Self-Assessment „Bachelor Soziale Arbeit“


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Bereich: Recht (Zivilrecht/ Grundsicherung)

Einleitung: Als Max Mutter schließlich vom Vermieter die fristlose Kündigung des Mietvertrages erhält, rät der Sozialarbeiter, der die Familie betreut, beim Jobcenter Arbeitslosengeld II zu beantragen und zugleich um Unterstützung wegen der Mietschulden zu bitten.
Aufgabe: Welche Reaktion ist vom Jobcenter zu erwarten (§ 22 Abs. 8 SGB II)?
Hinweise:
Zur Beantwortung der Fragen können Sie die aufgeführten Gesetzestexte zu Hilfe nehmen:
 
§ 22 SGB II Bedarfe für Unterkunft und Heizung
 
[…]
(8) Sofern Arbeitslosengeld II für den Bedarf für Unterkunft und Heizung erbracht wird, können auch Schulden übernommen werden, soweit dies zur Sicherung der Unterkunft oder zur Behebung einer vergleichbaren Notlage gerechtfertigt ist. Sie sollen übernommen werden, wenn dies gerechtfertigt und notwendig ist und sonst Wohnungslosigkeit einzutreten droht. Vermögen nach § 12 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 ist vorrangig einzusetzen. Geldleistungen sollen als Darlehen erbracht werden.
[…]
Antwort:
  •  Das Jobcenter übernimmt generell keine Schulden, sondern deckt nur aktuell bestehende Bedarfe.
  •  Das Jobcenter übernimmt die Schulden, um den Wohnraum zu sichern.
  •  Das Jobcenter hat einen Entscheidungsspielraum, ob die Übernahme der Mietschulden im Einzelfall gerechtfertigt ist.

 

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