Vorlesungsverzeichnis – Sommersemester 2026
Bachelor of Arts Soziale Arbeit
1.218 - Menschenrechte (a)
Teilnehmer: 6. Semester Oft ist die Rede davon, bei der Sozialen Arbeit handele es sich um eine „Menschenrechtsprofession“ (Staub-Bernasconi). Doch was bedeutet das eigentlich konkret? Was ist unter „Menschenrechten“ zu verstehen? Welche Menschenrechte gelten international und welchen Einfluss haben diese auf die Soziale Arbeit? In dem Seminar wird es um diese Fragen sowie um Institutionen und Quellen des internationalen Menschenrechtsschutzes wie die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, den UN-Sozialpakt oder die Europäische Menschenrechtskonvention gehen. Es werden aber auch Rechte bestimmter Gruppen behandelt wie z.B. Kinderrechte oder Menschenrechte von Migrant:innen. Zudem soll auch der Konflikt von Universalismus und Kulturrelativismus zur Sprache kommen: Gelten Menschenrechte ohne Weiteres kulturübergreifend und global oder steckt hinter dieser Annahme ein "westlicher Imperialismus"? |
1.218 - Recht III - Reharecht (a)
Teilnehmer: 6. Semester „Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen“ – ist der Titel des Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX). Mit der Einführung des SGB IX im Jahr 2001 und dessen Überarbeitung durch das Bundesteilhabegesetz im Jahr 2016 (Gesetzesänderungen 2017 – 2023) sollen behinderungsbedingte Nachteile ausgeglichen und die Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung und von Behinderung bedrohter Menschen sowie ihre gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft durch besondere Sozialleistungen gefördert bzw. ermöglicht werden. Damit wollte der Gesetzgeber den Anforderungen der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen (UN-BRK) gerecht werden, die von den Vertragsstaaten fordert, die „volle Verwirklichung aller Menschenrechte und Grundfreiheiten für alle Menschen mit Behinderungen, ohne jede Diskriminierung aufgrund von Behinderung zu gewährleisten und zu fördern“ (Art. 4 Abs. 1 Satz 1 UN-BRK).
In der Veranstaltung sollen die komplexen Strukturen des Rehabilitationsrechts für die Anwendungsfelder der Sozialen Arbeit nachvollziehbar gemacht werden. Die Veranstaltung beschäftigt sich daher mit den Grundsätzen und Grundbegriffen der Leistungsgewährung von Leistungen zur Rehabilitation und Teilhabe im gegliederten Sozialleistungssystem sowie dem Schwerbehindertenrecht in Grundzügen, insbesondere:
Die Studierenden sind am Ende der Veranstaltung in der Lage die komplexen Strukturen des Rehabilitationsrechts nachzuvollziehen. Sie verstehen die Grundsätze der Leistungsgewährung von Leistungen zur Rehabilitation im gegliederten Sozialleistungssystem und können kleine Fallbeispiele einordnen und lösen. Die Prüfungsleistung wird in Form einer Klausur zu erbringen sein. Für die Veranstaltung wird ein aktueller Gesetzestext des SGB IX benötigt. Darüber hinaus werden auch die Texte anderer Sozialgesetzbücher benötigt. Weitere Hinweise erfolgen in der Veranstaltung. |
1.218 - Recht III - Reharecht (b)
Teilnehmer: 6. Semester „Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen“ – ist der Titel des Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX). Mit der Einführung des SGB IX im Jahr 2001 und dessen Überarbeitung durch das Bundesteilhabegesetz im Jahr 2016 (Gesetzesänderungen 2017 – 2023) sollen behinderungsbedingte Nachteile ausgeglichen und die Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung und von Behinderung bedrohter Menschen sowie ihre gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft durch besondere Sozialleistungen gefördert bzw. ermöglicht werden. Damit wollte der Gesetzgeber den Anforderungen der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen (UN-BRK) gerecht werden, die von den Vertragsstaaten fordert, die „volle Verwirklichung aller Menschenrechte und Grundfreiheiten für alle Menschen mit Behinderungen, ohne jede Diskriminierung aufgrund von Behinderung zu gewährleisten und zu fördern“ (Art. 4 Abs. 1 Satz 1 UN-BRK).
In der Veranstaltung sollen die komplexen Strukturen des Rehabilitationsrechts für die Anwendungsfelder der Sozialen Arbeit nachvollziehbar gemacht werden. Die Veranstaltung beschäftigt sich daher mit den Grundsätzen und Grundbegriffen der Leistungsgewährung von Leistungen zur Rehabilitation und Teilhabe im gegliederten Sozialleistungssystem sowie dem Schwerbehindertenrecht in Grundzügen, insbesondere:
Die Studierenden sind am Ende der Veranstaltung in der Lage die komplexen Strukturen des Rehabilitationsrechts nachzuvollziehen. Sie verstehen die Grundsätze der Leistungsgewährung von Leistungen zur Rehabilitation im gegliederten Sozialleistungssystem und können kleine Fallbeispiele einordnen und lösen. Die Prüfungsleistung wird in Form einer Klausur zu erbringen sein. Für die Veranstaltung wird ein aktueller Gesetzestext des SGB IX benötigt. Darüber hinaus werden auch die Texte anderer Sozialgesetzbücher benötigt. Weitere Hinweise erfolgen in der Veranstaltung. |
1.218 - Menschenrechte (b)
Teilnehmer: 6. Semester Oft ist die Rede davon, bei der Sozialen Arbeit handele es sich um eine „Menschenrechtsprofession“ (Staub-Bernasconi). Doch was bedeutet das eigentlich konkret? Was ist unter „Menschenrechten“ zu verstehen? Welche Menschenrechte gelten international und welchen Einfluss haben diese auf die Soziale Arbeit? In dem Seminar wird es um diese Fragen sowie um Institutionen und Quellen des internationalen Menschenrechtsschutzes wie die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, den UN-Sozialpakt oder die Europäische Menschenrechtskonvention gehen. Es werden aber auch Rechte bestimmter Gruppen behandelt wie z.B. Kinderrechte oder Menschenrechte von Migrant:innen. Zudem soll auch der Konflikt von Universalismus und Kulturrelativismus zur Sprache kommen: Gelten Menschenrechte ohne Weiteres kulturübergreifend und global oder steckt hinter dieser Annahme ein "westlicher Imperialismus"? |
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