1.205 - Recht I - Grundlagen des Zivilrechts (1)
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- FB Sozialwesen > Bachelor of Arts Soziale Arbeit (ab WiSe2019) > 1. Semester (BASA) > SG I/1
- FB Sozialwesen > Bachelor of Arts Soziale Arbeit (ab WiSe2019) > 1.205 - Recht I: Einführung in das rechtliche Denken - Grundlagen des Zivilrechts, öffentlichen Rechts, Sozialverwaltungsrechts
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1.205 -
Seminar - Wintersemester 2024/2025
Zeit / Ort: | Mo, 11:15-12:45 Uhr (wöchentlich), Ort: 05.00.10 |
Veranstaltungsbeginn: | Mon , 21.10.2024 11:15 - 12:45, Ort: 05.00.10 |
Teilnehmer: SG I/1
Die Veranstaltung gehört zu dem Modul 1.205 - Recht I - Einführung in das rechtliche Denken - Grundlagen des Zivilrechts, öffentlichen Rechts, Sozialverwaltungsrechts.
Im Zivilrecht geht es vor allem um alltägliche Rechtsbeziehungen: Vom Lebensmitteleinkauf, über Online-Bestellungen, den Abschluss eines Mietvertrages für eine Wohnung, dessen Kündigung oder aber auch den Abschluss und die Beendigung eines Arbeitsvertrags. Wenn hierbei etwas schief geht, drohen Kosten, Verschuldung, Verlust der Wohnung etc. Im Bereich der Sozialen Arbeit ist daher die Beratung von wirtschaftlich schwachen, geschäftsunerfahrenen oder in der Geschäftsfähigkeit beschränkten Personen im Umgang mit Verträgen ein wichtiges Thema. Hierbei sind folgende Themenbereiche unter anderen relevant:
- Schutz von minderjährigen und damit nicht voll geschäftsfähigen Personen vor vertraglichen Verpflichtungen,
- Möglichkeiten der nachträglichen Vertragsauflösung bei voreiligen, ggf. risikoreichen Vertragsabschlüssen,
- rechtliche Handlungsmöglichkeiten bei sozialer/wirtschaftlicher Unterlegenheit und ungewöhnlicher Belastung eines Vertragspartners.
Ziel der Veranstaltung ist, dass die Studierenden die grundlegenden Strukturen und Prinzipien des Zivilrechts kennen und die Rechtsanwendung anhand von Fragestellungen und kleinen Fällen beherrschen: Wo muss ich nachsehen, um die Lösung eines Problems zu finden, und wie könnte diese Lösung aussehen?
Themen sind:
- Wer kann wie am Rechtsverkehr teilnehmen?
- Welchen Schutz gibt es für diejenigen, die nicht autonom mit anderen verhandeln können?
- Rechte und Pflichten bei typischen Rechtsbeziehungen: Kauf, Miete, Dienstvertrag
- Welche Folgen hat es, wenn ein Vertrag gar nicht oder nicht korrekt erfüllt wird?
- Wie können die eigenen Rechte durchgesetzt werden?
Da in dem Seminar mit dem Gesetz gearbeitet wird, ist zu den Seminaren immer ein aktueller Gesetzestext des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) mitzubringen. Weiteres dazu unter studIP und in der ersten Veranstaltung.
Begleitend wird eine Peersprechstunde angeboten, in der Fragen und kleine Fälle besprochen werden.
Als Prüfungsleistung wird am Ende des Semesters eine Klausur angeboten. Diese bildet zusammen mit der Klausur „1.205 – Öffentliches Recht“ eine einheitliche, zweistündige Klausur „Recht I“. Die Punkte aus beiden Teilklausuren werden dabei zusammengezählt und es wird eine einheitliche Note vergeben.
Prof. Dr. iur. Claudia Beetz, M.mel.
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