Kontakt: JenALL e.V.
Jenaer Akademie Lebenslanges Lernen e. V. (JenAll e.V.)
- Telefon: 03641 / 205 108
- Fax: 03641 / 205 109
- Raum: 05.-1.17
Nächster Kurs startet im April 2025,
Bewerbungszeitraum voraussichtlich 01.12.2024 – 28.02.2025
Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen
Die Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen des Studienganges Master “Spiel- und Medienpädagogik” sind in den §§ 6-8 der Studienordnung i.V.m. deren Anlage 1 geregelt. Voraussetzungen für die Zulassung zum Masterstudiengang an der Ernst-Abbe-Hochschule Jena sind:
- ein Bachelor-, Master, Magister- oder Diplomabschluss mit einer Mindestnote von 2,3,
- mindestens einjährige Berufs- und/oder Praxiserfahrung
- Vorlage eines Schreibens, das die Motivation für das Masterstudium ausdrückt. (max 3.000 Zeichen)
Für die Zulassungsentscheidung sind vorhandene berufliche Erfahrungen nicht zwingend, aber ebenfalls von Bedeutung. Weitere Details zur Gewichtung der Zugangskriterien ist dem § 7 der Studienordnung i.V.m. §§ 3 und 4 der Anlage 1 zu entnehmen. Die Immatrikulation erfolgt alle zwei Jahre zum Sommersemester, erstmals im Jahr 2017!
Eingangsqualifikation
Die Auseinandersetzung mit der medienpädagogischen Betrachtung von Spielen erlaubt eine breite Ausgangsbasis. Journalist*innen, Medienwissenschaftler*innen, Pädagog*innen, Kommunikationswissenschaftler*innen, Spielentwickler*innen, u.v.a. sind bereits in diesem Feld aktiv und haben als Quereinsteiger*innen Zugang zu dieser Thematik gefunden. Neben einer grundlegenden wissenschaftlichen Qualifikation (welche minimal durch einen BA-Studienabschluss erbracht wird) steht der Studiengang somit einer großen Interessensgemeinschaft offen. Erfahrungen in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen sind dabei von Vorteil.
Berufserfahrung ist keine nötige Eingangsqualifikation. Eine Fokussierung auf die Themen der Spiel- und Medienpädagogik kann auch für berufsunerfahrene Personen zur Orientierung und Spezialisierung dienlich sein. Das Studium des Studiengangs „Spiel- und Medienpädagogik“ ist nicht nur für ein bestimmtes Berufsfeld von Bedeutung. Die im Studium gewonnen methodischen, persönlichen, fachlichen, praktischen und sozialen Kompetenzen sind in vielerlei Hinsicht einsetzbar und nützlich.
Gebühren
Für den Studiengang werden Studiengebühren in Höhe von ca. 8.250 Euro für das gesamte Studium erhoben. Die Gebühren müssen jeweils zu 1/4 am Anfang eines Semesters entrichtet werden. In den Studiengebühren ist der Semesterbeitrag für die Studierenden nicht enthalten.
Einzureichende Unterlagen
Die erforderlichen Bewerbungsunterlagen bestehen aus:
- dem vollständig ausgefüllten Bewerbungsformular der Ernst-Abbe-Hochschule Jena für Masterstudiengänge,
- Lebenslauf,
- Nachweise über die bisherigen Berufs- und Praxiserfahrungen (Arbeitszeugnisse, Zwischenzeugnisse, o.ä.),
- einem Motivationsschreiben, welches über die persönlichen Hintergründe und die mit dem angestrebten Studienabschluss verbundenen Erwartungen an die spätere berufliche Tätigkeit Aufschluss gibt (max. 3.000 Zeichen),
- einer schriftlichen, chronologischen Dokumentation der bisherigen Berufstätigkeit in tabellarischer Form, (Hinweis: Der Masterstudiengang bietet das Erreichen von 90 ECTS an. Für den Masterabschluss werden, unter Einbeziehung des vorangehenden Studiums, 300 ECTS-Punkte benötigt. Bewerber*innen mit 180 ECTS haben die Möglichkeit, die fehlenden 30 ECTS nachzuweisen bzw. nachzuholen. Mind. 20 ECTS sind hierzu vor Beginn des Masterstudieganges nachzuweisen. Weitere 10 ECTS können während des Studiums erlangt werden. Bewerber*innen mit 210 ECTS benötigen keine zusätzlichen Nachweise.)
- falls vorhanden: Nachweise über die bisherigen ehrenamtlichen Tätigkeiten, die in Bezug zur Spiel- und Medienpädagogik stehen,
- falls vorhanden: Teilnahmebestätigungen/Zertifikate über Weiterbildungen, die sich thematisch mit den Inhalten des Studiengangs überschneiden,
- falls vorhanden: Teilnahmebestätigungen von aktiv besuchten Tagungen/Workshops/Konferenzen, die in Bezug zur Spiel- und Medienpädagogik stehen,
einem frankierten und adressierten Rückumschlag falls der Bewerbende im Falle seiner Ablehnung die Bewerbungsunterlagen zurück erhalten möchte.