1.218 - Recht III - Recht von Menschen in besonderen Lebenslagen (b)
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- FB Sozialwesen > Bachelor of Arts Soziale Arbeit (ab WiSe2019) > 1.218 - Recht III: Rechtliche Vertiefungsgebiete
- FB Sozialwesen > Bachelor of Arts Soziale Arbeit (ab WiSe2019) > 5. Semester (BASA)
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1.218 -
Seminar - Wintersemester 2026/2027
| Time / Location: | Tue, 9:30-12:45 Uhr (biweekly) |
| Start of event: | Tue , 20.10.2026 09:30 - 12:45 |
Member: 5. Semester
Recht III – Recht von Menschen in besonderen Lebenslagen - Recht als Handwerkszeug für die Soziale Arbeit
Die Veranstaltung gehört zum Modul 1.218 – Recht III – Rechtliche Vertiefungsgebiete. Sie findet zweiwöchentlich mit jeweils drei Zeitstunden statt. Aufbauend auf Recht I und Recht II geht es darum, rechtliche Kenntnisse auf typische, häufig komplexe Lebenslagen von Adressat*innen der Sozialen Arbeit anzuwenden und daraus konkrete Handlungsmöglichkeiten zu entwickeln. Im beruflichen Alltag der Sozialen Arbeit begegnen Ihnen rechtliche Fragen selten isoliert. Eine Klientin erhält einen Bescheid, kann eine Leistung nicht finanzieren, hat Schulden, droht ihre Wohnung zu verlieren, benötigt Unterstützung bei der Organisation ihres Lebens oder muss sich mit Forderungen einer Behörde oder anderer Personen auseinandersetzen. Dabei können verschiedene Rechtsgebiete, Leistungssysteme und Zuständigkeiten gleichzeitig eine Rolle spielen. Mir ist dabei wichtig, dass Sie Recht nicht als Sammlung von Vorschriften verstehen, die man möglichst gut auswendig können muss. Gesetze ändern sich. Entscheidend ist vielmehr, zu wissen, wo man nachsehen muss, eine Vorschrift lesen und verstehen zu können und sie auf einen konkreten Fall anzuwenden. Genau das wollen wir in diesem Seminar immer wieder an unterschiedlichen Fällen üben.
Sie lernen, rechtliche Probleme in komplexen Lebenslagen zu erkennen, die einschlägigen Rechtsgrundlagen zu finden und anzuwenden und daraus Handlungsmöglichkeiten für Ihre Klient*innen zu entwickeln. Dazu gehört auch, die eigenen Möglichkeiten und Grenzen als Sozialarbeiter*in einzuschätzen und zu erkennen, wann weitere rechtliche Expertise erforderlich ist. Ausgangspunkt des Seminars sind konkrete Praxisfälle. Dabei möchte ich auch Ihre Erfahrungen aus dem Berufspraktischen Semester aufgreifen. Sie bringen Fälle aus Ihrer Praxis mit, an denen wir gemeinsam herausarbeiten können, welche rechtlichen Fragen sich stellen und wie man an eine solche Situation rechtlich herangeht.
Ziel der Veranstaltung ist, dass Sie rechtliche Probleme in der Praxis erkennen, sich auch in Ihnen bislang weniger vertrauten Rechtsgebieten selbstständig orientieren, rechtliche Fragestellungen bearbeiten und daraus begründete, klient*innenorientierte Handlungsstrategien entwickeln können. Dabei werden wir uns auch damit beschäftigen, wo rechtliche Vorgaben mit den Interessen und der Selbstbestimmung von Klient*innen in Spannung geraten können.
Themen sind unter anderem: • rechtliche Orientierung und Rechtsanwendung anhand komplexer Praxisfälle • Bescheide, Rechtsbehelfe und Rechtsschutz • Betreuungsrecht und Selbstbestimmung • Pflegeversicherung, Pflegekosten und Hilfe zur Pflege • Rehabilitation und Teilhabe, Leistungssysteme und Persönliches Budget • Schuldnerberatung, Pfändungsschutz und Wohnungssicherung • Forderungen und Rückforderungen • Möglichkeiten und Grenzen rechtlicher Beratung und Unterstützung in der Sozialen Arbeit
Die Themen werden durch kurze fachliche Inputs, gemeinsame Fallarbeit, Diskussionen und fallbezogene Gruppenreferate erarbeitet und vertieft. Die Referate sind dabei nicht als reine Vorstellung eines Rechtsgebietes gedacht. Im Mittelpunkt steht jeweils ein konkreter Fall: Welche rechtlichen Fragen stellen sich? Wo finde ich die entsprechenden Vorschriften? Wie ist die Rechtslage und was kann ich daraus für die Beratung und Unterstützung der Klient*innen ableiten?
Prüfungsleistung Die Prüfungsleistung besteht aus der Bearbeitung eines komplexen Praxisfalls in einer Gruppe mit mündlicher Präsentation und Diskussion. Die Gruppen setzen sich dabei mit den rechtlichen Fragen des Falls auseinander, arbeiten die einschlägigen Rechtsgrundlagen heraus und entwickeln konkrete Handlungsmöglichkeiten für die betroffenen Klient*innen. Zusätzlich bearbeitet jede*r Studierende eine eigene rechtliche Fragestellung aus dem gemeinsam bearbeiteten Fall schriftlich. So kann neben der gemeinsamen Fallbearbeitung auch die individuelle Auseinandersetzung mit einer rechtlichen Fragestellung berücksichtigt werden. Die genauen Anforderungen an Präsentation und schriftliche Ausarbeitung besprechen wir in der ersten Veranstaltung.
Da wir regelmäßig mit Gesetzestexten arbeiten, können und sollen Sie hierfür aktuelle Gesetzessammlungen oder digitale Gesetzestexte nutzen.
Weitere Informationen zum Ablauf des Seminars, zu den Referaten und zur Prüfungsleistung finden Sie in studIP und erhalten Sie in der ersten Veranstaltung.
Prof. Dr. iur. Claudia Beetz, M.mel.
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