FAQ
Fragen und Antworten zum Masterstudiengang Soziale Arbeit
Bewerbung
-
Voraussetzungen für die Zulassung sind:o ein Bachelor-, Magister- oder Diplomabschluss im Bereich Sozialer Arbeit oder
o ein Bachelor-, Magister- oder Diplomabschluss in einem sozial-, verhaltens-, geistes- oder erziehungswissenschaftlichem Fach und mindestens zwei Jahre beruflicher Praxis in einem Arbeitsfeld Sozialer Arbeit
o die Gesamtnote des Abschlusses muss mindestens “gut” (2,0) betragen.
o Vorlage eines Schreibens, das die Motivation für das Masterstudium ausdrückt (eine bis max. zwei Seiten).
http://www.sw.eah-jena.de/studium/studieninteresse/zugangsvoraussetzungen-master-of-arts-soziale-arbeit/ -
Der Masterstudiengang „Soziale Arbeit“ wird jeweils zum Sommersemester angeboten.
-
Bewerbungen für den Masterstudiengang „Soziale Arbeit“ sind vom 01.12. bis 15.02. einzureichen. Bewerbungsende für das Vorsemester ist der 15.08.
-
Die Bewerbung erfolgt zunächst online und wird dann als PDF Zulassungsantrag postalisch zusammen mit den restlichen in der Bewerbungscheckliste genannten Unterlagen an die Servicestelle Masterstudium gesendet.
Genauere Informationen finden Sie hier.
Zur Erleichterung des Übergangs vom Bachelor zum Master finden Sie hier weitere Informationen -
Nein, jedoch muss die Abschlussnote des ersten Hochschulzeugnisses mindestens 2,0 betragen.
-
Ausschlaggebend für die Entscheidung über die Zulassung sind die Bewertung des Motivationsschreibens und die Gesamtnote des ersten akademischen Abschlusses.
-
Pro Semester können max. 30 Studierende aufgenommen werden.
-
Der Bewerber bringt in der Regel 210 Punkte mit. Liegen nur 180 Punkte vor, sollen sie nach der Immatrikulation zusätzlich und studienbegleitend 30 ECTS-Punkte durch den Besuch von Seminaren/Vorlesungen des Bachelors über einen Sonderstudienplan erwerben.
Es gibt auch die Möglichkeit, diese 30 Credits in einem Vorsemester vor Beginn des Masters zu absolvieren (Einschreibung ins 7. Semester Bachelor Soziale Arbeit). -
Im Vorsemester/Zwischensemester können fehlende 30 Credits (wenn der Student nur 180 Credits mitbringt) während des Semesters vor Start des Masterstudiums erworben werden. Die Einschreibung findet ins das 7. Semester Bachelor Soziale Arbeit statt und es wird ein Sonderstudienplan vorgegeben. Der Studierende bewirbt sich dabei gleichzeitig auf das Masterstudium.
Alternativ können die 30 Credits nach Start des Masters studienbegleitend erworben werden. -
In diesem Fall muss neben den allgemeinen Bewerbungsunterlagen ein einfacher Notenausdruck mit der vorläufigen Abschlussnote (ohne Bachelorarbeit) eingereicht werden. Die Zulassung erfolgt unter dem Vorbehalt, dass der Notenausdruck mit der endgültigen Abschlussnote bis zum Ende der dritten Vorlesungswoche nachgereicht wird. Weitere Informationen zum Übergang Bachelor zum Master finden Sie in der Überleitungsordnung und hier
Inhalt, Aufbau, Einsatzfelder
-
Dieser Masterstudiengang ist auf die Schwerpunkte Forschung, Entwicklung und Evaluation sowie Recht und Management ausgerichtet. Schwerpunkte können die Studierenden durch die profilbildende Wahl eines Forschungs- oder Entwicklungsprojektes und die Wahl der Thematik der Masterarbeit setzen.
Seit SS 2014 kann ein Studienschwerpunkt innerhalb des bestehenden generalistischen Masterstudiengangs gewählt werden, der später im Masterzertifikat als Schwerpunkt erscheint.
Weitere Informationen dazu finden Sie hier -
Der Masterstudiengang qualifiziert u.a. für:o Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten
o Tätigkeiten im höheren Dienst, z.B. als Abteilungsleiterin im öffentlichen Dienst
o Positionen auf der Leitungsebene sozialer Institutionen in den Arbeitsfeldern Sozialer Arbeit, z.B. als Führungskraft im Sozialmanagement. -
Aufbauend auf den Master kann an einer Universität promoviert werden. Auch die Beamtenlaufbahn im höheren Dienst wird mit dieser Qualifikation ermöglicht.
-
Der Masterstudiengang besteht aus den 8 Modulen:
o Soziale Arbeit
o Forschungsmethoden
o Forschungs- und Entwicklungsprojekt
o Management
o Führung: Personal- und Organisationsentwicklung,
o Recht
o Internationales/Politik
o Masterarbeit
Weitere Informationen -
Praktika sind während des Masterstudiums nicht vorgesehen, jedoch ist ein zentrales Modul das Forschungs- und Entwicklungsprojekt , bei dem eine praxisrelevante Fragestellung inhaltlich, empirisch und konzeptionell bearbeitet wird.
-
Auf der internen Lernplattform Stud.IP finden Sie in der Regel alle von den DozentInnen und ProfessorInnen zur Verfügung gestellten Unterlagen der Veranstaltungen zum Downloaden.
Prüfungen
-
Ja, die durch Modulprüfungen belegten Qualifikationen, die an anderen Hochschulen im In- oder Ausland erworben wurden, werden nach Einzelfallprüfung anerkannt, sofern nicht ein wesentlicher Unterschied zwischen den vollendeten und den zu ersetzenden Leistungen an der EAH besteht. Eine Nichtanerkennung muss die Hochschule begründen. Näheres kann man der Prüfungsordnung (§ 8) entnehmen.
-
Nach §32 der Prüfungsordnung können nicht bestandene Modulprüfungen höchstens zweimal wiederholt werden; die Fehlversuche in demselben bzw. einem vergleichbaren Masterstudiengang werden dabei angerechnet. Während des Studiums sind zweite Wiederholungsprüfungstermine bei maximal zwei Modulprüfungen möglich.
-
Gründe für das Nichtantreten einer Prüfung sind beim Prüfungsamt unverzüglich, spätestens bis zur Vollendung des 3. Werktages nach dem Prüfungstermin, schriftlich einzureichen und nachzuweisen.
Ein Nichtantreten aus wichtigem (nicht selbstverschuldetem) Grund liegt unter anderem vor bei Krankheit (auch des überwiegend von ihnen allein zu versorgenden Kindes oder Angehörigen). „Schwerwiegende“ private Probleme, Zugverspätungen oder Zugausfälle können durchaus – mit einer Bestätigung durch das verantwortliche Unternehmen – als Ausnahmen gelten.
Bei einem Versäumnis durch Krankheit benötigen Sie für den Erstversuch und die erste Wiederholungsprüfung ein ärztliches Attest, bei einer zweiten Wiederholungsprüfung brauchen Sie einen amtsärztlichen Krankenschein. -
Wenn Sie eine Prüfung nicht bestehen, müssen Sie die Prüfung im nächsten Semester wiederholen. (Sie müssen sich hierfür erneut anmelden und werden nicht etwa automatisch angemeldet!)
Achtung: Wenn Sie die Prüfung nicht im folgenden Semester wiederholen, wird diese automatisch mit „nicht bestanden“ und damit als weiterer Fehlversuch bewertet. Es sei denn, Sie haben das Versäumnis z.B. aufgrund von Krankheit nicht zu vertreten. -
Anträge auf Nachteilsausgleich bei Prüfungen sollen bis spätestens vier Wochen vor Anmeldung zur entsprechenden Prüfung gestellt werden .
weitere weitere Fragen und Antworten zum Fachbereich Sozialwesen