Prof. Dr. iur. Claudia Beetz M.mel.
Seminare – Sommersemester 2026
1.206 - Recht II - Familienrecht (3)
Teilnehmer: SG II/3 Das Familienrecht ist ein lebendiges, aufgrund gesellschaftlicher Entwicklungen von einem stetigen Wandel betroffenes Rechtsgebiet. Nachdem im Jahr 2017 die Ehe für Alle eingeführt und damit ein zum damaligen Zeitpunkt überraschenden Kurswechsel eingeleitet wurde, sind noch nicht alle Fragen beantwortet, es kommen auch immer neue hinzu. Exemplarisch verweise ich auf das kürzlich verabschiedete Gesetz zur Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur Vaterschaftsanfechtung https://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/2025_Vaterschaftsanfechtung.html sowie https://dip.bundestag.de/vorgang/gesetz-zur-umsetzung-des-urteils-des-bundesverfassungsgerichts-zur-vaterschaftsanfechtung/327968 oder das noch nicht verabschiedete Gesetz zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft (https://dip.bundestag.de/vorgang/gesetz-zur-besseren-verhinderung-missbr%C3%A4uchlicher-anerkennungen-der-vaterschaft/329481).
Als Prüfungsleistung in Recht II wird am Ende des 3. Semesters zusammen mit dem Existenzsicherungs- und dem Kinder- und Jugendhilferecht eine Klausur (Auswahl 2 aus 3 Rechtsgebieten) angeboten. |
1.206 - Recht II - Familienrecht (4)
Teilnehmer: SG II/4 Das Familienrecht ist ein lebendiges, aufgrund gesellschaftlicher Entwicklungen von einem stetigen Wandel betroffenes Rechtsgebiet. Nachdem im Jahr 2017 die Ehe für Alle eingeführt und damit ein zum damaligen Zeitpunkt überraschenden Kurswechsel eingeleitet wurde, sind noch nicht alle Fragen beantwortet, es kommen auch immer neue hinzu. Exemplarisch verweise ich auf das kürzlich verabschiedete Gesetz zur Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur Vaterschaftsanfechtung https://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/2025_Vaterschaftsanfechtung.html sowie https://dip.bundestag.de/vorgang/gesetz-zur-umsetzung-des-urteils-des-bundesverfassungsgerichts-zur-vaterschaftsanfechtung/327968 oder das noch nicht verabschiedete Gesetz zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft (https://dip.bundestag.de/vorgang/gesetz-zur-besseren-verhinderung-missbr%C3%A4uchlicher-anerkennungen-der-vaterschaft/329481).
Als Prüfungsleistung in Recht II wird am Ende des 3. Semesters zusammen mit dem Existenzsicherungs- und dem Kinder- und Jugendhilferecht eine Klausur (Auswahl 2 aus 3 Rechtsgebieten) angeboten. |
1.218 - Recht III - Reharecht (a)
Teilnehmer: 6. Semester „Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen“ – ist der Titel des Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX). Mit der Einführung des SGB IX im Jahr 2001 und dessen Überarbeitung durch das Bundesteilhabegesetz im Jahr 2016 (Gesetzesänderungen 2017 – 2023) sollen behinderungsbedingte Nachteile ausgeglichen und die Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung und von Behinderung bedrohter Menschen sowie ihre gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft durch besondere Sozialleistungen gefördert bzw. ermöglicht werden. Damit wollte der Gesetzgeber den Anforderungen der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen (UN-BRK) gerecht werden, die von den Vertragsstaaten fordert, die „volle Verwirklichung aller Menschenrechte und Grundfreiheiten für alle Menschen mit Behinderungen, ohne jede Diskriminierung aufgrund von Behinderung zu gewährleisten und zu fördern“ (Art. 4 Abs. 1 Satz 1 UN-BRK).
In der Veranstaltung sollen die komplexen Strukturen des Rehabilitationsrechts für die Anwendungsfelder der Sozialen Arbeit nachvollziehbar gemacht werden. Die Veranstaltung beschäftigt sich daher mit den Grundsätzen und Grundbegriffen der Leistungsgewährung von Leistungen zur Rehabilitation und Teilhabe im gegliederten Sozialleistungssystem sowie dem Schwerbehindertenrecht in Grundzügen, insbesondere:
Die Studierenden sind am Ende der Veranstaltung in der Lage die komplexen Strukturen des Rehabilitationsrechts nachzuvollziehen. Sie verstehen die Grundsätze der Leistungsgewährung von Leistungen zur Rehabilitation im gegliederten Sozialleistungssystem und können kleine Fallbeispiele einordnen und lösen. Die Prüfungsleistung wird in Form einer Klausur zu erbringen sein. Für die Veranstaltung wird ein aktueller Gesetzestext des SGB IX benötigt. Darüber hinaus werden auch die Texte anderer Sozialgesetzbücher benötigt. Weitere Hinweise erfolgen in der Veranstaltung. |
1.218 - Recht III - Reharecht (b)
Teilnehmer: 6. Semester „Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen“ – ist der Titel des Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX). Mit der Einführung des SGB IX im Jahr 2001 und dessen Überarbeitung durch das Bundesteilhabegesetz im Jahr 2016 (Gesetzesänderungen 2017 – 2023) sollen behinderungsbedingte Nachteile ausgeglichen und die Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung und von Behinderung bedrohter Menschen sowie ihre gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft durch besondere Sozialleistungen gefördert bzw. ermöglicht werden. Damit wollte der Gesetzgeber den Anforderungen der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen (UN-BRK) gerecht werden, die von den Vertragsstaaten fordert, die „volle Verwirklichung aller Menschenrechte und Grundfreiheiten für alle Menschen mit Behinderungen, ohne jede Diskriminierung aufgrund von Behinderung zu gewährleisten und zu fördern“ (Art. 4 Abs. 1 Satz 1 UN-BRK).
In der Veranstaltung sollen die komplexen Strukturen des Rehabilitationsrechts für die Anwendungsfelder der Sozialen Arbeit nachvollziehbar gemacht werden. Die Veranstaltung beschäftigt sich daher mit den Grundsätzen und Grundbegriffen der Leistungsgewährung von Leistungen zur Rehabilitation und Teilhabe im gegliederten Sozialleistungssystem sowie dem Schwerbehindertenrecht in Grundzügen, insbesondere:
Die Studierenden sind am Ende der Veranstaltung in der Lage die komplexen Strukturen des Rehabilitationsrechts nachzuvollziehen. Sie verstehen die Grundsätze der Leistungsgewährung von Leistungen zur Rehabilitation im gegliederten Sozialleistungssystem und können kleine Fallbeispiele einordnen und lösen. Die Prüfungsleistung wird in Form einer Klausur zu erbringen sein. Für die Veranstaltung wird ein aktueller Gesetzestext des SGB IX benötigt. Darüber hinaus werden auch die Texte anderer Sozialgesetzbücher benötigt. Weitere Hinweise erfolgen in der Veranstaltung. |
1.224 - Theorie und Praxis des Betreuungswesens Mittwoch 15:15 - 16:45 Uhr 05.03.08
Teilnehmer: 6. Semester
Prof. Dr. rer.soc. Reiner Adler , Prof. Dr. iur. Claudia Beetz, M.mel. |
3.101 - Rechtsfragen Zivilgesellschaftlichen Engagements
Teilnehmer: 1. Semester MACE Das deutsche Recht baut in seinen Grundsätzen darauf auf, dass Menschen ihre Interessen individuell durchsetzen. In einigen Bereichen - allen voran dem Verbraucherschutz - finden sich Regelungen, nach denen zivilgesellschaftliche Akteur:innen Menschen bei der Rechtsdurchsetzung nicht nur unterstützen, sondern an dieser auch beteiligt sind (Bsp. Verbraucherzentralen). |
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