Prof.in Dr.in iur. Claudia Beetz M.mel.
Seminare – Sommersemester 2022
1.206 - Recht II - Familienrecht (1)
Teilnehmer: SG II/1 Im Familienrecht werden als einem Teil des Zivilrechts die Rechtsbeziehungen innerhalb von Familien geregelt. Das Familienrecht ist ein lebendiges von einem stetigen Wandel aufgrund gesellschaftlicher Entwicklungen betroffenes Rechtsgebiet. Nachdem im Jahr 2017 die Ehe für Alle eingeführt und damit ein zum damaligen Zeitpunkt überraschenden Kurswechsel eingeleitet wurde, sind noch nicht alle Fragen beantwortet, es kommen auch immer neue hinzu. Exemplarisch verweise ich auf die noch immer geführte Diskussion zum Abstammungsrecht – die Einführung einer „Mitmutterschaft“ für die Ehefrau* der Mutter*, die sich die Regierungsparteien auch als Ziel der Legislaturperiode im Koalitionsvertrag auf S. 101 aufgenommen haben: "Wir werden das Familienrecht modernisieren. …“ Allerdings ist ein Gesetzgebungsvorschlag der Länder Berlin, Hamburg und Thüringen zur Entschließung des Bundesrates am 21.09.2021 gescheitert (vgl. dazu hier Der Bundesjustizminister Buschmann hat in einer Rede im Bundestag am 12.01.2022 ausgeführt: „Ein weiteres Feld, das ich benennen möchte, ist die Gesellschaftspolitik. Wir leben in einer Gesellschaft, die älter ist. Wir leben in einer Gesellschaft, die mobiler ist. Eltern und erwachsene Kinder leben häufig weit voneinander entfernt. In dieser Situation stehen sich Menschen auch außerhalb klassischer Familienbeziehungen bei: Ältere Menschen bilden Wohngemeinschaften, weil sie nicht ins Heim wollen. Alleinerziehende helfen sich bei der Kindererziehung, weil sie berufstätig bleiben wollen. - Diese Menschen leben Verantwortung füreinander. Sie wollen aber nicht Tisch und Bett teilen, sondern vielleicht nur den Tisch. Sie wollen eine andere Art der Wahlverwandtschaft als die Ehe oder die Adoption. Diesen Menschen werden wir mit dem neuen Institut der Verantwortungsgemeinschaft ein Stück rechtliche Sicherheit und Vereinfachung ihres Lebens ermöglichen. Das nimmt niemandem etwas weg, sondern macht es vielen etwas leichter.“
Ziel der Veranstaltung ist, dass die Studierenden die grundlegende Strukturen und Prinzipien des Familienrechts kennenlernen, um auch nach späteren Änderungen Problemlösungen für kleinere Fälle selbständig erarbeiten und entsprechend beraten zu können. Themen sind:
Da in dem Seminar mit dem Gesetz gearbeitet wird, ist zu den Seminaren immer ein hinreichend aktueller Gesetzestext des BGB aber auch des FamFG notwendig. Lehrbücher werden in der Veranstaltung bekannt gegeben. Als Prüfungsleistung in Recht II wird am Ende des 3. Semesters zusammen mit dem Existenzsicherungs- und dem Kinder- und Jugendhilferecht eine Klausur (Auswahl 2 aus 3 Rechtsgebieten) angeboten. |
1.206 - Recht II - Familienrecht (2)
Teilnehmer: SG II/2 Im Familienrecht werden als einem Teil des Zivilrechts die Rechtsbeziehungen innerhalb von Familien geregelt. Das Familienrecht ist ein lebendiges von einem stetigen Wandel aufgrund gesellschaftlicher Entwicklungen betroffenes Rechtsgebiet. Nachdem im Jahr 2017 die Ehe für Alle eingeführt und damit ein zum damaligen Zeitpunkt überraschenden Kurswechsel eingeleitet wurde, sind noch nicht alle Fragen beantwortet, es kommen auch immer neue hinzu. Exemplarisch verweise ich auf die noch immer geführte Diskussion zum Abstammungsrecht – die Einführung einer „Mitmutterschaft“ für die Ehefrau* der Mutter*, die sich die Regierungsparteien auch als Ziel der Legislaturperiode im Koalitionsvertrag auf S. 101 aufgenommen haben: "Wir werden das Familienrecht modernisieren. …“ Allerdings ist ein Gesetzgebungsvorschlag der Länder Berlin, Hamburg und Thüringen zur Entschließung des Bundesrates am 21.09.2021 gescheitert (vgl. dazu hier Der Bundesjustizminister Buschmann hat in einer Rede im Bundestag am 12.01.2022 ausgeführt: „Ein weiteres Feld, das ich benennen möchte, ist die Gesellschaftspolitik. Wir leben in einer Gesellschaft, die älter ist. Wir leben in einer Gesellschaft, die mobiler ist. Eltern und erwachsene Kinder leben häufig weit voneinander entfernt. In dieser Situation stehen sich Menschen auch außerhalb klassischer Familienbeziehungen bei: Ältere Menschen bilden Wohngemeinschaften, weil sie nicht ins Heim wollen. Alleinerziehende helfen sich bei der Kindererziehung, weil sie berufstätig bleiben wollen. - Diese Menschen leben Verantwortung füreinander. Sie wollen aber nicht Tisch und Bett teilen, sondern vielleicht nur den Tisch. Sie wollen eine andere Art der Wahlverwandtschaft als die Ehe oder die Adoption. Diesen Menschen werden wir mit dem neuen Institut der Verantwortungsgemeinschaft ein Stück rechtliche Sicherheit und Vereinfachung ihres Lebens ermöglichen. Das nimmt niemandem etwas weg, sondern macht es vielen etwas leichter.“
Ziel der Veranstaltung ist, dass die Studierenden die grundlegende Strukturen und Prinzipien des Familienrechts kennenlernen, um auch nach späteren Änderungen Problemlösungen für kleinere Fälle selbständig erarbeiten und entsprechend beraten zu können. Themen sind:
Da in dem Seminar mit dem Gesetz gearbeitet wird, ist zu den Seminaren immer ein hinreichend aktueller Gesetzestext des BGB aber auch des FamFG notwendig. Lehrbücher werden in der Veranstaltung bekannt gegeben. Als Prüfungsleistung in Recht II wird am Ende des 3. Semesters zusammen mit dem Existenzsicherungs- und dem Kinder- und Jugendhilferecht eine Klausur (Auswahl 2 aus 3 Rechtsgebieten) angeboten. |
1.206 - Recht II - Familienrecht (3)
Teilnehmer: SG II/3 Im Familienrecht werden als einem Teil des Zivilrechts die Rechtsbeziehungen innerhalb von Familien geregelt. Das Familienrecht ist ein lebendiges von einem stetigen Wandel aufgrund gesellschaftlicher Entwicklungen betroffenes Rechtsgebiet. Nachdem im Jahr 2017 die Ehe für Alle eingeführt und damit ein zum damaligen Zeitpunkt überraschenden Kurswechsel eingeleitet wurde, sind noch nicht alle Fragen beantwortet, es kommen auch immer neue hinzu. Exemplarisch verweise ich auf die noch immer geführte Diskussion zum Abstammungsrecht – die Einführung einer „Mitmutterschaft“ für die Ehefrau* der Mutter*, die sich die Regierungsparteien auch als Ziel der Legislaturperiode im Koalitionsvertrag auf S. 101 aufgenommen haben: "Wir werden das Familienrecht modernisieren. …“ Allerdings ist ein Gesetzgebungsvorschlag der Länder Berlin, Hamburg und Thüringen zur Entschließung des Bundesrates am 21.09.2021 gescheitert (vgl. dazu hier Der Bundesjustizminister Buschmann hat in einer Rede im Bundestag am 12.01.2022 ausgeführt: „Ein weiteres Feld, das ich benennen möchte, ist die Gesellschaftspolitik. Wir leben in einer Gesellschaft, die älter ist. Wir leben in einer Gesellschaft, die mobiler ist. Eltern und erwachsene Kinder leben häufig weit voneinander entfernt. In dieser Situation stehen sich Menschen auch außerhalb klassischer Familienbeziehungen bei: Ältere Menschen bilden Wohngemeinschaften, weil sie nicht ins Heim wollen. Alleinerziehende helfen sich bei der Kindererziehung, weil sie berufstätig bleiben wollen. - Diese Menschen leben Verantwortung füreinander. Sie wollen aber nicht Tisch und Bett teilen, sondern vielleicht nur den Tisch. Sie wollen eine andere Art der Wahlverwandtschaft als die Ehe oder die Adoption. Diesen Menschen werden wir mit dem neuen Institut der Verantwortungsgemeinschaft ein Stück rechtliche Sicherheit und Vereinfachung ihres Lebens ermöglichen. Das nimmt niemandem etwas weg, sondern macht es vielen etwas leichter.“
Ziel der Veranstaltung ist, dass die Studierenden die grundlegende Strukturen und Prinzipien des Familienrechts kennenlernen, um auch nach späteren Änderungen Problemlösungen für kleinere Fälle selbständig erarbeiten und entsprechend beraten zu können. Themen sind:
Da in dem Seminar mit dem Gesetz gearbeitet wird, ist zu den Seminaren immer ein hinreichend aktueller Gesetzestext des BGB aber auch des FamFG notwendig. Lehrbücher werden in der Veranstaltung bekannt gegeben. Als Prüfungsleistung in Recht II wird am Ende des 3. Semesters zusammen mit dem Existenzsicherungs- und dem Kinder- und Jugendhilferecht eine Klausur (Auswahl 2 aus 3 Rechtsgebieten) angeboten. |
1.206 - Recht II - Familienrecht (4)
Teilnehmer: SG II/4 Im Familienrecht werden als einem Teil des Zivilrechts die Rechtsbeziehungen innerhalb von Familien geregelt. Das Familienrecht ist ein lebendiges von einem stetigen Wandel aufgrund gesellschaftlicher Entwicklungen betroffenes Rechtsgebiet. Nachdem im Jahr 2017 die Ehe für Alle eingeführt und damit ein zum damaligen Zeitpunkt überraschenden Kurswechsel eingeleitet wurde, sind noch nicht alle Fragen beantwortet, es kommen auch immer neue hinzu. Exemplarisch verweise ich auf die noch immer geführte Diskussion zum Abstammungsrecht – die Einführung einer „Mitmutterschaft“ für die Ehefrau* der Mutter*, die sich die Regierungsparteien auch als Ziel der Legislaturperiode im Koalitionsvertrag auf S. 101 aufgenommen haben: "Wir werden das Familienrecht modernisieren. …“ Allerdings ist ein Gesetzgebungsvorschlag der Länder Berlin, Hamburg und Thüringen zur Entschließung des Bundesrates am 21.09.2021 gescheitert (vgl. dazu hier Der Bundesjustizminister Buschmann hat in einer Rede im Bundestag am 12.01.2022 ausgeführt: „Ein weiteres Feld, das ich benennen möchte, ist die Gesellschaftspolitik. Wir leben in einer Gesellschaft, die älter ist. Wir leben in einer Gesellschaft, die mobiler ist. Eltern und erwachsene Kinder leben häufig weit voneinander entfernt. In dieser Situation stehen sich Menschen auch außerhalb klassischer Familienbeziehungen bei: Ältere Menschen bilden Wohngemeinschaften, weil sie nicht ins Heim wollen. Alleinerziehende helfen sich bei der Kindererziehung, weil sie berufstätig bleiben wollen. - Diese Menschen leben Verantwortung füreinander. Sie wollen aber nicht Tisch und Bett teilen, sondern vielleicht nur den Tisch. Sie wollen eine andere Art der Wahlverwandtschaft als die Ehe oder die Adoption. Diesen Menschen werden wir mit dem neuen Institut der Verantwortungsgemeinschaft ein Stück rechtliche Sicherheit und Vereinfachung ihres Lebens ermöglichen. Das nimmt niemandem etwas weg, sondern macht es vielen etwas leichter.“
Ziel der Veranstaltung ist, dass die Studierenden die grundlegende Strukturen und Prinzipien des Familienrechts kennenlernen, um auch nach späteren Änderungen Problemlösungen für kleinere Fälle selbständig erarbeiten und entsprechend beraten zu können. Themen sind:
Da in dem Seminar mit dem Gesetz gearbeitet wird, ist zu den Seminaren immer ein hinreichend aktueller Gesetzestext des BGB aber auch des FamFG notwendig. Lehrbücher werden in der Veranstaltung bekannt gegeben. Als Prüfungsleistung in Recht II wird am Ende des 3. Semesters zusammen mit dem Existenzsicherungs- und dem Kinder- und Jugendhilferecht eine Klausur (Auswahl 2 aus 3 Rechtsgebieten) angeboten. |
1.224 - Theorie und Praxis des Betreuungswesens
Teilnehmer: 6. Semester (BASA) Modul 1.224 Vertiefung Arbeitsfeld "Theorie und Praxis des Betreuungswesens"
Da die Block-Veranstaltung vor der Vorlesungszeit beginnt, ist eine Eintragung bereits möglich im StudIP Das Seminar findet im ersten Teil als Blockveranstaltung vorauss. 30.03-01.04.2022 statt (2 SWS). Der zweite Teil wird im regulären Semesterlauf (2 SWS) stattfinden. Ggf. werden kleine Exkursionen durchgeführt (Betreuungsverein, Betreuungskanzlei, Betreuungsbehörde). Prof.in Dr.in iur. Claudia Beetz, M.mel. , Prof. Dr. rer.soc. Reiner Adler |