Symbol deutsche Flagge deutsch
symbol of the english flag english

Vorlesungsverzeichnis – Wintersemester 2026/2027

Bachelor of Arts Soziale Arbeit

weitere Pläne: [alle Lehrenden] [BA Soziale Arbeit / 1. Sem. / 3. Sem. / 5. Sem. / 7. Sem.] [MA Soziale Arbeit / 2. Sem.] [MA Civic Education / 2. Sem.] [MA Spiel- & Medienpädagogik]
in Vorbereitung, Stand: 11. September 2026 - Änderungen vorbehalten!

1.225 - Diskursethik (b)

Bereich:
  • FB Sozialwesen > Bachelor of Arts Soziale Arbeit (ab WiSe2019) > 7. Semester (BASA)
  • FB Sozialwesen > Bachelor of Arts Soziale Arbeit (ab WiSe2019) > 1.225 - Ethik und Soziale Arbeit II
1.225  -   Seminar  -  Wintersemester 2026/2027
Zeit / Ort:Di, 9:30-12:45 Uhr (zweiwöchentlich)
Veranstaltungsbeginn:  Tue , 20.10.2026 09:30 - 12:45

Teilnehmer: 7. Semester

Vor allem infolge Pluralisierung der Lebensformen, der (Intersektionalität und) Transnationalisierung der Sozialen Arbeit stellt sich die Frage nach den Adressaten, dem Gegenstand der Disziplin, und ihrer ethisch-professionellen Legitimierung erneut. Nach welcher Rechtfertigung stellt Soziale Arbeit den Anspruch darauf, eine Disziplin und Profession zugleich zu sein? Gemäss weitgehend etablierter Bestimmung besteht das Mandat der Sozialen Arbeit in der Bedürfnisbefriedigung der Adressaten, deren sozialen Probleme der Gegenstand der Sozialen Arbeit als Profession der Menschenrechte ausmacht, die in ihrer formal-inhaltlichen Beschaffenheit universalistisch als lokal, kognitivistisch als emotional und individualistisch als kollektivistisch sind.
Diese ethische Bestimmung leitet sich von einem anthropologischen Menschenbild ab. Demnach hat der Mensch erstens im Vergleich zu Tieren eher Schwächen in seiner biologischen Ausstattung. Er kann weder wie Vögel fliegen, noch wie Fische schwimmen, auch nicht wie Leoparden rennen. Auch seine Instinkte sind nicht so gut wie die eines Tieres. Jedoch ist er fähig, diese Schwächen durch die Vernunft, Sprache, Technik und Technologien, wie Medizin, Architektur, Wissenschaft, Kunst, Politik usw., in Stärken zu verwandeln. Soziale Arbeit kann aus dieser Logik als eine Institution der Gesellschaft betrachtet werden, die in der DNA des Menschen aufbewahrte Erfahrungen zum Wohle des Individuums selbst auf einer nächsthöheren Ebene organisiert und in seiner Legitimität verallgemeinert. Diese Ansicht geht vor allem auf Aristoteles zurück, der im Menschen ein staatsbildendes Wesen mit dem Ziel zur Glückseligkeit erblickte. Seine Freiheit ist weder die eines Tieres, eines einsamen Wesens, noch eines Gottes, auch nicht die des Narren, sondern die des Könners. Wer seine Bedürfnisse autark befriedigt, der ist ein freier Mensch. Doch ein Wesen ohne kontingente Beziehung zu einer autarken Gesellschaft ist entweder eine Bestie ohne Moral oder ein Gott in aller Ewigkeit. Dagegen erlangt der mit einem Logos ausgestatte Mensch mit dem ihm angelegten Ziel nach der Glückseligkeit seine Unsterblichkeit durch seine Taten hindurch aber innerhalb von genau dieser autarken Gesellschaft. Auf diese Tugendethik aufbauend sieht I. Kants deontologische (=verpflichtende) Ethik des Willens das höchste Gut des Menschen nicht in der Glückseligkeit, sondern in der Autonomie des Individuums ebenfalls innerhalb einer bereits vorkonstituierten Gemeinschaft. Darin lebt der Mensch gemeinsam mit allen Willigen nach den Gesetzen, die er sich selbst gibt: „denn der Antrieb des reinen Begehrens ist Sklaverei, und der Gehorsam gegen das selbstgegebene Gesetz ist Freiheit.“(Rousseau 2003: 23)
Zweitens sucht der Mensch innerhalb dieser Gemeinschaft die Anerkennung, die ihn gemäss T. Hobbes anfällig für Neid, Missgunst, Eifersucht, Rache, und gemäss anderen Autoren auch anfällig für eine Entschuldigung, Sympathie und Empathie sowie Scham macht. In allen Fällen versucht der Mensch die aus seiner schwachen „natürlichen“ Beschaffenheit entstehenden Unsicherheiten in sicheren Institutionen zu überführen, die er auch der Willkür des Individuums entzieht. Die Unsicherheiten der „Natur“ werden damit einerseits mit der Entwicklung von Regeln, Normen, Recht, Ethik und Moral und anderseits mit ihrer Institutionalisierung im Staat, Rechtsstaat, Sozialstaat und demokratischer Sozialrechtsstaat aufgefangen. Diese sind als Institutionen normativ legitimierter Ziele und Motive des Kulturmenschen die Verallgemeinerung seiner guten Lebensformen. Diese bestimmen wer „in“ und wer „out“ ist, wer Bürgerin und wer Fremder ist, wer Freund und wer Feind ist, wer inkludiert und wer exkludiert ist bzw. werden soll.
Aus einer Beobachterperspektive enthält diese politisch-gemeinschaftliche Institutionalisierung auch die Gefahr einer Abkapselung von den Entwicklungen in den anderen Gesellschaften. Wer den eigenen (moralischen) Standpunkt ohne hinreichende Begründung gegenüber anderen Konventionen, Bräuchen, Sitten, Rechtsformen, Ethiken und Moralvorstellungen höherstellt, diskriminiert andere Vorstellungen (zu kurzfristigen Selbstdarstellungen), und zwar nicht nur auf Kosten der Selbstbestimmung der Gemeinschaften, sondern auch auf Kosten der Selbstverwirklichung des Individuums. Die Frage lautet, wo bzw. wie wir als Angehörige der Profession der Sozialen Arbeit verallgemeinerungsfähige Normen finden können, die nicht nur für uns gelten, sondern mit Worten von Habermas von allen möglicherweise Betroffenen gebilligt werden könnten.
Angekommen an diesem Stadium gibt die Diskursethik / Diskurstheorie eine Antwort genau auf diese Frage, nämlich wie die guten Lebensformen angesichts der gesellschaftlichen Wertepluralität gefunden und verallgemeinert werden können. Dabei leitet sich die Diskursethik von der alltäglichen Erfahrung ab, wonach die Logiken der bisherigen Lösungen in Folge der Technologien sowie der pluralistischen Lebensformen in Frage gestellt sind. Evidenterweise leben in den europäischen Metropolen Vertreterinnen unterschiedlicher und verschiedener Lebensstile nicht nur nebeneinander, sondern geraten immer wieder in Konflikte miteinander darüber, nach welchen Grundsätzen z.B. Schwangerschaft abgebrochen, Kinder eingeschult und öffentliche Räume gebraucht werden sollen. In diesen und ähnlichen Fällen des kommunizierten Dissenses können gemäss Diskurstheorie die Betroffenen nicht mehr nach ihren bisherigen Prinzipien leben, sondern müssen einen (neuen) Konsens durch den öffentlichen Vernunftgebrauch hindurch erreichen. Dafür unterwerfen sich die TeilnehmerInnen einem Meinungsbildungsprozess des öffentlichen Rationalitätsgebrauchs, der eine regelgeleitete Praxis rationaler Argumentation ist. Diese Praxis soll sich von interner Widerspruchsfreiheit, Konsistenz mit dem wissenschaftlichen Stand, Verallgemeinerungsfähigkeit, sowie Schlüssigkeit, Nachvollziehbarkeit, und Einfachheit leiten lassen. Werden diese Argumentationsregeln mit prozessualen Regeln ergänzt, wie die Inklusivität aller möglicherweise Betroffenen, Gleichverteilung kommunikativer Freiheiten, Wahrhaftigkeit / Aufrichtigkeit der geäusserten Ja-/Nein-Stellungnahmen, sowie der Abwesenheit von kontingenten, äusseren Zwängen, kann erneut ein (ebenfalls vorübergehender) Konsens nicht nur in politisch, sondern auch in moralisch streitigen Fragen erreicht werden.
Habermas vermittelt in seiner Diskurstheorie nicht nur die Argumentationsregeln mit Prozessual- und Verfahrensregeln (das Wahre, das Gute und das Schöne), sondern auch die Genese der ethisch-moralischen Normen mit der faktischen Gültigkeit und ihrer unbedingten Geltung. Das erklärte Ziel von Habermas besteht in der prozeduralen Einigung öffentlich strittigen Fragen durch ein Arrangement, das auf einem zwanglosen Zwang des besseren Argumentes basiert, und mit der Akzeptanz aller möglicherweise Betroffenen rechnet. Die Gewähr der Gültigkeit einer Norm stützt sich dabei nicht auf die Schultern des Individuums, einer bestimmten Ethik, oder einer moralischen Vorstellung, sondern auf ein Verfahren, das sich die Betroffenen in eigener Regie entwickeln, vorgeben und danach richten. Aus dieser diskurstheoretischen Perspektive stellen die Orientierung nach Individual- und Kollektivnorm, und die Versöhnung der Solidarität mit Gerechtigkeit die zwei verschiedenen Seiten derselben Medaille dar; nämlich die rationale Suche nach konsensfähigen Lebensformen gemäss universalistisch angelegten Normen.

Zielgruppe
Das Seminar ist besonders für Studierenden mit einem ausgeprägten Interesse an ethisch-religiösen, moralischen Fragestellungen und ihren sozialarbeiterischen Bezügen geeignet. TeilnehmerInnen des Seminars haben eine grundsätzliche Bereitschaft für eine vertiefte Lektüre anspruchsvoller Texte, Reflexion über den eigenen moralischen und professionsethischen Standpunkt, sowie den Willen, sich in die Diskurse einzubringen.

Ablauf
Im Seminar werden zunächst Aristoteles Prinzip der Glückseligkeit, J. Benhams Kollektivwohls (Utilitarismus), Kants Forderung nach Autonomie, und J. Rawls Idee des Überlegungsgleichgewichts thematisiert. Dann wenden wir uns der Diskursethik von Habermas zu, die vor allem in der Tradition der letzten beiden Philosophen steht. Ab der dritten Woche können dann Studierenden ihre Leistungen erbringen. In der ersten Stunde werden sich StudentInnen für eine Gruppe von 2-3 Mitgliedern und eine Textstelle von etwa 10-15 Seiten aus Habermas Diskursethik entscheiden.

Prüfungsleistung
Die wichtigste Leistung besteht in einem Vortrag/Referat: Eingeteilt in eine Gruppe von 2-3 Mitgliedern tragen die StudentInnen den Textausschnitt von etwa 10-15 Seiten aus Habermas Diskursethik vor. Dafür werden die StudentInnen ihren Textteil vertieft lesen, diesen kurz und bündig zusammenfassen, die Fragestellung, die Hypothese sowie die Annahmen des Textes herausstellen (Theorieteil), die daraus gewonnenen Erkenntnisse auf die Verhältnisse der Sozialen Arbeit übertragen und die gewonnenen Schlussfolgerungen in einem produktiven, integrativen, didaktisch animierten Teil in der Stunde auch praktisch, lebhaft konkretisieren (didaktisch-praktischer Teil).
Das Ganze wird mit einer (a) Selbstbewertung am Ende des Referats, (b) einem Feedback aus dem Plenum, (c) Feedback aus Co-Referat, sowie (d) des Dozenten abgeschlossen.

Prof. Dr. Ali Demir

 

1.225 - Diskursethik (a)

Bereich:
  • FB Sozialwesen > Bachelor of Arts Soziale Arbeit (ab WiSe2019) > 7. Semester (BASA)
  • FB Sozialwesen > Bachelor of Arts Soziale Arbeit (ab WiSe2019) > 1.225 - Ethik und Soziale Arbeit II
1.225  -   Seminar  -  Wintersemester 2026/2027
Zeit / Ort:Di, 9:30-12:45 Uhr (zweiwöchentlich)
Veranstaltungsbeginn:  Tue , 27.10.2026 09:30 - 12:45

Teilnehmer: 7. Semester

Vor allem infolge Pluralisierung der Lebensformen, der (Intersektionalität und) Transnationalisierung der Sozialen Arbeit stellt sich die Frage nach den Adressaten, dem Gegenstand der Disziplin, und ihrer ethisch-professionellen Legitimierung erneut. Nach welcher Rechtfertigung stellt Soziale Arbeit den Anspruch darauf, eine Disziplin und Profession zugleich zu sein? Gemäss weitgehend etablierter Bestimmung besteht das Mandat der Sozialen Arbeit in der Bedürfnisbefriedigung der Adressaten, deren sozialen Probleme der Gegenstand der Sozialen Arbeit als Profession der Menschenrechte ausmacht, die in ihrer formal-inhaltlichen Beschaffenheit universalistisch als lokal, kognitivistisch als emotional und individualistisch als kollektivistisch sind.
Diese ethische Bestimmung leitet sich von einem anthropologischen Menschenbild ab. Demnach hat der Mensch erstens im Vergleich zu Tieren eher Schwächen in seiner biologischen Ausstattung. Er kann weder wie Vögel fliegen, noch wie Fische schwimmen, auch nicht wie Leoparden rennen. Auch seine Instinkte sind nicht so gut wie die eines Tieres. Jedoch ist er fähig, diese Schwächen durch die Vernunft, Sprache, Technik und Technologien, wie Medizin, Architektur, Wissenschaft, Kunst, Politik usw., in Stärken zu verwandeln. Soziale Arbeit kann aus dieser Logik als eine Institution der Gesellschaft betrachtet werden, die in der DNA des Menschen aufbewahrte Erfahrungen zum Wohle des Individuums selbst auf einer nächsthöheren Ebene organisiert und in seiner Legitimität verallgemeinert. Diese Ansicht geht vor allem auf Aristoteles zurück, der im Menschen ein staatsbildendes Wesen mit dem Ziel zur Glückseligkeit erblickte. Seine Freiheit ist weder die eines Tieres, eines einsamen Wesens, noch eines Gottes, auch nicht die des Narren, sondern die des Könners. Wer seine Bedürfnisse autark befriedigt, der ist ein freier Mensch. Doch ein Wesen ohne kontingente Beziehung zu einer autarken Gesellschaft ist entweder eine Bestie ohne Moral oder ein Gott in aller Ewigkeit. Dagegen erlangt der mit einem Logos ausgestatte Mensch mit dem ihm angelegten Ziel nach der Glückseligkeit seine Unsterblichkeit durch seine Taten hindurch aber innerhalb von genau dieser autarken Gesellschaft. Auf diese Tugendethik aufbauend sieht I. Kants deontologische (=verpflichtende) Ethik des Willens das höchste Gut des Menschen nicht in der Glückseligkeit, sondern in der Autonomie des Individuums ebenfalls innerhalb einer bereits vorkonstituierten Gemeinschaft. Darin lebt der Mensch gemeinsam mit allen Willigen nach den Gesetzen, die er sich selbst gibt: „denn der Antrieb des reinen Begehrens ist Sklaverei, und der Gehorsam gegen das selbstgegebene Gesetz ist Freiheit.“(Rousseau 2003: 23)
Zweitens sucht der Mensch innerhalb dieser Gemeinschaft die Anerkennung, die ihn gemäss T. Hobbes anfällig für Neid, Missgunst, Eifersucht, Rache, und gemäss anderen Autoren auch anfällig für eine Entschuldigung, Sympathie und Empathie sowie Scham macht. In allen Fällen versucht der Mensch die aus seiner schwachen „natürlichen“ Beschaffenheit entstehenden Unsicherheiten in sicheren Institutionen zu überführen, die er auch der Willkür des Individuums entzieht. Die Unsicherheiten der „Natur“ werden damit einerseits mit der Entwicklung von Regeln, Normen, Recht, Ethik und Moral und anderseits mit ihrer Institutionalisierung im Staat, Rechtsstaat, Sozialstaat und demokratischer Sozialrechtsstaat aufgefangen. Diese sind als Institutionen normativ legitimierter Ziele und Motive des Kulturmenschen die Verallgemeinerung seiner guten Lebensformen. Diese bestimmen wer „in“ und wer „out“ ist, wer Bürgerin und wer Fremder ist, wer Freund und wer Feind ist, wer inkludiert und wer exkludiert ist bzw. werden soll.
Aus einer Beobachterperspektive enthält diese politisch-gemeinschaftliche Institutionalisierung auch die Gefahr einer Abkapselung von den Entwicklungen in den anderen Gesellschaften. Wer den eigenen (moralischen) Standpunkt ohne hinreichende Begründung gegenüber anderen Konventionen, Bräuchen, Sitten, Rechtsformen, Ethiken und Moralvorstellungen höherstellt, diskriminiert andere Vorstellungen (zu kurzfristigen Selbstdarstellungen), und zwar nicht nur auf Kosten der Selbstbestimmung der Gemeinschaften, sondern auch auf Kosten der Selbstverwirklichung des Individuums. Die Frage lautet, wo bzw. wie wir als Angehörige der Profession der Sozialen Arbeit verallgemeinerungsfähige Normen finden können, die nicht nur für uns gelten, sondern mit Worten von Habermas von allen möglicherweise Betroffenen gebilligt werden könnten.
Angekommen an diesem Stadium gibt die Diskursethik / Diskurstheorie eine Antwort genau auf diese Frage, nämlich wie die guten Lebensformen angesichts der gesellschaftlichen Wertepluralität gefunden und verallgemeinert werden können. Dabei leitet sich die Diskursethik von der alltäglichen Erfahrung ab, wonach die Logiken der bisherigen Lösungen in Folge der Technologien sowie der pluralistischen Lebensformen in Frage gestellt sind. Evidenterweise leben in den europäischen Metropolen Vertreterinnen unterschiedlicher und verschiedener Lebensstile nicht nur nebeneinander, sondern geraten immer wieder in Konflikte miteinander darüber, nach welchen Grundsätzen z.B. Schwangerschaft abgebrochen, Kinder eingeschult und öffentliche Räume gebraucht werden sollen. In diesen und ähnlichen Fällen des kommunizierten Dissenses können gemäss Diskurstheorie die Betroffenen nicht mehr nach ihren bisherigen Prinzipien leben, sondern müssen einen (neuen) Konsens durch den öffentlichen Vernunftgebrauch hindurch erreichen. Dafür unterwerfen sich die TeilnehmerInnen einem Meinungsbildungsprozess des öffentlichen Rationalitätsgebrauchs, der eine regelgeleitete Praxis rationaler Argumentation ist. Diese Praxis soll sich von interner Widerspruchsfreiheit, Konsistenz mit dem wissenschaftlichen Stand, Verallgemeinerungsfähigkeit, sowie Schlüssigkeit, Nachvollziehbarkeit, und Einfachheit leiten lassen. Werden diese Argumentationsregeln mit prozessualen Regeln ergänzt, wie die Inklusivität aller möglicherweise Betroffenen, Gleichverteilung kommunikativer Freiheiten, Wahrhaftigkeit / Aufrichtigkeit der geäusserten Ja-/Nein-Stellungnahmen, sowie der Abwesenheit von kontingenten, äusseren Zwängen, kann erneut ein (ebenfalls vorübergehender) Konsens nicht nur in politisch, sondern auch in moralisch streitigen Fragen erreicht werden.
Habermas vermittelt in seiner Diskurstheorie nicht nur die Argumentationsregeln mit Prozessual- und Verfahrensregeln (das Wahre, das Gute und das Schöne), sondern auch die Genese der ethisch-moralischen Normen mit der faktischen Gültigkeit und ihrer unbedingten Geltung. Das erklärte Ziel von Habermas besteht in der prozeduralen Einigung öffentlich strittigen Fragen durch ein Arrangement, das auf einem zwanglosen Zwang des besseren Argumentes basiert, und mit der Akzeptanz aller möglicherweise Betroffenen rechnet. Die Gewähr der Gültigkeit einer Norm stützt sich dabei nicht auf die Schultern des Individuums, einer bestimmten Ethik, oder einer moralischen Vorstellung, sondern auf ein Verfahren, das sich die Betroffenen in eigener Regie entwickeln, vorgeben und danach richten. Aus dieser diskurstheoretischen Perspektive stellen die Orientierung nach Individual- und Kollektivnorm, und die Versöhnung der Solidarität mit Gerechtigkeit die zwei verschiedenen Seiten derselben Medaille dar; nämlich die rationale Suche nach konsensfähigen Lebensformen gemäss universalistisch angelegten Normen.

Zielgruppe
Das Seminar ist besonders für Studierenden mit einem ausgeprägten Interesse an ethisch-religiösen, moralischen Fragestellungen und ihren sozialarbeiterischen Bezügen geeignet. TeilnehmerInnen des Seminars haben eine grundsätzliche Bereitschaft für eine vertiefte Lektüre anspruchsvoller Texte, Reflexion über den eigenen moralischen und professionsethischen Standpunkt, sowie den Willen, sich in die Diskurse einzubringen.

Ablauf
Im Seminar werden zunächst Aristoteles Prinzip der Glückseligkeit, J. Benhams Kollektivwohls (Utilitarismus), Kants Forderung nach Autonomie, und J. Rawls Idee des Überlegungsgleichgewichts thematisiert. Dann wenden wir uns der Diskursethik von Habermas zu, die vor allem in der Tradition der letzten beiden Philosophen steht. Ab der dritten Woche können dann Studierenden ihre Leistungen erbringen. In der ersten Stunde werden sich StudentInnen für eine Gruppe von 2-3 Mitgliedern und eine Textstelle von etwa 10-15 Seiten aus Habermas Diskursethik entscheiden.

Prüfungsleistung
Die wichtigste Leistung besteht in einem Vortrag/Referat: Eingeteilt in eine Gruppe von 2-3 Mitgliedern tragen die StudentInnen den Textausschnitt von etwa 10-15 Seiten aus Habermas Diskursethik vor. Dafür werden die StudentInnen ihren Textteil vertieft lesen, diesen kurz und bündig zusammenfassen, die Fragestellung, die Hypothese sowie die Annahmen des Textes herausstellen (Theorieteil), die daraus gewonnenen Erkenntnisse auf die Verhältnisse der Sozialen Arbeit übertragen und die gewonnenen Schlussfolgerungen in einem produktiven, integrativen, didaktisch animierten Teil in der Stunde auch praktisch, lebhaft konkretisieren (didaktisch-praktischer Teil).
Das Ganze wird mit einer (a) Selbstbewertung am Ende des Referats, (b) einem Feedback aus dem Plenum, (c) Feedback aus Co-Referat, sowie (d) des Dozenten abgeschlossen.

Prof. Dr. Ali Demir

 

1.225 - Angewandte Ethik

Bereich:
  • FB Sozialwesen > Bachelor of Arts Soziale Arbeit (ab WiSe2019) > 7. Semester (BASA)
  • FB Sozialwesen > Bachelor of Arts Soziale Arbeit (ab WiSe2019) > 1.225 - Ethik und Soziale Arbeit II
1.225  -   Seminar  -  Wintersemester 2026/2027
Zeit / Ort:Fr, 9:00-12:00 Uhr (zweiwöchentlich)
Veranstaltungsbeginn:  Fri , 23.10.2026 09:00 - 12:00

Teilnehmer: 7. Semester

Prof. Dr. habil. Markus Hundeck

 
Zum Inhalt springen