1.304 - Grundlagen des Zivilrechts (1,2)
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- FB Sozialwesen > Bachelor of Arts Soziale Arbeit (ab WiSe2026) > 1. Semester (BASA) > SG I/2
- FB Sozialwesen > Bachelor of Arts Soziale Arbeit (ab WiSe2026) > 1.304 - Juristische Perspektiven Sozialer Arbeit I
- FB Sozialwesen > Bachelor of Arts Soziale Arbeit (ab WiSe2026) > 1. Semester (BASA) > SG I/1
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1.304 -
Lecture - Wintersemester 2026/2027
| Time / Location: | ? |
| Start of event: | |
Member: SG I/1, SG I/2
Die Veranstaltung gehört zum Modul 1.205 – Recht I – Einführung in das rechtliche Denken – Grundlagen des Zivilrechts, öffentlichen Rechts, Sozialverwaltungsrechts.
Im Zivilrecht geht es vor allem um alltägliche Rechtsbeziehungen: vom Lebensmitteleinkauf über Online-Bestellungen und den Abschluss eines Mietvertrages für eine Wohnung bis hin zu dessen Kündigung oder dem Abschluss und der Beendigung eines Arbeitsvertrages. Wenn hierbei etwas schiefgeht, drohen Kosten, Verschuldung oder sogar der Verlust der Wohnung. Im Bereich der Sozialen Arbeit ist daher die Beratung von wirtschaftlich schwachen, geschäftsunerfahrenen oder in der Geschäftsfähigkeit beschränkten Personen im Umgang mit Verträgen ein wichtiges Thema.
Hierbei sind unter anderem folgende Themenbereiche relevant:
- Schutz von Minderjährigen und damit nicht voll geschäftsfähigen Personen vor vertraglichen Verpflichtungen,
- Möglichkeiten der nachträglichen Vertragsauflösung bei voreiligen oder möglicherweise risikoreichen Vertragsabschlüssen,
- rechtliche Handlungsmöglichkeiten bei sozialer oder wirtschaftlicher Unterlegenheit und ungewöhnlicher Belastung eines Vertragspartners.
Ziel der Veranstaltung ist, dass Sie die grundlegenden Strukturen und Prinzipien des Zivilrechts kennen und die Rechtsanwendung anhand von Fragestellungen und kleinen Fällen beherrschen. Dabei geht es nicht darum, möglichst viele Vorschriften auswendig zu lernen. Entscheidend ist vielmehr, zu wissen, wo eine rechtliche Frage geregelt ist, eine Vorschrift lesen und verstehen zu können und sie auf einen konkreten Fall anzuwenden.
Die Veranstaltung soll Ihnen damit zugleich einen ersten Zugang zum rechtlichen Denken und zur juristischen Arbeitsweise vermitteln: Wo muss ich nachsehen, um die Lösung eines Problems zu finden? Welche rechtlichen Fragen stellen sich überhaupt? Welche Vorschriften sind einschlägig und wie kann ich sie auf den konkreten Fall anwenden?
Themen sind:
- Wer kann wie am Rechtsverkehr teilnehmen?
- Welchen Schutz gibt es für diejenigen, die nicht autonom mit anderen verhandeln können?
- Rechte und Pflichten bei typischen Rechtsbeziehungen: Kauf, Miete, Dienstvertrag
- Welche Folgen hat es, wenn ein Vertrag gar nicht oder nicht korrekt erfüllt wird?
- Wie können die eigenen Rechte durchgesetzt werden?
Da im Seminar mit dem Gesetz gearbeitet wird, können und sollen hierfür aktuelle Gesetzestexte in gedruckter Form genutzt werden. Informationen hierzu erhalten Sie in der ersten Veranstaltung.
Weitere Informationen zum Ablauf des Seminars, zu den Materialien und zur Prüfungsleistung finden Sie in studIP und erhalten Sie in der ersten Veranstaltung.
Als Prüfungsleistung wird am Ende des Semesters eine Klausur angeboten. Diese bildet zusammen mit der Klausur „1.205 – Öffentliches Recht“ eine einheitliche, zweistündige Klausur „Recht I“. Die Punkte aus beiden Teilklausuren werden dabei zusammengezählt und es wird eine einheitliche Note vergeben.
Prof. Dr. iur. Claudia Beetz, M.mel.
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