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Prof. Dr. iur. Claudia Beetz M.mel.

Seminare – Wintersemester 2026/2027

weitere Pläne: [alle Lehrenden] [BA Soziale Arbeit / 1. Sem. / 3. Sem. / 5. Sem. / 7. Sem.] [MA Soziale Arbeit / 2. Sem.] [MA Civic Education / 2. Sem.] [MA Spiel- & Medienpädagogik]
in Vorbereitung, Stand: 11. September 2026 - Änderungen vorbehalten!

1.218 - Recht III - Recht von Menschen in besonderen Lebenslagen (a)

Bereich:
  • FB Sozialwesen > Bachelor of Arts Soziale Arbeit (ab WiSe2019) > 1.218 - Recht III: Rechtliche Vertiefungsgebiete
  • FB Sozialwesen > Bachelor of Arts Soziale Arbeit (ab WiSe2019) > 5. Semester (BASA)
1.218  -   Seminar  -  Wintersemester 2026/2027
Zeit / Ort:Di, 9:30-12:45 Uhr (zweiwöchentlich)
Veranstaltungsbeginn:  Tue , 27.10.2026 09:30 - 12:45

Teilnehmer: 5. Semester

Recht III – Recht von Menschen in besonderen Lebenslagen - Recht als Handwerkszeug für die Soziale Arbeit

Die Veranstaltung gehört zum Modul 1.218 – Recht III – Rechtliche Vertiefungsgebiete. Sie findet zweiwöchentlich mit jeweils drei Zeitstunden statt. Aufbauend auf Recht I und Recht II geht es darum, rechtliche Kenntnisse auf typische, häufig komplexe Lebenslagen von Adressat*innen der Sozialen Arbeit anzuwenden und daraus konkrete Handlungsmöglichkeiten zu entwickeln.
Im beruflichen Alltag der Sozialen Arbeit begegnen Ihnen rechtliche Fragen selten isoliert. Eine Klientin erhält einen Bescheid, kann eine Leistung nicht finanzieren, hat Schulden, droht ihre Wohnung zu verlieren, benötigt Unterstützung bei der Organisation ihres Lebens oder muss sich mit Forderungen einer Behörde oder anderer Personen auseinandersetzen. Dabei können verschiedene Rechtsgebiete, Leistungssysteme und Zuständigkeiten gleichzeitig eine Rolle spielen.
Mir ist dabei wichtig, dass Sie Recht nicht als Sammlung von Vorschriften verstehen, die man möglichst gut auswendig können muss. Gesetze ändern sich. Entscheidend ist vielmehr, zu wissen, wo man nachsehen muss, eine Vorschrift lesen und verstehen zu können und sie auf einen konkreten Fall anzuwenden. Genau das wollen wir in diesem Seminar immer wieder an unterschiedlichen Fällen üben.

Sie lernen, rechtliche Probleme in komplexen Lebenslagen zu erkennen, die einschlägigen Rechtsgrundlagen zu finden und anzuwenden und daraus Handlungsmöglichkeiten für Ihre Klient*innen zu entwickeln. Dazu gehört auch, die eigenen Möglichkeiten und Grenzen als Sozialarbeiter*in einzuschätzen und zu erkennen, wann weitere rechtliche Expertise erforderlich ist.
Ausgangspunkt des Seminars sind konkrete Praxisfälle. Dabei möchte ich auch Ihre Erfahrungen aus dem Berufspraktischen Semester aufgreifen. Sie bringen Fälle aus Ihrer Praxis mit, an denen wir gemeinsam herausarbeiten können, welche rechtlichen Fragen sich stellen und wie man an eine solche Situation rechtlich herangeht.

Ziel der Veranstaltung ist, dass Sie rechtliche Probleme in der Praxis erkennen, sich auch in Ihnen bislang weniger vertrauten Rechtsgebieten selbstständig orientieren, rechtliche Fragestellungen bearbeiten und daraus begründete, klient*innenorientierte Handlungsstrategien entwickeln können. Dabei werden wir uns auch damit beschäftigen, wo rechtliche Vorgaben mit den Interessen und der Selbstbestimmung von Klient*innen in Spannung geraten können.

Themen sind unter anderem:
• rechtliche Orientierung und Rechtsanwendung anhand komplexer Praxisfälle
• Bescheide, Rechtsbehelfe und Rechtsschutz
• Betreuungsrecht und Selbstbestimmung
• Pflegeversicherung, Pflegekosten und Hilfe zur Pflege
• Rehabilitation und Teilhabe, Leistungssysteme und Persönliches Budget
• Schuldnerberatung, Pfändungsschutz und Wohnungssicherung
• Forderungen und Rückforderungen
• Möglichkeiten und Grenzen rechtlicher Beratung und Unterstützung in der Sozialen Arbeit

Die Themen werden durch kurze fachliche Inputs, gemeinsame Fallarbeit, Diskussionen und fallbezogene Gruppenreferate erarbeitet und vertieft. Die Referate sind dabei nicht als reine Vorstellung eines Rechtsgebietes gedacht. Im Mittelpunkt steht jeweils ein konkreter Fall: Welche rechtlichen Fragen stellen sich? Wo finde ich die entsprechenden Vorschriften? Wie ist die Rechtslage und was kann ich daraus für die Beratung und Unterstützung der Klient*innen ableiten?

Prüfungsleistung
Die Prüfungsleistung besteht aus der Bearbeitung eines komplexen Praxisfalls in einer Gruppe mit mündlicher Präsentation und Diskussion. Die Gruppen setzen sich dabei mit den rechtlichen Fragen des Falls auseinander, arbeiten die einschlägigen Rechtsgrundlagen heraus und entwickeln konkrete Handlungsmöglichkeiten für die betroffenen Klient*innen.
Zusätzlich bearbeitet jede*r Studierende eine eigene rechtliche Fragestellung aus dem gemeinsam bearbeiteten Fall schriftlich. So kann neben der gemeinsamen Fallbearbeitung auch die individuelle Auseinandersetzung mit einer rechtlichen Fragestellung berücksichtigt werden.
Die genauen Anforderungen an Präsentation und schriftliche Ausarbeitung besprechen wir in der ersten Veranstaltung.

Da wir regelmäßig mit Gesetzestexten arbeiten, können und sollen Sie hierfür aktuelle Gesetzessammlungen oder digitale Gesetzestexte nutzen.

Weitere Informationen zum Ablauf des Seminars, zu den Referaten und zur Prüfungsleistung finden Sie in studIP und erhalten Sie in der ersten Veranstaltung.

Prof. Dr. iur. Claudia Beetz, M.mel.

 

1.218 - Recht III - Recht von Menschen in besonderen Lebenslagen (b)

Bereich:
  • FB Sozialwesen > Bachelor of Arts Soziale Arbeit (ab WiSe2019) > 1.218 - Recht III: Rechtliche Vertiefungsgebiete
  • FB Sozialwesen > Bachelor of Arts Soziale Arbeit (ab WiSe2019) > 5. Semester (BASA)
1.218  -   Seminar  -  Wintersemester 2026/2027
Zeit / Ort:Di, 9:30-12:45 Uhr (zweiwöchentlich)
Veranstaltungsbeginn:  Tue , 20.10.2026 09:30 - 12:45

Teilnehmer: 5. Semester

Recht III – Recht von Menschen in besonderen Lebenslagen - Recht als Handwerkszeug für die Soziale Arbeit

Die Veranstaltung gehört zum Modul 1.218 – Recht III – Rechtliche Vertiefungsgebiete. Sie findet zweiwöchentlich mit jeweils drei Zeitstunden statt. Aufbauend auf Recht I und Recht II geht es darum, rechtliche Kenntnisse auf typische, häufig komplexe Lebenslagen von Adressat*innen der Sozialen Arbeit anzuwenden und daraus konkrete Handlungsmöglichkeiten zu entwickeln.
Im beruflichen Alltag der Sozialen Arbeit begegnen Ihnen rechtliche Fragen selten isoliert. Eine Klientin erhält einen Bescheid, kann eine Leistung nicht finanzieren, hat Schulden, droht ihre Wohnung zu verlieren, benötigt Unterstützung bei der Organisation ihres Lebens oder muss sich mit Forderungen einer Behörde oder anderer Personen auseinandersetzen. Dabei können verschiedene Rechtsgebiete, Leistungssysteme und Zuständigkeiten gleichzeitig eine Rolle spielen.
Mir ist dabei wichtig, dass Sie Recht nicht als Sammlung von Vorschriften verstehen, die man möglichst gut auswendig können muss. Gesetze ändern sich. Entscheidend ist vielmehr, zu wissen, wo man nachsehen muss, eine Vorschrift lesen und verstehen zu können und sie auf einen konkreten Fall anzuwenden. Genau das wollen wir in diesem Seminar immer wieder an unterschiedlichen Fällen üben.

Sie lernen, rechtliche Probleme in komplexen Lebenslagen zu erkennen, die einschlägigen Rechtsgrundlagen zu finden und anzuwenden und daraus Handlungsmöglichkeiten für Ihre Klient*innen zu entwickeln. Dazu gehört auch, die eigenen Möglichkeiten und Grenzen als Sozialarbeiter*in einzuschätzen und zu erkennen, wann weitere rechtliche Expertise erforderlich ist.
Ausgangspunkt des Seminars sind konkrete Praxisfälle. Dabei möchte ich auch Ihre Erfahrungen aus dem Berufspraktischen Semester aufgreifen. Sie bringen Fälle aus Ihrer Praxis mit, an denen wir gemeinsam herausarbeiten können, welche rechtlichen Fragen sich stellen und wie man an eine solche Situation rechtlich herangeht.

Ziel der Veranstaltung ist, dass Sie rechtliche Probleme in der Praxis erkennen, sich auch in Ihnen bislang weniger vertrauten Rechtsgebieten selbstständig orientieren, rechtliche Fragestellungen bearbeiten und daraus begründete, klient*innenorientierte Handlungsstrategien entwickeln können. Dabei werden wir uns auch damit beschäftigen, wo rechtliche Vorgaben mit den Interessen und der Selbstbestimmung von Klient*innen in Spannung geraten können.

Themen sind unter anderem:
• rechtliche Orientierung und Rechtsanwendung anhand komplexer Praxisfälle
• Bescheide, Rechtsbehelfe und Rechtsschutz
• Betreuungsrecht und Selbstbestimmung
• Pflegeversicherung, Pflegekosten und Hilfe zur Pflege
• Rehabilitation und Teilhabe, Leistungssysteme und Persönliches Budget
• Schuldnerberatung, Pfändungsschutz und Wohnungssicherung
• Forderungen und Rückforderungen
• Möglichkeiten und Grenzen rechtlicher Beratung und Unterstützung in der Sozialen Arbeit

Die Themen werden durch kurze fachliche Inputs, gemeinsame Fallarbeit, Diskussionen und fallbezogene Gruppenreferate erarbeitet und vertieft. Die Referate sind dabei nicht als reine Vorstellung eines Rechtsgebietes gedacht. Im Mittelpunkt steht jeweils ein konkreter Fall: Welche rechtlichen Fragen stellen sich? Wo finde ich die entsprechenden Vorschriften? Wie ist die Rechtslage und was kann ich daraus für die Beratung und Unterstützung der Klient*innen ableiten?

Prüfungsleistung
Die Prüfungsleistung besteht aus der Bearbeitung eines komplexen Praxisfalls in einer Gruppe mit mündlicher Präsentation und Diskussion. Die Gruppen setzen sich dabei mit den rechtlichen Fragen des Falls auseinander, arbeiten die einschlägigen Rechtsgrundlagen heraus und entwickeln konkrete Handlungsmöglichkeiten für die betroffenen Klient*innen.
Zusätzlich bearbeitet jede*r Studierende eine eigene rechtliche Fragestellung aus dem gemeinsam bearbeiteten Fall schriftlich. So kann neben der gemeinsamen Fallbearbeitung auch die individuelle Auseinandersetzung mit einer rechtlichen Fragestellung berücksichtigt werden.
Die genauen Anforderungen an Präsentation und schriftliche Ausarbeitung besprechen wir in der ersten Veranstaltung.

Da wir regelmäßig mit Gesetzestexten arbeiten, können und sollen Sie hierfür aktuelle Gesetzessammlungen oder digitale Gesetzestexte nutzen.

Weitere Informationen zum Ablauf des Seminars, zu den Referaten und zur Prüfungsleistung finden Sie in studIP und erhalten Sie in der ersten Veranstaltung.

Prof. Dr. iur. Claudia Beetz, M.mel.

 

1.301 - Mentoring (1a)

Bereich:
  • FB Sozialwesen > Bachelor of Arts Soziale Arbeit (ab WiSe2026) > 1. Semester (BASA) > SG I/1
  • FB Sozialwesen > Bachelor of Arts Soziale Arbeit (ab WiSe2026) > 1.301 - Grundlagen des Studiums: Propädeutik, Mentoring und Fremdsprachen
1.301  -   Seminar  -  Wintersemester 2026/2027
Zeit / Ort:?
Veranstaltungsbeginn: 

Teilnehmer: SG I/1 a

Zu Beginn des Studiums dient die Veranstaltung als Teil des Moduls 1.201 – Grundlagen des Studiums dazu, dass Sie sich am Fachbereich und im Studiengang orientieren und als Gruppe zusammenfinden. Sie lernen wichtige Ordnungen und Regelungen der Hochschule kennen und beschäftigen sich damit, wie das Studium aufgebaut ist und was in den einzelnen Modulen auf Sie zukommt.

In den teilgeblockten Veranstaltungen und in individuellen Gesprächen geht es um Fragen, die gerade am Anfang des Studiums wichtig sind: Wie finde ich meinen Platz in der Gruppe und im Studiengang? Was motiviert mich für das Studium? War die Studienwahl die richtige Entscheidung? Wie organisiere ich mein Studium und meinen Alltag? Welche Möglichkeiten habe ich, mich am Fachbereich und in der Hochschule einzubringen?

Dabei setzen Sie sich auch mit Ihrer neuen Rolle als Studierende und angehende Akademiker*innen auseinander. Was wird im Studium von Ihnen erwartet? Was erwarten Sie selbst von Ihrem Studium? Und wie möchten Sie Ihre Rolle im Studium und später in der angestrebten Profession gestalten?

Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Auseinandersetzung mit den eigenen Interessen, Stärken und auch den Dingen, die einem weniger liegen. Gemeinsam und in individuellen Gesprächen können persönliche Herausforderungen angesprochen und Lösungen dafür entwickelt werden.

Ziel des Seminars ist es, Ihnen den Einstieg in das Studium zu erleichtern, Ihre Studienkompetenz und Selbstständigkeit zu stärken und Sie dabei zu unterstützen, Ihren eigenen Weg durch das Studium zu finden.

Prof. Dr. iur. Claudia Beetz, M.mel.

 

1.301 - Mentoring (1b)

Bereich:
  • FB Sozialwesen > Bachelor of Arts Soziale Arbeit (ab WiSe2026) > 1. Semester (BASA) > SG I/1
  • FB Sozialwesen > Bachelor of Arts Soziale Arbeit (ab WiSe2026) > 1.301 - Grundlagen des Studiums: Propädeutik, Mentoring und Fremdsprachen
1.301  -   Seminar  -  Wintersemester 2026/2027
Zeit / Ort:?
Veranstaltungsbeginn: 

Teilnehmer: SG I/1 b

Zu Beginn des Studiums dient die Veranstaltung als Teil des Moduls 1.201 – Grundlagen des Studiums dazu, dass Sie sich am Fachbereich und im Studiengang orientieren und als Gruppe zusammenfinden. Sie lernen wichtige Ordnungen und Regelungen der Hochschule kennen und beschäftigen sich damit, wie das Studium aufgebaut ist und was in den einzelnen Modulen auf Sie zukommt.

In den teilgeblockten Veranstaltungen und in individuellen Gesprächen geht es um Fragen, die gerade am Anfang des Studiums wichtig sind: Wie finde ich meinen Platz in der Gruppe und im Studiengang? Was motiviert mich für das Studium? War die Studienwahl die richtige Entscheidung? Wie organisiere ich mein Studium und meinen Alltag? Welche Möglichkeiten habe ich, mich am Fachbereich und in der Hochschule einzubringen?

Dabei setzen Sie sich auch mit Ihrer neuen Rolle als Studierende und angehende Akademiker*innen auseinander. Was wird im Studium von Ihnen erwartet? Was erwarten Sie selbst von Ihrem Studium? Und wie möchten Sie Ihre Rolle im Studium und später in der angestrebten Profession gestalten?

Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Auseinandersetzung mit den eigenen Interessen, Stärken und auch den Dingen, die einem weniger liegen. Gemeinsam und in individuellen Gesprächen können persönliche Herausforderungen angesprochen und Lösungen dafür entwickelt werden.

Ziel des Seminars ist es, Ihnen den Einstieg in das Studium zu erleichtern, Ihre Studienkompetenz und Selbstständigkeit zu stärken und Sie dabei zu unterstützen, Ihren eigenen Weg durch das Studium zu finden.

Prof. Dr. iur. Claudia Beetz, M.mel.

 

1.304 - Grundlagen des Zivilrechts (1,2)

Bereich:
  • FB Sozialwesen > Bachelor of Arts Soziale Arbeit (ab WiSe2026) > 1. Semester (BASA) > SG I/2
  • FB Sozialwesen > Bachelor of Arts Soziale Arbeit (ab WiSe2026) > 1.304 - Juristische Perspektiven Sozialer Arbeit I
  • FB Sozialwesen > Bachelor of Arts Soziale Arbeit (ab WiSe2026) > 1. Semester (BASA) > SG I/1
1.304  -   Vorlesung  -  Wintersemester 2026/2027
Zeit / Ort:?
Veranstaltungsbeginn: 

Teilnehmer: SG I/1, SG I/2

Die Veranstaltung gehört zum Modul 1.205 – Recht I – Einführung in das rechtliche Denken – Grundlagen des Zivilrechts, öffentlichen Rechts, Sozialverwaltungsrechts.

Im Zivilrecht geht es vor allem um alltägliche Rechtsbeziehungen: vom Lebensmitteleinkauf über Online-Bestellungen und den Abschluss eines Mietvertrages für eine Wohnung bis hin zu dessen Kündigung oder dem Abschluss und der Beendigung eines Arbeitsvertrages. Wenn hierbei etwas schiefgeht, drohen Kosten, Verschuldung oder sogar der Verlust der Wohnung. Im Bereich der Sozialen Arbeit ist daher die Beratung von wirtschaftlich schwachen, geschäftsunerfahrenen oder in der Geschäftsfähigkeit beschränkten Personen im Umgang mit Verträgen ein wichtiges Thema.

Hierbei sind unter anderem folgende Themenbereiche relevant:

  • Schutz von Minderjährigen und damit nicht voll geschäftsfähigen Personen vor vertraglichen Verpflichtungen,
  • Möglichkeiten der nachträglichen Vertragsauflösung bei voreiligen oder möglicherweise risikoreichen Vertragsabschlüssen,
  • rechtliche Handlungsmöglichkeiten bei sozialer oder wirtschaftlicher Unterlegenheit und ungewöhnlicher Belastung eines Vertragspartners.

Ziel der Veranstaltung ist, dass Sie die grundlegenden Strukturen und Prinzipien des Zivilrechts kennen und die Rechtsanwendung anhand von Fragestellungen und kleinen Fällen beherrschen. Dabei geht es nicht darum, möglichst viele Vorschriften auswendig zu lernen. Entscheidend ist vielmehr, zu wissen, wo eine rechtliche Frage geregelt ist, eine Vorschrift lesen und verstehen zu können und sie auf einen konkreten Fall anzuwenden.

Die Veranstaltung soll Ihnen damit zugleich einen ersten Zugang zum rechtlichen Denken und zur juristischen Arbeitsweise vermitteln: Wo muss ich nachsehen, um die Lösung eines Problems zu finden? Welche rechtlichen Fragen stellen sich überhaupt? Welche Vorschriften sind einschlägig und wie kann ich sie auf den konkreten Fall anwenden?

Themen sind:

  • Wer kann wie am Rechtsverkehr teilnehmen?
  • Welchen Schutz gibt es für diejenigen, die nicht autonom mit anderen verhandeln können?
  • Rechte und Pflichten bei typischen Rechtsbeziehungen: Kauf, Miete, Dienstvertrag
  • Welche Folgen hat es, wenn ein Vertrag gar nicht oder nicht korrekt erfüllt wird?
  • Wie können die eigenen Rechte durchgesetzt werden?

Da im Seminar mit dem Gesetz gearbeitet wird, können und sollen hierfür aktuelle Gesetzestexte in gedruckter Form genutzt werden. Informationen hierzu erhalten Sie in der ersten Veranstaltung.

Weitere Informationen zum Ablauf des Seminars, zu den Materialien und zur Prüfungsleistung finden Sie in studIP und erhalten Sie in der ersten Veranstaltung.

Als Prüfungsleistung wird am Ende des Semesters eine Klausur angeboten. Diese bildet zusammen mit der Klausur „1.205 – Öffentliches Recht“ eine einheitliche, zweistündige Klausur „Recht I“. Die Punkte aus beiden Teilklausuren werden dabei zusammengezählt und es wird eine einheitliche Note vergeben.

Prof. Dr. iur. Claudia Beetz, M.mel.

 

1.304 - Grundlagen des Zivilrechts (3,4)

Bereich:
  • FB Sozialwesen > Bachelor of Arts Soziale Arbeit (ab WiSe2026) > 1.304 - Juristische Perspektiven Sozialer Arbeit I
  • FB Sozialwesen > Bachelor of Arts Soziale Arbeit (ab WiSe2026) > 1. Semester (BASA) > SG I/4
  • FB Sozialwesen > Bachelor of Arts Soziale Arbeit (ab WiSe2026) > 1. Semester (BASA) > SG I/3
1.304  -   Vorlesung  -  Wintersemester 2026/2027
Zeit / Ort:?
Veranstaltungsbeginn: 

Teilnehmer: SG I/3, SG I/4

Die Veranstaltung gehört zum Modul 1.205 – Recht I – Einführung in das rechtliche Denken – Grundlagen des Zivilrechts, öffentlichen Rechts, Sozialverwaltungsrechts.

Im Zivilrecht geht es vor allem um alltägliche Rechtsbeziehungen: vom Lebensmitteleinkauf über Online-Bestellungen und den Abschluss eines Mietvertrages für eine Wohnung bis hin zu dessen Kündigung oder dem Abschluss und der Beendigung eines Arbeitsvertrages. Wenn hierbei etwas schiefgeht, drohen Kosten, Verschuldung oder sogar der Verlust der Wohnung. Im Bereich der Sozialen Arbeit ist daher die Beratung von wirtschaftlich schwachen, geschäftsunerfahrenen oder in der Geschäftsfähigkeit beschränkten Personen im Umgang mit Verträgen ein wichtiges Thema.

Hierbei sind unter anderem folgende Themenbereiche relevant:

  • Schutz von Minderjährigen und damit nicht voll geschäftsfähigen Personen vor vertraglichen Verpflichtungen,
  • Möglichkeiten der nachträglichen Vertragsauflösung bei voreiligen oder möglicherweise risikoreichen Vertragsabschlüssen,
  • rechtliche Handlungsmöglichkeiten bei sozialer oder wirtschaftlicher Unterlegenheit und ungewöhnlicher Belastung eines Vertragspartners.

Ziel der Veranstaltung ist, dass Sie die grundlegenden Strukturen und Prinzipien des Zivilrechts kennen und die Rechtsanwendung anhand von Fragestellungen und kleinen Fällen beherrschen. Dabei geht es nicht darum, möglichst viele Vorschriften auswendig zu lernen. Entscheidend ist vielmehr, zu wissen, wo eine rechtliche Frage geregelt ist, eine Vorschrift lesen und verstehen zu können und sie auf einen konkreten Fall anzuwenden.

Die Veranstaltung soll Ihnen damit zugleich einen ersten Zugang zum rechtlichen Denken und zur juristischen Arbeitsweise vermitteln: Wo muss ich nachsehen, um die Lösung eines Problems zu finden? Welche rechtlichen Fragen stellen sich überhaupt? Welche Vorschriften sind einschlägig und wie kann ich sie auf den konkreten Fall anwenden?

Themen sind:

  • Wer kann wie am Rechtsverkehr teilnehmen?
  • Welchen Schutz gibt es für diejenigen, die nicht autonom mit anderen verhandeln können?
  • Rechte und Pflichten bei typischen Rechtsbeziehungen: Kauf, Miete, Dienstvertrag
  • Welche Folgen hat es, wenn ein Vertrag gar nicht oder nicht korrekt erfüllt wird?
  • Wie können die eigenen Rechte durchgesetzt werden?

Da im Seminar mit dem Gesetz gearbeitet wird, können und sollen hierfür aktuelle Gesetzestexte in gedruckter Form genutzt werden. Informationen hierzu erhalten Sie in der ersten Veranstaltung.

Weitere Informationen zum Ablauf des Seminars, zu den Materialien und zur Prüfungsleistung finden Sie in studIP und erhalten Sie in der ersten Veranstaltung.

Als Prüfungsleistung wird am Ende des Semesters eine Klausur angeboten. Diese bildet zusammen mit der Klausur „1.205 – Öffentliches Recht“ eine einheitliche, zweistündige Klausur „Recht I“. Die Punkte aus beiden Teilklausuren werden dabei zusammengezählt und es wird eine einheitliche Note vergeben.

Prof. Dr. iur. Claudia Beetz, M.mel.

 
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