Prof.in Dr.in iur. Claudia Beetz M.mel.
Seminare – Wintersemester 2023/2024
1.201 - Mentoring (2b)
Teilnehmer: SG I/2 b Zu Beginn des Studiums dient die Veranstaltung als Teil des Moduls 1.201 – Grundlagen des Studiums dazu, sich in Kleingruppen am Fachbereich und dem Studiengang zu orientieren. Es werden der Umgang mit Ordnungen und Regelungen der Hochschule, sowie der Module beschrieben. In teilgeblockten Veranstaltungen und individuellen Gesprächen werden Gruppendynamik, Motivation, Fragen zur Studienwahl, der Studienkompetenz, des Selbstmanagements und der Partizipationsmöglichkeiten erörtert. Die Studierenden erleben, hinterfragen und modifizieren ihre Rolle als angehende Akademiker im Spannungsfeld der Erwartungen an die angestrebte Profession. Da dabei zwangsläufig persönliche Vorlieben, Abneigungen und Potenziale eine erhebliche Rolle spielen, steht eine Auseinandersetzung mit der eigenen Identität im Fokus, welche sich auch und insbesondere im sozialen Miteinander ausdrückt und formt. So liegt die Förderung und Stärkung individueller Fähigkeiten und die Bearbeitung persönlicher Problemsituationen im Fokus des Seminars. |
1.205 - Grundlagen des Zivilrechts (1)
Teilnehmer: SG I/1 Die Veranstaltung gehört zu dem Modul 1.205 - Recht I - Einführung in das rechtliche Denken - Grundlagen des Zivilrechts, öffentlichen Rechts, Sozialverwaltungsrechts.
Ziel der Veranstaltung ist, dass die Studierenden die grundlegenden Strukturen und Prinzipien des Zivilrechts kennen und die Rechtsanwendung anhand von Fragestellungen und kleinen Fällen beherrschen: Wo muss ich nachsehen, um die Lösung eines Problems zu finden, und wie könnte diese Lösung aussehen? Themen sind:
Da in dem Seminar mit dem Gesetz gearbeitet wird, ist zu den Seminaren immer ein aktueller Gesetzestext des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) mitzubringen. Weiteres dazu unter studIP und in der ersten Veranstaltung. Begleitend wird eine Peersprechstunde angeboten, in der Fragen und kleine Fälle besprochen werden. Als Prüfungsleistung wird am Ende des Semesters eine Klausur angeboten. Diese bildet zusammen mit der Klausur „1.205 – Öffentliches Recht“ eine einheitliche, zweistündige Klausur „Recht I“. Die Punkte aus beiden Teilklausuren werden dabei zusammengezählt und es wird eine einheitliche Note vergeben. |
1.205 - Grundlagen des Zivilrechts (2)
Teilnehmer: SG I/2 Die Veranstaltung gehört zu dem Modul 1.205 - Recht I - Einführung in das rechtliche Denken - Grundlagen des Zivilrechts, öffentlichen Rechts, Sozialverwaltungsrechts.
Ziel der Veranstaltung ist, dass die Studierenden die grundlegenden Strukturen und Prinzipien des Zivilrechts kennen und die Rechtsanwendung anhand von Fragestellungen und kleinen Fällen beherrschen: Wo muss ich nachsehen, um die Lösung eines Problems zu finden, und wie könnte diese Lösung aussehen? Themen sind:
Da in dem Seminar mit dem Gesetz gearbeitet wird, ist zu den Seminaren immer ein aktueller Gesetzestext des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) mitzubringen. Weiteres dazu unter studIP und in der ersten Veranstaltung. Begleitend wird eine Peersprechstunde angeboten, in der Fragen und kleine Fälle besprochen werden. Als Prüfungsleistung wird am Ende des Semesters eine Klausur angeboten. Diese bildet zusammen mit der Klausur „1.205 – Öffentliches Recht“ eine einheitliche, zweistündige Klausur „Recht I“. Die Punkte aus beiden Teilklausuren werden dabei zusammengezählt und es wird eine einheitliche Note vergeben. |
1.205 - Grundlagen des Zivilrechts (3)
Teilnehmer: SG I/3 Die Veranstaltung gehört zu dem Modul 1.205 - Recht I - Einführung in das rechtliche Denken - Grundlagen des Zivilrechts, öffentlichen Rechts, Sozialverwaltungsrechts.
Ziel der Veranstaltung ist, dass die Studierenden die grundlegenden Strukturen und Prinzipien des Zivilrechts kennen und die Rechtsanwendung anhand von Fragestellungen und kleinen Fällen beherrschen: Wo muss ich nachsehen, um die Lösung eines Problems zu finden, und wie könnte diese Lösung aussehen? Themen sind:
Da in dem Seminar mit dem Gesetz gearbeitet wird, ist zu den Seminaren immer ein aktueller Gesetzestext des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) mitzubringen. Weiteres dazu unter studIP und in der ersten Veranstaltung. Begleitend wird eine Peersprechstunde angeboten, in der Fragen und kleine Fälle besprochen werden. Als Prüfungsleistung wird am Ende des Semesters eine Klausur angeboten. Diese bildet zusammen mit der Klausur „1.205 – Öffentliches Recht“ eine einheitliche, zweistündige Klausur „Recht I“. Die Punkte aus beiden Teilklausuren werden dabei zusammengezählt und es wird eine einheitliche Note vergeben. |
1.205 - Grundlagen des Zivilrechts (4)
Teilnehmer: SG I/4 Die Veranstaltung gehört zu dem Modul 1.205 - Recht I - Einführung in das rechtliche Denken - Grundlagen des Zivilrechts, öffentlichen Rechts, Sozialverwaltungsrechts.
Ziel der Veranstaltung ist, dass die Studierenden die grundlegenden Strukturen und Prinzipien des Zivilrechts kennen und die Rechtsanwendung anhand von Fragestellungen und kleinen Fällen beherrschen: Wo muss ich nachsehen, um die Lösung eines Problems zu finden, und wie könnte diese Lösung aussehen? Themen sind:
Da in dem Seminar mit dem Gesetz gearbeitet wird, ist zu den Seminaren immer ein aktueller Gesetzestext des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) mitzubringen. Weiteres dazu unter studIP und in der ersten Veranstaltung. Begleitend wird eine Peersprechstunde angeboten, in der Fragen und kleine Fälle besprochen werden. Als Prüfungsleistung wird am Ende des Semesters eine Klausur angeboten. Diese bildet zusammen mit der Klausur „1.205 – Öffentliches Recht“ eine einheitliche, zweistündige Klausur „Recht I“. Die Punkte aus beiden Teilklausuren werden dabei zusammengezählt und es wird eine einheitliche Note vergeben. |
1.212 - Praxisreflexion für Block- und Studienbegleitende Praktika (01)
Teilnehmer: 3. Semester
|
1.224 - Schuldner*beratung
Teilnehmer: 7. Semester Es gibt kaum Arbeitsbereiche der Sozialen Arbeit, in denen die Auswirkungen von Ver- und insbesondere Überschuldung keine wichtige Rolle einnehmen. Hiervon betroffen sind die Arbeit mit arbeitslosen, alleinerziehenden, jungen, suchtabhängigen, wohnungslosen oder straffälligen Menschen, um nur einige Bereiche zu benennen. Die Schuldner*- und Insolvenzberatung ist daher eine wichtige Querschnittsaufgabe, die in nahezu jedem Arbeitsfeld der Sozialen Arbeit eine Rolle einnimmt, da mit wirtschaftlichen Notlagen auch psychosoziale Schwierigkeiten (Suchtgefährdung, Familienkonflikte, drohende Wohnungslosigkeit) verbunden sein können. Prof.in Dr.in iur. Claudia Beetz, M.mel. , Prof. Dr. habil. Markus Hundeck |