Prof. Dr. iur. Claudia Beetz M.mel.
Seminare – Wintersemester 2026/2027
1.218 - Recht III - Recht von Menschen in besonderen Lebenslagen (a)
Teilnehmer: 5. Semester Recht III – Recht von Menschen in besonderen Lebenslagen - Recht als Handwerkszeug für die Soziale Arbeit |
1.218 - Recht III - Recht von Menschen in besonderen Lebenslagen (b)
Teilnehmer: 5. Semester Recht III – Recht von Menschen in besonderen Lebenslagen - Recht als Handwerkszeug für die Soziale Arbeit |
1.301 - Mentoring (1a)
Teilnehmer: SG I/1 a Zu Beginn des Studiums dient die Veranstaltung als Teil des Moduls 1.201 – Grundlagen des Studiums dazu, dass Sie sich am Fachbereich und im Studiengang orientieren und als Gruppe zusammenfinden. Sie lernen wichtige Ordnungen und Regelungen der Hochschule kennen und beschäftigen sich damit, wie das Studium aufgebaut ist und was in den einzelnen Modulen auf Sie zukommt. |
1.301 - Mentoring (1b)
Teilnehmer: SG I/1 b Zu Beginn des Studiums dient die Veranstaltung als Teil des Moduls 1.201 – Grundlagen des Studiums dazu, dass Sie sich am Fachbereich und im Studiengang orientieren und als Gruppe zusammenfinden. Sie lernen wichtige Ordnungen und Regelungen der Hochschule kennen und beschäftigen sich damit, wie das Studium aufgebaut ist und was in den einzelnen Modulen auf Sie zukommt. |
1.304 - Grundlagen des Zivilrechts (1,2)
Teilnehmer: SG I/1, SG I/2 Die Veranstaltung gehört zum Modul 1.205 – Recht I – Einführung in das rechtliche Denken – Grundlagen des Zivilrechts, öffentlichen Rechts, Sozialverwaltungsrechts.
Ziel der Veranstaltung ist, dass Sie die grundlegenden Strukturen und Prinzipien des Zivilrechts kennen und die Rechtsanwendung anhand von Fragestellungen und kleinen Fällen beherrschen. Dabei geht es nicht darum, möglichst viele Vorschriften auswendig zu lernen. Entscheidend ist vielmehr, zu wissen, wo eine rechtliche Frage geregelt ist, eine Vorschrift lesen und verstehen zu können und sie auf einen konkreten Fall anzuwenden. Die Veranstaltung soll Ihnen damit zugleich einen ersten Zugang zum rechtlichen Denken und zur juristischen Arbeitsweise vermitteln: Wo muss ich nachsehen, um die Lösung eines Problems zu finden? Welche rechtlichen Fragen stellen sich überhaupt? Welche Vorschriften sind einschlägig und wie kann ich sie auf den konkreten Fall anwenden? Themen sind:
Da im Seminar mit dem Gesetz gearbeitet wird, können und sollen hierfür aktuelle Gesetzestexte in gedruckter Form genutzt werden. Informationen hierzu erhalten Sie in der ersten Veranstaltung. Weitere Informationen zum Ablauf des Seminars, zu den Materialien und zur Prüfungsleistung finden Sie in studIP und erhalten Sie in der ersten Veranstaltung. Als Prüfungsleistung wird am Ende des Semesters eine Klausur angeboten. Diese bildet zusammen mit der Klausur „1.205 – Öffentliches Recht“ eine einheitliche, zweistündige Klausur „Recht I“. Die Punkte aus beiden Teilklausuren werden dabei zusammengezählt und es wird eine einheitliche Note vergeben. |
1.304 - Grundlagen des Zivilrechts (3,4)
Teilnehmer: SG I/3, SG I/4 Die Veranstaltung gehört zum Modul 1.205 – Recht I – Einführung in das rechtliche Denken – Grundlagen des Zivilrechts, öffentlichen Rechts, Sozialverwaltungsrechts.
Ziel der Veranstaltung ist, dass Sie die grundlegenden Strukturen und Prinzipien des Zivilrechts kennen und die Rechtsanwendung anhand von Fragestellungen und kleinen Fällen beherrschen. Dabei geht es nicht darum, möglichst viele Vorschriften auswendig zu lernen. Entscheidend ist vielmehr, zu wissen, wo eine rechtliche Frage geregelt ist, eine Vorschrift lesen und verstehen zu können und sie auf einen konkreten Fall anzuwenden. Die Veranstaltung soll Ihnen damit zugleich einen ersten Zugang zum rechtlichen Denken und zur juristischen Arbeitsweise vermitteln: Wo muss ich nachsehen, um die Lösung eines Problems zu finden? Welche rechtlichen Fragen stellen sich überhaupt? Welche Vorschriften sind einschlägig und wie kann ich sie auf den konkreten Fall anwenden? Themen sind:
Da im Seminar mit dem Gesetz gearbeitet wird, können und sollen hierfür aktuelle Gesetzestexte in gedruckter Form genutzt werden. Informationen hierzu erhalten Sie in der ersten Veranstaltung. Weitere Informationen zum Ablauf des Seminars, zu den Materialien und zur Prüfungsleistung finden Sie in studIP und erhalten Sie in der ersten Veranstaltung. Als Prüfungsleistung wird am Ende des Semesters eine Klausur angeboten. Diese bildet zusammen mit der Klausur „1.205 – Öffentliches Recht“ eine einheitliche, zweistündige Klausur „Recht I“. Die Punkte aus beiden Teilklausuren werden dabei zusammengezählt und es wird eine einheitliche Note vergeben. |
deutsch
english