Bewerbung


Der Bewerbungszeitraum ist vom 1.12. bis 15.2. für das folgende Sommersemester.
Die Bewerbung erfolgt über das Online-Portal der Ernst-Abbe-Hochschule Jena.

Voraussetzung für das Studium ist

  • ein Bachelor-, Magister- oder Diplomabschluss in einem für den Studiengang einschlägigen, grundständigen Studiengang an einer Hochschule. Als einschlägig werden neben dem BA Soziale Arbeit bzw. Sozialwesen weitere Studiengänge angesehen wie z.B. Erziehungs-, Bildungs-, Gesellschafts-, Kultur-, Geistes-, Wirtschafts-, Rechts-, oder Verhaltenswissenschaften.
  • Die Vorlage eines Schreibens, das die Motivation für den Studiengang ausdrückt.
  • Die Vorlage der vollständigen Bewerbungsunterlagen (s. „Unterlagencheckliste“)

Eignungsverfahren

Nach Vorliegen der erforderlichen Unterlagen nehmen Sie am Eignungsverfahren teil. Bei Erreichen von insgesamt mindestens 45 von maximal 100 zu vergebenden Punkten haben Sie Ihre Eignung für ein erfolgreiches Studium nachgewiesen.

Punkte im Eignungsverfahren erhalten Sie

  • für die Abschlussnote des ersten akademischen Abschlusses,
  • für die Darstellung der Studienmotivation,
  • für (außer)hochschulisch erworbene praktische und fachliche studiengangsbezogene Qualifikationen.

Dem Punktekatalog in der Eignungsverfahrensordnung (Anlage 1 zu den Studiengangsspezifischen Bestimmungen, s. Ordnungen und Modulbeschreibungen) können Sie entnehmen, wie viele Punkte für welche Abschlussnote sowie für die weiteren studiengangsbezogenen Qualifikationen und das Motivationsschreiben vergeben werden.

Bitte reichen Sie Ihre (außer-)hochschulisch erworbenen praktischen und fachlichen studiengangsbezogenen Qualifikationen zur Berücksichtigung im Eignungsverfahren bereits mit den Bewerbungsunterlagen ein. Anerkannt werden berufspraktische oder zivilgesellschaftliche Kompetenzen und Fachkenntnisse in der Auseinandersetzung mit Demokratiearbeit, die seit Beginn der Berufsausbildung/eines vorhergegangenen Studiums erworben wurde. Berücksichtigt werden Tätigkeiten im Rahmen einschlägiger Berufstätigkeit oder durch Berufspraktika, einschlägiges zivilgesellschaftliches Engagement und (außer)hochschulische (Forschungs-)Praktika, sowie entsprechende Fort- und Weiterbildungen. Ein entsprechender Nachweis ist erforderlich. Die Anrechnung erfolgt anhand der in der Eignungsverfahrensordnung § 4, Abs. 3, 2. genannten Kriterien.

Hinweis für Studierende mit Bachelorabschluss mit 180 ECTS

Der konsekutive Masterstudiengang Civic Education. Demokratiearbeit in der digitalisierten Gesellschaft wird mit 90 ECTS erfolgreich abgeschlossen.
Studienbewerber*innen mit einem Bachelorabschluss von 180 ECTS können weitere 30 ECTS im Rahmen eines Sonderstudienplans erwerben.

Informationen zum Sonderstudienplan

Alle Details zu den für die Bewerbung erforderlichen Unterlagen, Ablauf des Bewerbungsverfahrens sowie Informationen für internationale Studieninteressierte finden Sie hier.

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