Self-Assessment „Bachelor Soziale Arbeit“


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Bereich: Ethik

Einleitung: Die Großeltern standen ihrer Tochter im Umgang mit dem alkoholkranken und gewalttätigen Schwiegersohn zur Seite. Die Sozialarbeiterin fragt sich, ob es während des Absturzes des Vaters in Alkohol und Gewalt auch Personen gab, die dem Vater zur Seite standen.
Aufgabe: Ist es angesichts des Leides der verbliebenen Familie überhaupt ethisch berechtigt, eine solche Frage auszusprechen? Geht es nicht zuerst um die Opfer und muss der Täter, also der Vater, hier nicht unberücksichtigt bleiben?
Antwort:
  •  Die Soziale Arbeit muss klar Partei beziehen und zwar nur für den Klienten, mit dem es ein Arbeitsbündnis gibt (advokatorisches Handeln)
  •  Die Soziale Arbeit sollte alle wichtigen Interessen in einem System berücksichtigen (allparteiliches Handeln)
  •  Entscheidend ist die Funktion des Jugendamtes und das Jugendhilferecht, man sollte sich nicht zu viele Gedanken machen (institutionelles Handeln)

 

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