem/der jeweiligen Professor*in oder des/der Dozent*in im Se-minar oder in der Sprechstunde abgesprochen
    o Noten sollen bis spätestens acht Wochen nach dem Prüfungstermin/der Abgabe bekannt gegeben werden. Bei mündlicher Form ist der zu prüfenden Person direkt im Anschluss das Ergebnis mitzuteilen.
  • (§13 Abs. 2 Satz 6 RPO) – Beschluss des Fachbereichsrats vom 27.10.2021

    Ein Nachteilsausgleich kann bei Behinderungen im Sinne des § 2 SGB IX sowie chronischen Erkrankungen beantragt werden, wenn die Behinderung/chronische Erkrankung den Nachweis der Kenntnisse/Fähigkeiten/Fertigkeiten im Sinne der jeweiligen Prüfungs- oder Studienleistung erschwert. Nicht in Betracht kommt ein Nachteilsausgleich bei einer akuten Erkrankung. In diesem Fall kann aber eine Prüfungsunfähigkeit vorliegen. Ebenfalls ausgeschlossen ist ein Nachteilsausgleich in Fällen, in denen Studierende aufgrund einer Behinderung/chronischen Erkrankung nicht bzw. nicht mehr in der Lage sind, die Anforderungen der Prüfungsordnung zu erfüllen. In diesen Fällen ist von einer Studierunfähigkeit auszugehen.

    • Anträge auf Nachteilsausgleich bei Prüfungen sind bis spätestens vier Wochen vor Beginn der Anmeldezeit zu der entsprechenden Prüfung zu stellen. Bei Nichteinhaltung der Frist ist der Antrag abzulehnen, wenn nicht (z. B. krankheits- bzw. behinde-rungsbedingte) Gründe für die Verspätung der Antragsstellung vorliegen, die die Studierenden nicht zu vertreten haben. Die Gründe für die verspätete Antragstellung sind vorzutragen und ggf. Nachweise beizufügen.

    • Der Antrag auf die Gewährung von Nachteilsausgleichen ist in jedem Semester unter Benennung der Prüfungen, für die ein Nachteilsausgleich begehrt wird, zu stellen. Beizufügen sind Nachweise für die Behinderung/chronische Erkrankung sowie deren Aus-wirkungen auf die Umsetzung/Darstellung der Prüfungsleistung. Der begehrte Nachteil-sausgleich sollte benannt werden.
  • Siehe Anlage 3 SGSB: Studien- und Prüfungsplan Studiengang Bachelor Soziale Arbeit

    Achtung (siehe §12 Abs. 1 SGSB BA SA): Die Frist für die Ablegung von Modulprüfungen gemäß § 14 der RPO beträgt vier Semester, nachdem die Prüfung im Studien- und Prüfungsplan (Anlage 3) erstmalig vorgesehen ist, mit Ausnahme des Moduls Bachelorprüfung (Modul 1.227) und des Berufspraktischen Semesters (Modul 1.214).

    Nach Ablauf der Frist wird der erste Prüfungsversuch ((vollständig abgelegt - § 14 Rahmenprüfungsordnung) dieser Modulprüfung als „nicht bestanden“ gewertet.
  • Rechtzeitig vor dem Prüfungszeitraum wird der Anmeldezeitraum für Prüfungen bei StudIP unter TopNews bekannt gegeben. (siehe Frage: „Welche Frist muss ich vor Prüfungen beachten?“ Es handelt sich hierbei um Ausschlussfristen.

    Während dieser Zeit müssen Sie sich unbedingt und selbstständig im Selfservice-System von zu Hause aus zu den Prüfungen anmelden, die Sie mitschreiben möchten.

    Sie gehen wie folgt vor:

    • Ihren Benutzernamen und Ihr Passwort haben Sie bei der Immatrikulation erhalten
    • Wählen Sie links „Prüfungsverwaltung“ aus und anschließend „Prüfungsan- und abmeldung“
    • Setzen Sie das „Akzeptieren“-Häkchen und klicken auf „weiter“
    • Klicken Sie „Bachelor Soziale Arbeit“, dann Hauptstudium und wählen dann unter den aufgelisteten Veranstaltungen diejenigen aus, in denen Sie eine Prüfung absolvieren möchten
    • Sie können nun Infos über angemeldete oder abgemeldete Prüfungen einsehen.
    • Kontrollieren Sie, ob alle Prüfungen korrekt angemeldet sind! Im Falle einer Wiederholungsprüfung würde eine versehentlich nicht angemeldete Prüfung als Fehlversuch gewertet werden!
    • Ausloggen nicht vergessen!
  • Die Formulare für die Prüfungsanmeldung erhalten Sie im Prüfungsamt zu den Sprechzeiten. Bitte reichen Sie diese unterschrieben per Post oder persönlich im Prüfungsamt ein.
  • Neben den Anmeldefristen zu Prüfungen werden auch immer gleich die Abmeldefristen bekannt gegeben. In der Regel können Sie sich bis eine Woche nach Ablauf der Anmeldefrist noch von einer Prüfung abmelden, z.B., weil Sie merken, dass die Vorbereitung doch nicht so gut läuft, wie gedacht.

    Bitte beachten Sie, dass eine Abmeldung nur bei schriftlichen Prüfungsleistungen (Klausuren), die im Self-Service-System angemeldet wurden, möglich ist.

    Die Abmeldung von mündlichen Prüfungsleistungen ist aufgrund der aufwendigen Terminplanung und Zuordnung der Prüfer zu den Studierenden nicht möglich.
  • Alternative Prüfungsleistungen (z.B. Referate) finden zu den Terminen statt, die mit den Professor*innen oder Dozent*innen im Seminar bzw. in der Sprechstunde abgesprochen wurden.

    ACHTUNG: Auf die entsprechenden Fristen ist selbstständig zu achten. Wer den Termin verpasst, kann an der Prüfung nicht teilnehmen! Weiterhin ist zu beachten, dass Sie sich auch für Wiederholungsprüfungen selbstständig anmelden müssen und nicht etwa „automatisch“ angemeldet sind.

    In Ausnahmefällen kann eine schriftliche Prüfungsanmeldung (keine E-MAIL!) erfolgen, z.B. bei auswärtigem Praktikum oder Krankheit. Wenn man während der Anmeldezeit krank ist und die Prüfungsanmeldung deshalb versäumt, muss nach Ende der Krankheit unbedingt sofort mit Krankenschein beim Prüfungsamt nachgemeldet werden.
  • Den Begriff „Härtefall“ gibt es in dem Sinne, wie ihn Studierende häufig auffassen, nicht.
    Er wird oft mit dem sogenannten „Nachteilsausgleich“ verwechselt (§ 13 Abs. 2 Prüfungsordnung).

    Für weitere Informationen siehe Punkt: „Nachteilsausgleich“ und bei den Dokumenten des Prüfungsamtes
  • Zu welcher Uhrzeit und in welchem Raum/Hörsaal die Prüfung stattfindet, erfahren Sie durch den Prüfungsplan, den Sie bei den Aushängen des Prüfungsamts einsehen können bzw. der rechtzeitig im Stud.IP unter der Startseite: Links, Dokumente, Hinweise, Formulare beim Prüfungsamt veröffentlich wird.

    Außerdem sollten Sie unbedingt Ihre thoska zur Hand haben, um sich als Student*in der EAH Jena ausweisen zu können und damit die Prüfungsaufsicht weiß, dass Sie auch die/derjenige sind, für die/den Sie gehalten werden.

    Es wäre auch sinnvoll, einen Ausdruck der von Ihnen angemeldeten Prüfungen dabei zu ha-ben (Siehe: „Wie melde ich mich zu einer schriftlichen Prüfungsleistung (Klausur) im Prüfungszeitraum an?“ falls Sie z.B. nicht auf der Unterschriftenliste stehen, die während oder nach der Prüfung herumgeht. In diesem Fall hätten Sie einen Nachweis, dass Sie berechtigt sind, die Prüfung mitzuschreiben und nicht etwa die Anmeldefrist versäumt haben.

    Die Prüfungsergebnisse finden Sie im Self-Service-System veröffentlicht.
  • Gründe für das Nichtantreten einer Prüfung sind beim Prüfungsamt spätestens bis zur Vollendung des 3. Werktages nach der Prüfung schriftlich einzureichen und glaubhaft zu machen.

    Bei einem nicht selbst verschuldeten Grund können Sie sich wie bei einem Erstversuch ganz normal auf die Prüfung im nächsten Semester vorbereiten. Vergessen Sie trotzdem nicht, sich wieder fristgerecht im Self-Service-System für diese anzumelden!
    (Siehe: „Wie melde ich mich zu einer schriftlichen Prüfungsleistung (Klausur) im Prüfungszeitraum an?“

    (Nicht selbst verschuldete) Gründe für das Nichtantreten einer Prüfung können unter anderem sein: Krankheit (auch des überwiegend von ihnen allein zu versorgenden Kindes). „Schwerwiegende“ private Probleme, Zugverspätungen oder Zugausfälle können durchaus – mit einer Bestätigung durch das verantwortliche Unternehmen – als Ausnahmen gelten.

    Bei einem Versäumnis durch Krankheit benötigen Sie ein ärztliches Attest.

    Hinweis (Stand Februar 2023): Für gesetzlich versicherte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wird seit dem 1.1.23 die Arbeitsunfähigkeit durch den Arzt elektronisch an die Krankenkasse übermittelt und wird dann durch den Arbeitgeber elektronisch abgerufen.

    Studierende sind keine Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Hochschule, sodass das Verfahren der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung hier nicht greift; die Hochschule ist nicht befugt und entsprechend nicht in der Lage, für Studierende die elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen der Krankenkassen abzurufen.

    Vor diesem Hintergrund ändert sich für uns als Hochschule bis auf Weiteres nichts an dem etablierten Prozedere, dass Studierende zum Nachweis für die Prüfungsunfähigkeit einen papierhaften Beleg der Arbeitsunfähigkeit vorlegen.
  • Wenn Sie eine Prüfung nicht bestehen, müssen Sie sich für die gleiche Prüfung im nächsten Semester wieder anmelden. (Sie müssen dies nochmals fristgerecht im Self-Service-System vornehmen und sind nicht etwa automatisch angemeldet! Die Prüfungen werden regulär nach Prüfungsplan und im Folgesemester als Wiederholungsprüfung angeboten.)

    Wiederholungsprüfungen werden im Einklang mit der Rahmenprüfungsordnung der Hoch-schule (§ 34 Abs. 3) in der Regel in jedem Semester angeboten. Die Termine hierfür werden rechtzeitig bekannt gegeben. (Auch hier am besten im Stud.IP oder bei den Aushängen des Prüfungsamtes nachsehen.)


    ACHTUNG: Wenn Sie die Prüfung nicht im folgenden Semester wiederholen, wird die-se automatisch mit „nicht bestanden“ und damit als weiterer Fehlversuch bewertet. Es sei denn, Sie haben das Versäumnis z.B. aufgrund von Krankheit nicht zu vertreten. Dies ist durch ein ärztliches Attest nachzuweisen.


    Die Anzahl der möglichen Wiederholungsprüfungen beträgt zwei, wobei die zweite Wiederholungsprüfung sich maximal auf vier Prüfungsleistungen beschränkt. Wer beim dritten Versuch durchfällt oder in mehr als vier Prüfungsleistungen eine zweite Wiederholungsprüfung benötigt, hat endgültig nicht bestanden und muss sich exmatrikulieren.
  • Während einer Beurlaubung können Sie Prüfungen im Umfang von 6 Creditpoints (CP) ablegen. Bitte beachten Sie, dass Sie die Prüfungsanmeldung im Prüfungsamt vornehmen müssen, da Sie im Self-Service-System gesperrt sind (§ 23 Abs. 6 Satz2 ImmaO EAH).
  • Die Anrechnung von gleichwertigen Prüfungs- und Studienleistungen (§ 8 RPO), die bereits vor Beginn des Studiums oder während eines Auslandssemesters erworben wurden (§ 54 Abs. 10 ThürHG), ist bis zum Ende der 4. Vorlesungswoche des Fachsemesters, in welchem die entsprechenden Prüfungs- bzw. Studienleistungen zu erbringen sind, beim zuständigen Prüfungsausschuss einzureichen.
  • Einige Module sind nicht mit einer einzelnen Leistung abgeschlossen, sondern sind ggf. über mehrere Semester (z.B. Soziale Arbeit) verteilt und mit mehreren „Teilleistungen“ verbunden. Die Modulnote errechnet sich dann aus dem – gegebenenfalls gewichteten – Mittelwert der Noten der einzelnen Leistungen. Dabei wird nur die erste Dezimalstelle hinter dem Komma berücksichtigt; alle weiteren Stellen werden ohne Rundung gestrichen. Ergibt die Errechnung eine Gesamtnote, die genau zwischen zwei Noten steht, so ist die bessere Note auszugeben.


    HINWEIS:

    Die CP entstehen in der Regel erst, wenn das Modul vollständig ist. Ausnahme 1.201 - hier sind CP für jeden Teil zu sehen.

    Die Module 1.202 / 1.207 / 1.210 / 1.217 / 1.223 / 1.224 bestehen aus je einer Prüfungsleistung und einer Studienleistung.

    Die Module 1.203 / 1.204 / 1.205 / 1.206 / 1.220 haben nur eine Prüfungsleistung, die aus mehreren Themen (von verschiedenen Dozenten gelehrt und geprüft) besteht und mit einer Note bewertet werden (eine Anmeldung).


    Nur 1.218 Recht 3 besteht aus 2 Teilprüfungsleistung, die jeweils extra angemeldet, extra benotet werden und einzeln bestanden sein müssen, Noten werden arithmetisiert.
  • Die Formulare sind auch bei StudIP und im Internet unter Prüfungsamt zu finden. Diese nehmen Sie ausgefüllt mit zum Seminar, in dem Sie Ihr Referat halten bzw. legen sie Ihrer Hausarbeit bei.

    Die/der jeweilige Professor*in oder der/die jeweilige Dozent*in wird darauf Ihre Note notie-ren und unterschreiben. Den oberen Abschnitt des Formulars reicht i.d.R. der/die Prüfer*in im Prüfungsamt ein, den unteren Abschnitt heben Sie selbst auf. Um einsehen zu können, ob Ihre Note korrekt übertragen wurde, können Sie im Selfservice Ihren Notenspiegel einsehen bzw. ausdrucken. (Siehe Frage: „Wie kann ich eine Übersicht über meine Noten bekommen?“ )

    Sie sollten ihren Abschnitt unbedingt gut archivieren und darauf achten, ob Ihr Formular auch vollständig ausgefüllt ist (Datum, Matrikelnummer usw.). Im Zweifelsfall kann dies von erheblicher Bedeutung sein, z.B. wenn es um Fristen für die Ableistung eines Moduls vor der Kolloquiumsprüfung oder einen BAföG-Folgeantrag für das 5. Semester geht.
  • Ihren Notenspiegel können Sie im Self-Service-System einsehen.

    Sie gehen wie folgt vor:
    • Ihren Benutzernamen und Ihr Passwort haben Sie bei der Immatrikulation erhalten
    • Wählen Sie „Prüfungsverwaltung“ aus
    • Wählen Sie „Notenspiegel“ aus und klicken auf „Info“
    • Nun können Sie auswählen, welche PDF-Notenübersicht Sie haben möchten (z.B. Kurzform)
    • Ausloggen nicht vergessen!

    Nutzen Sie den Notenspiegel auch als Kontrollfunktion um zu überprüfen, ob alles korrekt übertragen wurde und keine Fehler aufgetreten sind!
Rund um Praktika
  • Sie werden durch das Praxisamt umfassend mit allen nötigen Informationen zu Ihren Praktika versorgt. Hierfür gibt es verpflichtende Informationsveranstaltungen sowie Praktikumsleitfäden. Diese sind hier zu finden bzw. im STUD.IP => Startseite: Dokumente, Hinweise, Formulare => Praxisamt SW => Dokumente/ Formulare.
Studiengang Master Soziale Arbeit
Bewerbung
  • Voraussetzungen für die Zulassung sind:
    • ein Bachelor-, Magister- oder Diplomabschluss im Bereich Sozialer Arbeit oder
    • ein Bachelor-, Magister- oder Diplomabschluss in einem sozial-, verhaltens-, geistes- oder erziehungswissenschaftlichem Fach und mindestens zwei Jahre beruflicher Praxis in einem Arbeitsfeld Sozialer Arbeit
    • die Gesamtnote des Abschlusses muss mindestens “gut” (2,0) betragen.
    • Vorlage eines Schreibens, das die Motivation für das Masterstudium ausdrückt (eine bis max. zwei Seiten).

    http://www.sw.eah-jena.de/studium/studieninteresse/zugangsvoraussetzungen-master-of-arts-soziale-arbeit/
  • Der Masterstudiengang „Soziale Arbeit“ wird jeweils zum Sommersemester angeboten.
  • Die Bewerbungsunterlagen müssen bis zum 15. Februar des Jahres vor dem angestrebten Studienbeginn (Ausschlussfrist auch bei unverschuldetem Versäumnis) in der Hochschule eingegangen sein.

    Es können fehlende 30 Credits (wenn der Student nur 180 Credits mitbringt) während des Semesters vor Start des Masterstudiums erworben werden. Die Einschreibung findet ins das 7. Semester Bachelor Soziale Arbeit statt und es wird ein Sonderstudienplan vorgegeben. Der Studierende bewirbt sich dabei gleichzeitig auf das Masterstudium.

    Alternativ können die 30 Credits nach Start des Masters studienbegleitend erworben werden.
  • Die Bewerbung erfolgt zunächst online und wird dann als PDF Zulassungsantrag postalisch zusammen mit den restlichen in der Bewerbungscheckliste genannten Unterlagen an die Servicestelle Masterstudium gesendet.
    Genauere Informationen finden Sie hier.

    Zur Erleichterung des Übergangs vom Bachelor zum Master finden Sie hier weitere Informationen
  • Nein, jedoch muss die Abschlussnote des ersten Hochschulzeugnisses mindestens 2,0 betragen.
  • Pro Semester können max. 30 Studierende aufgenommen werden.
  • Ausschlaggebend für die Entscheidung über die Zulassung sind die Bewertung des Motivationsschreibens und die Gesamtnote des ersten akademischen Abschlusses.
  • Der Bewerber bringt in der Regel 210 Punkte mit. Liegen nur 180 Punkte vor, sollen sie nach der Immatrikulation zusätzlich und studienbegleitend 30 ECTS-Punkte durch den Besuch von Seminaren/Vorlesungen des Bachelors über einen Sonderstudienplan erwerben.
    Es gibt auch die Möglichkeit, diese 30 Credits in einem Vorsemester vor Beginn des Masters zu absolvieren (Einschreibung ins 7. Semester Bachelor Soziale Arbeit).
  • In diesem Fall muss neben den allgemeinen Bewerbungsunterlagen ein einfacher Notenausdruck mit der vorläufigen Abschlussnote (ohne Bachelorarbeit) eingereicht werden. Die Zulassung erfolgt unter dem Vorbehalt, dass der Notenausdruck mit der endgültigen Abschlussnote bis zum Ende der dritten Vorlesungswoche nachgereicht wird. Weitere Informationen zum Übergang Bachelor zum Master finden Sie hier
Inhalt, Aufbau, Einsatzfelder
  • Dieser Masterstudiengang ist auf die Schwerpunkte Forschung, Entwicklung und Evaluation sowie Recht und Management ausgerichtet. Schwerpunkte können die Studierenden durch die profilbildende Wahl eines Forschungs- oder Entwicklungsprojektes und die Wahl der Thematik der Masterarbeit setzen.
    Seit SoSe 2014 kann ein Studienschwerpunkt innerhalb des bestehenden generalistischen Masterstudiengangs gewählt werden, der später im Masterzertifikat als Schwerpunkt erscheint.
    Weitere Informationen dazu finden Sie hier
  • Der Masterstudiengang qualifiziert u.a. für:
    o Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten
    o Tätigkeiten im höheren Dienst, z.B. als Abteilungsleiterin im öffentlichen Dienst
    o Positionen auf der Leitungsebene sozialer Institutionen in den Arbeitsfeldern Sozialer Arbeit, z.B. als Führungskraft im Sozialmanagement.
  • Aufbauend auf den Master kann an einer Universität promoviert werden. Auch die Beamtenlaufbahn im höheren Dienst wird mit dieser Qualifikation ermöglicht.
  • Der Masterstudiengang besteht aus den 8 Modulen:

    o Soziale Arbeit
    o Forschungsmethoden
    o Forschungs- und Entwicklungsprojekt
    o Management
    o Führung: Personal- und Organisationsentwicklung,
    o Recht
    o Internationales/Politik
    o Masterarbeit

    Weitere Informationen
  • Im Mastermodul 2.205 Führung: Personal-und Organisationsent-wicklung/ Praktikum im Masterstudiengang "Soziale Arbeit" wird ein sechswöchiges Praktikum (240 h) verlangt. Weitere Informationen entnehmen Sie der Modulbeschreibung Führung: Personal-und Organisationsent-wicklung/ Praktikum
    Für das Mastermodul 2.202 - Forschungsmethoden/Forschungs- und Entwicklungsprojekt , bei dem eine praxisrelevante Fragestellung inhaltlich, empirisch und konzeptionell bearbeitet wird, ist kein Praktikum für den Masterstudiengang "Soziale Arbeit" erforderlich. Eine Kurzbeschreibung zu den Modulen im Masterstudiengang "Soziale Arbeit" "Forschungs- und Entwicklungsprojekt" finden Sie hier
  • Auf der internen Lernplattform Stud.IP finden Sie in der Regel alle von den DozentInnen und ProfessorInnen zur Verfügung gestellten Unterlagen der Veranstaltungen zum Downloaden.
Prüfungen
  • Ja, die durch Modulprüfungen belegten Qualifikationen, die an anderen Hochschulen im In- oder Ausland erworben wurden, werden nach Einzelfallprüfung anerkannt, sofern nicht ein wesentlicher Unterschied zwischen den vollendeten und den zu ersetzenden Leistungen an der EAH besteht. Eine Nichtanerkennung muss die Hochschule begründen. Näheres kann man der Prüfungsordnung (§ 8) MA Soziale Arbeit (ab SoSe 2020) entnehmen.
  • Nach §32 der Prüfungsordnung MA Soziale Arbeit (ab SoSe 2020) können nicht bestandene Modulprüfungen höchstens zweimal wiederholt werden; die Fehlversuche in demselben bzw. einem vergleichbaren Masterstudiengang werden dabei angerechnet. Während des Studiums sind zweite Wiederholungsprüfungstermine bei maximal zwei Modulprüfungen möglich.
  • Gründe für das Nichtantreten einer Prüfung sind beim Prüfungsamt unverzüglich, spätestens bis zur Vollendung des 3. Werktages nach dem Prüfungstermin, schriftlich einzureichen und nachzuweisen.
    Ein Nichtantreten aus wichtigem (nicht selbstverschuldetem) Grund liegt unter anderem vor bei Krankheit (auch des überwiegend von ihnen allein zu versorgenden Kindes oder Angehörigen). „Schwerwiegende“ private Probleme, Zugverspätungen oder Zugausfälle können durchaus – mit einer Bestätigung durch das verantwortliche Unternehmen – als Ausnahmen gelten.

    Bei einem Versäumnis durch Krankheit benötigen Sie für den Erstversuch und die erste Wiederholungsprüfung ein ärztliches Attest, bei einer zweiten Wiederholungsprüfung brauchen Sie einen amtsärztlichen Krankenschein.

    Hinweis (Stand Februar 2023): Für gesetzlich versicherte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wird seit dem 1.1.23 die Arbeitsunfähigkeit durch den Arzt elektronisch an die Krankenkasse übermittelt und wird dann durch den Arbeitgeber elektronisch abgerufen.

    Studierende sind keine Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Hochschule, sodass das Verfahren der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung hier nicht greift; die Hochschule ist nicht befugt und entsprechend nicht in der Lage, für Studierende die elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen der Krankenkassen abzurufen.

    Vor diesem Hintergrund ändert sich für uns als Hochschule bis auf Weiteres nichts an dem etablierten Prozedere, dass Studierende zum Nachweis für die Prüfungsunfähigkeit einen papierhaften Beleg der Arbeitsunfähigkeit vorlegen.
  • Wenn Sie eine Prüfung nicht bestehen, müssen Sie die Prüfung im nächsten Semester wiederholen. (Sie müssen sich hierfür erneut anmelden und werden nicht etwa automatisch angemeldet!)
    Achtung: Wenn Sie die Prüfung nicht im folgenden Semester wiederholen, wird diese automatisch mit „nicht bestanden“ und damit als weiterer Fehlversuch bewertet. Es sei denn, Sie haben das Versäumnis z.B. aufgrund von Krankheit nicht zu vertreten.
  • Anträge auf Nachteilsausgleich bei Prüfungen sollen bis spätestens vier Wochen vor Anmeldung zur entsprechenden Prüfung gestellt werden .

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