Prof. Dr. iur. Claudia Beetz M.mel.
Seminare – Wintersemester 2020/2021
1.119 - Rehabilitation und Teilhabe (b)
Teilnehmer: 5. Semester Die Veranstaltung ist als online-Seminar geplant. Notwendig sind daher neben einem Gesetzbuch, auch Rechner, Kamera und Mikrofon (hierfür kann auch ein Smartphone genutzt werden).
Die Studierenden sind am Ende der Veranstaltung in der Lage die komplexen Strukturen des Rehabilitationsrechts nachzuvollziehen. Sie verstehen die Grundsätze der Leistungsgewährung von Leistungen zur Rehabilitation im gegliederten Sozialleistungssystem und können kleine Fallbeispiele einordnen und lösen. Auf Grund der extrem hohen Anzahl von teilnehmenden Studierenden, kann leider die bisher geplante Prüfungsleistung als Präsentation mit Ausarbeitung nicht realisiert werden. Es wird daher auch in dieser Veranstaltung eine Klausur als Prüfungsleistung geben. Die Klausur (120 Minuten) findet in der Prüfungszeit im Wintersemester 2020/2021 statt. Für die Veranstaltung wird aufgrund der 2020 in Kraft getretenen Änderungen durch das Bundesteilhabegesetzes (Einfügung der Eingliederungshilfe) ein aktueller Gesetzestextes des SGB IX benötigt. Darüber hinaus werden teilweise auch die Texte anderer Sozialgesetzbücher benötigt. Es können unter anderen folgende Gesetzestexte genutzt werden:
Literatur (Auswahl):
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1.119 - Rehabilitation und Teilhabe (a)
Teilnehmer: 5. Semester Die Veranstaltung ist als online-Seminar geplant. Notwendig sind daher neben einem Gesetzbuch, auch Rechner, Kamera und Mikrofon (hierfür kann auch ein Smartphone genutzt werden).
Die Studierenden sind am Ende der Veranstaltung in der Lage die komplexen Strukturen des Rehabilitationsrechts nachzuvollziehen. Sie verstehen die Grundsätze der Leistungsgewährung von Leistungen zur Rehabilitation im gegliederten Sozialleistungssystem und können kleine Fallbeispiele einordnen und lösen. Auf Grund der extrem hohen Anzahl von teilnehmenden Studierenden, kann leider die bisher geplante Prüfungsleistung als Präsentation mit Ausarbeitung nicht realisiert werden. Es wird daher auch in dieser Veranstaltung eine Klausur als Prüfungsleistung geben. Die Klausur (120 Minuten) findet in der Prüfungszeit im Wintersemester 2020/2021 statt. Für die Veranstaltung wird aufgrund der 2020 in Kraft getretenen Änderungen durch das Bundesteilhabegesetzes (Einfügung der Eingliederungshilfe) ein aktueller Gesetzestextes des SGB IX benötigt. Darüber hinaus werden teilweise auch die Texte anderer Sozialgesetzbücher benötigt. Es können unter anderen folgende Gesetzestexte genutzt werden:
Literatur (Auswahl):
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1.119 - Rehabilitation und Teilhabe (c)
Teilnehmer: 5. Semester Die Veranstaltung ist als online-Seminar geplant. Notwendig sind daher neben einem Gesetzbuch, auch Rechner, Kamera und Mikrofon (hierfür kann auch ein Smartphone genutzt werden).
Die Studierenden sind am Ende der Veranstaltung in der Lage die komplexen Strukturen des Rehabilitationsrechts nachzuvollziehen. Sie verstehen die Grundsätze der Leistungsgewährung von Leistungen zur Rehabilitation im gegliederten Sozialleistungssystem und können kleine Fallbeispiele einordnen und lösen. Auf Grund der extrem hohen Anzahl von teilnehmenden Studierenden, kann leider die bisher geplante Prüfungsleistung als Präsentation mit Ausarbeitung nicht realisiert werden. Es wird daher auch in dieser Veranstaltung eine Klausur als Prüfungsleistung geben. Die Klausur (120 Minuten) findet in der Prüfungszeit im Wintersemester 2020/2021 statt. Für die Veranstaltung wird aufgrund der 2020 in Kraft getretenen Änderungen durch das Bundesteilhabegesetzes (Einfügung der Eingliederungshilfe) ein aktueller Gesetzestextes des SGB IX benötigt. Darüber hinaus werden teilweise auch die Texte anderer Sozialgesetzbücher benötigt. Es können unter anderen folgende Gesetzestexte genutzt werden:
Literatur (Auswahl):
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1.205 - Grundlagen des Zivilrechts (1)
Teilnehmer: SG I/1 Die Veranstaltung findet online bei BBB statt - Zugangsdaten: siehe studip.
Ziel der Veranstaltung dass die Studierenden die grundlegenden Strukturen und Prinzipien des Zivilrechts kennen und die Rechtsanwendung anhand von Fragestellungen und kleinen Fällen beherrschen: Wo muss ich nachsehen, um die Lösung eines Problems zu finden, und wie könnte diese Lösung aussehen? Themen sind:
Da in dem Seminar mit dem Gesetz gearbeitet wird, ist zu den Seminaren immer ein aktueller Gesetzestext des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) mitzubringen. Weiteres dazu unter studip. Als Prüfungsleistung wird am Ende des Semesters eine Klausur angeboten. Diese bildet zusammen mit der Klausur „1.205 – Öffentliches Recht“ eine einheitliche, zweistündige Klausur „Recht I“. Die Punkte aus beiden Teilklausuren werden dabei zusammengezählt und es wird eine einheitliche Note vergeben. |
1.205 - Grundlagen des Zivilrechts (2)
Teilnehmer: SG I/2 Die Veranstaltung findet online bei BBB statt - Zugangsdaten: siehe studip.
Ziel der Veranstaltung dass die Studierenden die grundlegenden Strukturen und Prinzipien des Zivilrechts kennen und die Rechtsanwendung anhand von Fragestellungen und kleinen Fällen beherrschen: Wo muss ich nachsehen, um die Lösung eines Problems zu finden, und wie könnte diese Lösung aussehen? Themen sind:
Da in dem Seminar mit dem Gesetz gearbeitet wird, ist zu den Seminaren immer ein aktueller Gesetzestext des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) mitzubringen. Weiteres dazu unter studip. Als Prüfungsleistung wird am Ende des Semesters eine Klausur angeboten. Diese bildet zusammen mit der Klausur „1.205 – Öffentliches Recht“ eine einheitliche, zweistündige Klausur „Recht I“. Die Punkte aus beiden Teilklausuren werden dabei zusammengezählt und es wird eine einheitliche Note vergeben. |
1.205 - Grundlagen des Zivilrechts (3)
Teilnehmer: SG I/3 Die Veranstaltung findet online bei BBB statt - Zugangsdaten: siehe studip.
Ziel der Veranstaltung dass die Studierenden die grundlegenden Strukturen und Prinzipien des Zivilrechts kennen und die Rechtsanwendung anhand von Fragestellungen und kleinen Fällen beherrschen: Wo muss ich nachsehen, um die Lösung eines Problems zu finden, und wie könnte diese Lösung aussehen? Themen sind:
Da in dem Seminar mit dem Gesetz gearbeitet wird, ist zu den Seminaren immer ein aktueller Gesetzestext des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) mitzubringen. Weiteres dazu unter studip. Als Prüfungsleistung wird am Ende des Semesters eine Klausur angeboten. Diese bildet zusammen mit der Klausur „1.205 – Öffentliches Recht“ eine einheitliche, zweistündige Klausur „Recht I“. Die Punkte aus beiden Teilklausuren werden dabei zusammengezählt und es wird eine einheitliche Note vergeben. |
1.205 - Grundlagen des Zivilrechts (4)
Teilnehmer: SG I/4 Die Veranstaltung findet online bei BBB statt - Zugangsdaten: siehe studip.
Ziel der Veranstaltung dass die Studierenden die grundlegenden Strukturen und Prinzipien des Zivilrechts kennen und die Rechtsanwendung anhand von Fragestellungen und kleinen Fällen beherrschen: Wo muss ich nachsehen, um die Lösung eines Problems zu finden, und wie könnte diese Lösung aussehen? Themen sind:
Da in dem Seminar mit dem Gesetz gearbeitet wird, ist zu den Seminaren immer ein aktueller Gesetzestext des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) mitzubringen. Weiteres dazu unter studip. Als Prüfungsleistung wird am Ende des Semesters eine Klausur angeboten. Diese bildet zusammen mit der Klausur „1.205 – Öffentliches Recht“ eine einheitliche, zweistündige Klausur „Recht I“. Die Punkte aus beiden Teilklausuren werden dabei zusammengezählt und es wird eine einheitliche Note vergeben. |
1.205 - Grundlagen des Zivilrechts (5)
Teilnehmer: SG I/5 Die Veranstaltung findet online bei BBB statt - Zugangsdaten: siehe studip.
Ziel der Veranstaltung dass die Studierenden die grundlegenden Strukturen und Prinzipien des Zivilrechts kennen und die Rechtsanwendung anhand von Fragestellungen und kleinen Fällen beherrschen: Wo muss ich nachsehen, um die Lösung eines Problems zu finden, und wie könnte diese Lösung aussehen? Themen sind:
Da in dem Seminar mit dem Gesetz gearbeitet wird, ist zu den Seminaren immer ein aktueller Gesetzestext des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) mitzubringen. Weiteres dazu unter studip. Als Prüfungsleistung wird am Ende des Semesters eine Klausur angeboten. Diese bildet zusammen mit der Klausur „1.205 – Öffentliches Recht“ eine einheitliche, zweistündige Klausur „Recht I“. Die Punkte aus beiden Teilklausuren werden dabei zusammengezählt und es wird eine einheitliche Note vergeben. |