1.206 - Kinder- und Jugendrecht (1)
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- FB Sozialwesen > Bachelor of Arts Soziale Arbeit (ab WiSe2019) > 1.206 - Recht II: Familienrecht, Jugendrecht, Recht der Existenzsicherung
- FB Sozialwesen > Bachelor of Arts Soziale Arbeit (ab WiSe2019) > 3. Semester (BASA) > SG III/1
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1.206 -
Seminar - Wintersemester 2024/2025
Zeit / Ort: | Do, 7:45-9:15 Uhr (wöchentlich), Ort: 05.03.201 |
Veranstaltungsbeginn: | Thu , 24.10.2024 07:45 - 09:15, Ort: 05.03.201 |
Teilnehmer: SG III/1
In dieser Einführungsveranstaltung soll ein Überblick über die Begrifflichkeiten und Struktur des Kinder- und Jugendrechts gewonnen werden. Schwerpunktmäßig geht es um • die Stellung der/s KJH/-Rechts im Gesamtsystem des Rechts • das Verhältnis von Kind-Eltern-Staat (Elternverantwortung und Schutzverpflichtung der KJH) • die Grundprinzipien und Handlungsmaximen der KJH • die Einführung in das Leistungsspektrum der KJH, insb. Förderungsleistungen und Hilfen zur Erziehung • Kinder- und Jugendschutz; Krisenintervention durch Inobhutnahme, • Überblick über die Arbeitsfelder der sog. „anderen Aufgaben“ der KJH • Organisation und Aufgaben des Jugendamts, Zuständigkeitsfragen • Verwaltungsverfahren und Hilfeplanung
In dem Seminar kann nur ein Überblick über die wichtigsten Strukturen und Prinzipien des KJH-Rechts gegeben und deshalb nicht auf alle Aufgabengebiete der Kinder- und Jugendhilfe erschöpfend eingegangen werden. Andererseits sind auch das Jugendschutzrecht und die Übergänge zum Jugendstrafrecht sowie dem Familienrecht zu beachten. Die Themen- und Veranstaltungsübersicht und deren numerische Gliederung (s. StudIP, 1.206 Seminartext - Kinder- und Jugendrecht) entspricht nicht jeweils einzelnen Seminareinheiten, sondern gibt eine inhaltliche Orientierung über das jugendrechtliche Grundwissen und damit für das vorausgesetzte selbständige (Vor- und Nach-)Arbeiten. Es wird erwartet, dass die Studierenden die einzelnen Seminartermine zumindest mithilfe der „Grundzüge des Rechts“ und der im stud.ip verfügbaren Materialsammlung (s.u.) vorbereitet (d.h. zumindest die entsprechenden Kap. gelesen) haben. Das Seminar ist keine Vorlesung, sondern ein auf einem wechselseitigen Dialog und dem inhaltlichen Input auch der Studierenden basierendes (sog. Flipped-Classroom") Seminar. Für das Eigenstudium eignet sich insbesondere die folgende Literatur: • Münder, J/Trenczek, T. et al.: Kinder- und Jugendhilferecht; 8. Aufl. 2020 • Münder, J./Meysen, T./Trenczek, T.: Frankfurter Kommentar zum SGB VIII; 9.Aufl. 2022 • Trenczek, T. et al.: Grundzüge des Rechts. Studienbuch für Soziale Berufe; Kap. II-2 (Familienrecht), III-3 (Kinder- und Jugendhilferecht), III-6 (Jugendschutzrecht); UTB 6. Aufl. 2024
Von den in der Veranstaltung verwendeten Übersichten und anderen Materialien wurde eine pdf-Version zusammengestellt, die über das Stud.ip (1.206 Seminartext - Kinder- und Jugendhilferecht) verfügbar ist. Unverzichtbar ist das Arbeiten mit dem aktuellen Gesetzestext. GG, SGB-I, -VIII und -X, VwGO sowie das BGB/FamFG sind deshalb zu den Veranstaltungen stets mitzubringen. Als Leistungsnachweis dient eine am Semesterende zu schreibende und zu bestehende (Teil-)Klausur in Recht II (zusammen mit Familien- und Existenzsicherungsrecht).
Hinweis: Die Veranstaltungsübersicht/-termine, Ankündigungen, Hinweise, Arbeitsblätter und andere Dokumente werden im studip für alle Seminargruppen nur in der gemeinsamen "Veranstaltung" Seminartext 1.206 --> Dateien eingestellt.
Prof. Dr.iur. Thomas Trenczek, M.A.
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