MA Spiel- und Medienpädagogik
FAQ

Fragen und Antworten zum Masterstudiengang Spiel- und Medienpädagogik

Bewerbung
  • Voraussetzungen für die Zulassung zum Masterstudiengang an der Ernst-Abbe-Hochschule Jena sind:
    • ein Bachelor-, Master, Magister- oder Diplomabschluss mit einer Mindestnote von 2,3,
    • mindestens einjährige berufliche Tätigkeit (Arbeitszeugnis)
    • Vorlage eines Schreibens, das die Motivation für das Masterstudium ausdrückt.

    Genaueres finden Sie in der Studienordnung § 7 und Anlage 1, §§ 3 & 4
  • Das Motivationsschreiben soll in max. 3.000 Zeichen Aufschluss über Ihre persönlichen Hintergründe und Ihre mit dem angestrebten Studienabschluss verbundenen Erwartungen an die spätere berufliche Tätigkeit geben.
    Genauer Hinweise zum Motivationsschreiben finden sie hier
  • Für den Studiengang werden Studiengebühren in Höhe von ca. 8.250 € für das gesamte Studium erhoben. Die Gebühren müssen jeweils am Anfang eines Semesters entrichtet werden. In den Studiengebühren ist der Semesterbeitrag für die Studierenden nicht enthalten, welcher mit dem Studierendenausweis (thoska-Karte) ein Semesterticket (öffentlicher Nahverkehr sowie die Fahrt innerhalb der meisten Strecken Thüringens mit der Bahn in Nahverkehrszügen) wahlweise enthält. Weitere Informationen und Bedingungen zum Semesterticket erhalten Sie beim Studierendenwerk .
  • Die Immatrikulation zum Masterstudiengang „Spiel- & Medienpädagogik“ erfolgt alle 2 Jahre zum Sommersemester, erstmals im Jahr 2017.
  • Der Bewerbungszeitraum beginnt in der Regel im Dezember des Vorjahres und endet jeweils Ende Februar des Studienjahres.
  • Die Bewerbung erfolgt zunächst online und wird dann als PDF-Zulassungsantrag postalisch zusammen mit den restlichen in der Bewerbungscheckliste genannten Unterlagen an die Servicestelle Masterstudium gesendet.
    Eine Übersicht über die einzureichenden Unterlagen erhalten Sie hier
    Genauere Informationen zum Bewerbungsverfahren finden Sie unter diesem Link
  • Nein, jedoch muss die Abschlussnote des ersten Hochschulzeugnisses mindestens 2,3 betragen.
  • Details zur Gewichtung der Zugangskriterien sind der Studienordnung , § 7 sowie den §§ 3 und 4 der Anlage 1, zu entnehmen.
  • Um zum Masterstudium „Spiel- & Medienpädagogik“ zugelassen zu werden, benötigen Sie einen Hochschulabschluss mit 210 ECTS.
    Bewerber*innen mit einem Hochschulabschluss mit 180 ECTS haben die Möglichkeit, 20 bis 30 ECTS über Kompetenzen und Fähigkeiten nachzuweisen, welche außerhalb der Hochschule erworben wurden sowie maximal 10 ECTS studienbegleitend nachzuholen.
    Näheres in der Studienordnung , Anlage 1, § 4 (4)
Ziele, Aufbau, Einsatzgebiete
  • Ziel des Masterstudiengangs „Spiel- und Medienpädagogik“ ist es, die Studierenden zu befähigen, diverse methodische Ansätze der Spiel- und Medienpädagogik sowie der Sozialpädagogik, in ihrem jeweiligen Praxisfeld umsetzen zu können. Sie werden befähigt, innovative Konzepte und Projekte zu erstellen, Forschungen zu initiieren und Führungspositionen einzunehmen. Die Absolvent*innen sind in der Lage, praktisch spiel- und medienpädagogisch forschend, lehrend, weiterbildend, kontrollierend, konzipierend und produzierend sowie beratend zu arbeiten.
    Die genauen Ziele finden Sie hier
  • Der Masterstudiengang besteht aus den 12 Pflichtmodulen:
    • Kulturelle Bildung
    • Spielforschung
    • Medienforschung
    • Medienethik und Jugendmedienschutz
    • Medienpädagogik, -philosophie und Methoden
    • Spielpädagogik & -philosophie Vertiefung
    • Grundlagen: Digitale Spiele in der Bildung
    • Forschung und Entwicklung, Projektarbeit
    • Wissenschaftstheorien und empirische Forschung
    • Vertiefung: Digitale Spiele in der Bildung
    • Begleitung zur Masterarbeit
    • Masterarbeit
    Einzelheiten zu den jeweiligen Modulen finden Sie im Modulhandbuch
  • Der Masterstudiengang eröffnet ein breites Betätigungsfeld in den Bereichen Spiel-, Theater- und Medienpädagogik. Es lassen sich insbesondere vier Berufsfelder ausmachen:
    • pädagogische Praxis (einschließlich schulischer, außerschulischer und sozialarbeiterischer)
    • wissenschaftliche Forschung sowie ein weiterer wissenschaftlicher Karriereweg
    • Gestaltung und Vermarktung von Spielen und Medien
    • präventiver Kinder- und Jugendmedienschutz
  • Die Präsenzveranstaltungen des berufsbegleitenden Weiterbildungsstudiengangs finden an der Ernst-Abbe-Hochschule Jena in Blockform statt:
    • Im 1. Semester finden vier Blockveranstaltungen statt. Davon werden drei an Wochenenden mit jeweils 3 Tagen und eine Blockwoche mit 6 Tagen absolviert.
    • Im 2. und 3. Semester finden drei Blockveranstaltungen statt. Davon zwei Blockwochen mit jeweils 6 Tagen und ein Blockwochenende mit 2 Tagen.
    • Im 4. Semester findet eine Blockveranstaltung am Wochenende mit 3 Tagen statt. Das Semester dient ansonsten zur Erstellung der Masterarbeit.

    Die genauen Präsenzzeiten an der Hochschule entnehmen Sie bitte hier
  • Auf der internen Lehr- und Lernplattform Stud.IP finden Sie in der Regel alle von den Dozenten und Professoren zur Verfügung gestellten Unterlagen der Veranstaltungen zum Downloaden. Diese Plattform wird zusätzlich auch zur Kommunikation mit den Studierenden, für Aktuelles, beispielsweise für die Information über Stundenpläne, Dozent*innen, Räume, Abschlussarbeiten und vieles mehr genutzt.
Prüfungen
  • Ja, die durch Modulprüfungen belegten Qualifikationen, die an anderen Hochschulen im In- oder Ausland erworben wurden, werden nach Einzelfallprüfung anerkannt, sofern nicht ein wesentlicher Unterschied zwischen den vollendeten und den zu ersetzenden Leistungen an der EAH besteht. Eine Nichtanerkennung muss die Hochschule begründen. Näheres kann man der Prüfungsordnung (§ 8) entnehmen.

  • Gründe für das Nichtantreten einer Prüfung sind beim Prüfungsamt unverzüglich, spätestens bis zur Vollendung des 3. Werktages nach dem Prüfungstermin, schriftlich einzureichen und nachzuweisen.

    Ein Nichtantreten aus wichtigem (nicht selbstverschuldetem) Grund liegt unter anderem vor bei Krankheit (auch des überwiegend von ihnen allein zu versorgenden Kindes oder Angehörigen). „Schwerwiegende“ private Probleme, Zugverspätungen oder Zugausfälle können durchaus – mit einer Bestätigung durch das verantwortliche Unternehmen – als Ausnahmen gelten.

    Bei einem Versäumnis durch Krankheit benötigen Sie für den Erstversuch und die erste Wiederholungsprüfung ein ärztliches Attest, bei einer zweiten Wiederholungsprüfung brauchen Sie einen amtsärztlichen Krankenschein.

    Hinweis (Stand Februar 2023): Für gesetzlich versicherte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wird seit dem 1.1.23 die Arbeitsunfähigkeit durch den Arzt elektronisch an die Krankenkasse übermittelt und wird dann durch den Arbeitgeber elektronisch abgerufen.

    Studierende sind keine Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Hochschule, sodass das Verfahren der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung hier nicht greift; die Hochschule ist nicht befugt und entsprechend nicht in der Lage, für Studierende die elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen der Krankenkassen abzurufen.

    Vor diesem Hintergrund ändert sich für uns als Hochschule bis auf Weiteres nichts an dem etablierten Prozedere, dass Studierende zum Nachweis für die Prüfungsunfähigkeit einen papierhaften Beleg der Arbeitsunfähigkeit vorlegen.
  • Anträge auf Nachteilsausgleich bei Prüfungen sollen bis spätestens vier Wochen vor Anmeldung zur entsprechenden Prüfung gestellt werden.
    • A. Inhalte aus den Seminaren oder Modulleistungen können Grundlagen der Abschlussarbeit/Masterarbeit und des Exposés sein.
    • B. Auf eventuelle Schnittmengen ist (in der Arbeit) aufmerksam zu machen. (Im Ideal als kurzer Hinweis in der Einleitung ähnlich C.)
    • C. In der Selbstständigkeitserklärung ist ggf. darauf hinzuweisen, dass Teile bereits als Prüfungsleistung in einem anderen Modul eingereicht wurden. Zum Beispiel: „Bestandteile diese Arbeit lagen in Auszügen bereits [Name des Lehrenden] im Modul [Nummer] vor.“

    Diese Reglung gilt nur für das Exposé zur MA und für die MA. Sie greift nicht bei Hausarbeiten unterschiedlicher Module.

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