Vorlesungsverzeichnis – Sommersemester 2024

Bachelor of Arts Soziale Arbeit

weitere Pläne: [alle Lehrenden] [BA Soziale Arbeit / 2. Sem. / 4. Sem. / 6. Sem.] [MA Soziale Arbeit / 1. Sem. / 3. Sem.] [MA Civic Education / 1. Sem. / 3. Sem.] [MA Spiel- & Medienpädagogik]
Stand: 8. April 2024 - Änderungen vorbehalten

1.218 - Recht der Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen

Bereich:
  • FB Sozialwesen > Bachelor of Arts Soziale Arbeit (ab WiSe2019) > 1.218 - Recht III: Rechtliche Vertiefungsgebiete
  • FB Sozialwesen > Bachelor of Arts Soziale Arbeit (ab WiSe2019) > 6. Semester (BASA)
1.218  -   Seminar  -  Sommersemester 2024
Zeit / Ort:Di, 7:45-9:15 Uhr (wöchentlich), Ort: 04.03.07
Veranstaltungsbeginn:  Tue , 09.04.2024 07:45 - 09:15, Ort: 04.03.07

Teilnehmer: 6. Semester

„Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen“ – ist der Titel des Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX). Mit der Einführung des SGB IX im Jahr 2001 und dessen Überarbeitung durch das Bundesteilhabegesetz im Jahr 2016 (Gesetzesänderungen 2017 – 2023) sollen behinderungsbedingte Nachteile ausgeglichen und die Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung und von Behinderung bedrohter Menschen sowie ihre gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft durch besondere Sozialleistungen gefördert bzw. ermöglicht werden. Damit wollte der Gesetzgeber den Anforderungen der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen (UN-BRK) gerecht werden, die von den Vertragsstaaten fordert, die „volle Verwirklichung aller Menschenrechte und Grundfreiheiten für alle Menschen mit Behinderungen, ohne jede Diskriminierung aufgrund von Behinderung zu gewährleisten und zu fördern“ (Art. 4 Abs. 1 Satz 1 UN-BRK).
Aus der Gesetzesbegründung der Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 18/9522, S. 2) geht hervor:
„Folgende Ziele sollen im Lichte der UN-BRK mit dem Gesetz verwirklicht werden:

  • Dem neuen gesellschaftlichen Verständnis einer inklusiven Gesellschaft soll durch einen neu gefassten Behinderungsbegriff Rechnung getragen werden.
  • Leistungen sollen wie aus einer Hand erbracht und zeitintensive Zuständigkeitskonflikte der Träger untereinander sowie Doppelbegutachtungen zulasten der Menschen mit Behinderungen vermieden werden. Die Position der Menschen mit Behinderungen im Verhältnis zu den Rehabilitationsträgern und den Leistungserbringern soll durch eine ergänzende unabhängige Teilhabeberatung gestärkt werden.
  • Die Anreize zur Aufnahme einer Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt sollen auf persönlicher und institutioneller Ebene verbessert werden.
  • Die Möglichkeiten einer individuellen und den persönlichen Wünschen entsprechenden Lebensplanung und -gestaltung sollen unter Berücksichtigung des Sozialraumes bei den Leistungen zur sozialen Teilhabe gestärkt werden.
  • Die Leistungen zur Teilhabe an Bildung sollen insbesondere im Hinblick auf studierende Menschen mit Behinderungen verbessert werden.
  • …“
In der Veranstaltung sollen die komplexen Strukturen des Rehabilitationsrechts für die Anwendungsfelder der Sozialen Arbeit nachvollziehbar gemacht werden. Die Veranstaltung beschäftigt sich daher mit den Grundsätzen und Grundbegriffen der Leistungsgewährung von Leistungen zur Rehabilitation und Teilhabe im gegliederten Sozialleistungssystem sowie dem Schwerbehindertenrecht in Grundzügen, insbesondere:
  • den Regelungen für Menschen mit Behinderungen (Teil 1 SGB IX) - Grundbegriffe, Grundsätze, Verfahren
  • Leistungen nach dem SGB IX
    • Leistung zur medizinischen Rehabilitation
    • Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben
    • unterhaltssichernde und andere ergänzende Leistungen
    • Leistung zur Teilhabe an Bildung
    • Leistung zur sozialen Teilhabe
  • Recht der Eingliederungshilfe
  • Grundzüge des Schwerbehindertenrechts
  • Verfahren und Rechtsschutz.

Die Studierenden sind am Ende der Veranstaltung in der Lage die komplexen Strukturen des Rehabilitationsrechts nachzuvollziehen. Sie verstehen die Grundsätze der Leistungsgewährung von Leistungen zur Rehabilitation im gegliederten Sozialleistungssystem und können kleine Fallbeispiele einordnen und lösen.

Die Prüfungsleistung wird in einer Klausur bestehen. Die Voraussetzung für die Teilnahme an der Prüfungsleistung ist das Bestehen der Module Recht I und Recht II.

Für die Veranstaltung wird aktueller Gesetzestext des SGB IX benötigt. Darüber hinaus werden auch die Texte anderer Sozialgesetzbücher benötigt. Weitere Hinweise erfolgen in der Veranstaltung.

Prof. Dr. iur. Claudia Beetz, M.mel.

 
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