Prof. Dr. iur. Claudia Beetz M.mel.
Seminare – Wintersemester 2025/2026
1.205 - Grundlagen des Zivilrechts (1)
Teilnehmer: SG I/1 Die Veranstaltung gehört zu dem Modul 1.205 - Recht I - Einführung in das rechtliche Denken - Grundlagen des Zivilrechts, öffentlichen Rechts, Sozialverwaltungsrechts.
Ziel der Veranstaltung ist, dass die Studierenden die grundlegenden Strukturen und Prinzipien des Zivilrechts kennen und die Rechtsanwendung anhand von Fragestellungen und kleinen Fällen beherrschen: Wo muss ich nachsehen, um die Lösung eines Problems zu finden, und wie könnte diese Lösung aussehen? Themen sind:
Da in dem Seminar mit dem Gesetz gearbeitet wird, ist zu den Seminaren immer ein aktueller Gesetzestext des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) mitzubringen. Weiteres dazu unter studIP und in der ersten Veranstaltung. Begleitend wird eine Peersprechstunde angeboten, in der Fragen und kleine Fälle besprochen werden. Als Prüfungsleistung wird am Ende des Semesters eine Klausur angeboten. Diese bildet zusammen mit der Klausur „1.205 – Öffentliches Recht“ eine einheitliche, zweistündige Klausur „Recht I“. Die Punkte aus beiden Teilklausuren werden dabei zusammengezählt und es wird eine einheitliche Note vergeben. |
1.205 - Grundlagen des Zivilrechts (2)
Teilnehmer: SG I/2 Die Veranstaltung gehört zu dem Modul 1.205 - Recht I - Einführung in das rechtliche Denken - Grundlagen des Zivilrechts, öffentlichen Rechts, Sozialverwaltungsrechts.
Ziel der Veranstaltung ist, dass die Studierenden die grundlegenden Strukturen und Prinzipien des Zivilrechts kennen und die Rechtsanwendung anhand von Fragestellungen und kleinen Fällen beherrschen: Wo muss ich nachsehen, um die Lösung eines Problems zu finden, und wie könnte diese Lösung aussehen? Themen sind:
Da in dem Seminar mit dem Gesetz gearbeitet wird, ist zu den Seminaren immer ein aktueller Gesetzestext des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) mitzubringen. Weiteres dazu unter studIP und in der ersten Veranstaltung. Begleitend wird eine Peersprechstunde angeboten, in der Fragen und kleine Fälle besprochen werden. Als Prüfungsleistung wird am Ende des Semesters eine Klausur angeboten. Diese bildet zusammen mit der Klausur „1.205 – Öffentliches Recht“ eine einheitliche, zweistündige Klausur „Recht I“. Die Punkte aus beiden Teilklausuren werden dabei zusammengezählt und es wird eine einheitliche Note vergeben. |
1.205 - Grundlagen des Zivilrechts (3)
Teilnehmer: SG I/3 Die Veranstaltung gehört zu dem Modul 1.205 - Recht I - Einführung in das rechtliche Denken - Grundlagen des Zivilrechts, öffentlichen Rechts, Sozialverwaltungsrechts.
Ziel der Veranstaltung ist, dass die Studierenden die grundlegenden Strukturen und Prinzipien des Zivilrechts kennen und die Rechtsanwendung anhand von Fragestellungen und kleinen Fällen beherrschen: Wo muss ich nachsehen, um die Lösung eines Problems zu finden, und wie könnte diese Lösung aussehen? Themen sind:
Da in dem Seminar mit dem Gesetz gearbeitet wird, ist zu den Seminaren immer ein aktueller Gesetzestext des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) mitzubringen. Weiteres dazu unter studIP und in der ersten Veranstaltung. Begleitend wird eine Peersprechstunde angeboten, in der Fragen und kleine Fälle besprochen werden. Als Prüfungsleistung wird am Ende des Semesters eine Klausur angeboten. Diese bildet zusammen mit der Klausur „1.205 – Öffentliches Recht“ eine einheitliche, zweistündige Klausur „Recht I“. Die Punkte aus beiden Teilklausuren werden dabei zusammengezählt und es wird eine einheitliche Note vergeben. |
1.205 - Grundlagen des Zivilrechts (4)
Teilnehmer: SG I/4 Die Veranstaltung gehört zu dem Modul 1.205 - Recht I - Einführung in das rechtliche Denken - Grundlagen des Zivilrechts, öffentlichen Rechts, Sozialverwaltungsrechts.
Ziel der Veranstaltung ist, dass die Studierenden die grundlegenden Strukturen und Prinzipien des Zivilrechts kennen und die Rechtsanwendung anhand von Fragestellungen und kleinen Fällen beherrschen: Wo muss ich nachsehen, um die Lösung eines Problems zu finden, und wie könnte diese Lösung aussehen? Themen sind:
Da in dem Seminar mit dem Gesetz gearbeitet wird, ist zu den Seminaren immer ein aktueller Gesetzestext des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) mitzubringen. Weiteres dazu unter studIP und in der ersten Veranstaltung. Begleitend wird eine Peersprechstunde angeboten, in der Fragen und kleine Fälle besprochen werden. Als Prüfungsleistung wird am Ende des Semesters eine Klausur angeboten. Diese bildet zusammen mit der Klausur „1.205 – Öffentliches Recht“ eine einheitliche, zweistündige Klausur „Recht I“. Die Punkte aus beiden Teilklausuren werden dabei zusammengezählt und es wird eine einheitliche Note vergeben. |
3.101 - Rechtsfragen Zivilgesellschaftlichen Engagements
Teilnehmer: 2. Semester MACE Das deutsche Recht baut in seinen Grundsätzen darauf auf, dass Menschen ihre Interessen individuell durchsetzen. In einigen Bereichen - allen voran dem Verbraucherschutz - finden sich Regelungen, nach denen zivilgesellschaftliche Akteur:innen Menschen bei der Rechtsdurchsetzung nicht nur unterstützen, sondern an dieser auch beteiligt sind (Bsp. Verbraucherzentralen). |