Bachelorstudium Soziale Arbeit mit Praxisphase und staatlicher Anerkennung
Worin liegt der Vorteil den Bachelorstudiengang Soziale Arbeit an der EAH zu studieren?
Mit dem Abschluss Ihres Bachelorstudiums als Sozialarbeiter/-in bzw. Sozialpädagoge/Sozialpädagogin an der EAH im Fachbereich Sozialwesen erhalten Sie den Berufsschutz und die damit verbundenen Sonderstellungen, Rechte und höheren Vergütungsansprüche nach dem Tarifrecht. Vor allem bei vielen Tätigkeiten in dem Bereich der Kinder-und Jugendhilfe wird die „staatliche Anerkennung“ verlangt. Beachten Sie, dass in anderen Studiengängen, wie z.B. Erziehungswissenschaften keine staatliche Anerkennung erworben werden kann.
Wie kann ich die staatliche Anerkennung im Bachelorstudium Soziale Arbeit erwerben?
Im 4ten Semester des Bachelorstudiums Soziale Arbeit erfolgt das Modul Berufspraktisches Semester von mind. 23 Wochen. Im 5ten und 6ten Semester wird das zweisemestrige Modul Projektstudium 2 – Praxisprojekt absolviert. Das Bestehen beider Module ist Voraussetzung für den Erhalt der staatlichen Anerkennung.
4. Sem. | berufspraktisches Semester – 30 cp / 9 SWS (23 Wochen) (6 SWS BPS, 3 SWS Supervision) 1.214 |
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5. Sem. | Projektstudium 2 – Praxisprojekt 2 cp / 0,5 SWS |
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6. Sem. | 3 cp / 1 SWS 1.215 |
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BA Arbeit 1 SWS |
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7. Sem. | 12 cp Kolloquium 3 cp 1.227 |
Hier finden Sie weitere Informationen zum Praxissemester.
Nach erfolgreicher Teilnahme am BA-Kolloquiums im 7ten Semester erfolgt die Erstellung des Abschlusszeugnisses und der Urkunde zur staatlichen Anerkennung als Sozialarbeiter/-in durch das Prüfungsamt des Fachbereiches. Folgendes ist dabei zu beachten:
- Die Erstellung des Abschlusszeugnisses kann formlos beantragt werden
- Für die Beantragung ist ab 01.09.2011 entsprechend § 30a Abs.1 Nr. 2a BZRG ein Erweitertes Führungszeugnis (nicht älter als 3 Monate) für die Prüfung der persönlichen Eignung nach § 72a SGB VIII im Prüfungsamt einzureichen.
Welche Rechtsgrundlagen gelten?
- Thüringer Gesetz über die staatliche Anerkennung sozialpädagogischer Berufe (ThürSozAnerkG),(Quelle)
- Studiengangsspezifische Bestimmungen für den Bachelorstudiengang „Soziale Arbeit“ enthält als Anlage 2 die Praktikumsordnung)
Das Praxisamt steht Ihnen bei offenen Fragen gerne zur Verfügung:
Dipl. Soz.Arb./Soz.Päd. (FH)
Peter Scharffenberg
peter.scharffenberg@eah-jena.de
- Telephone: 03641 / 205 805
- Room: 05.01.14b