1.126 - Jugend, Delinquenz und Sozialkontrolle
Aufgaben und Arbeitsweisen der Jugendhilfe in der Arbeit mit straffälligen Jugendlichen
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- FB Sozialwesen > Bachelor of Arts Soziale Arbeit > 1.126 Vertiefung Arbeitsfeld
- FB Sozialwesen > Bachelor of Arts Soziale Arbeit > 6. Semester (BASA)
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1.126 -
Seminar - Sommersemester 2020
Zeit / Ort: | ? |
Veranstaltungsbeginn: | . |
Teilnehmer: 6. Semester
Die Jugend ist schnell im Gerede, anscheinend wird sie „immer schlimmer, immer krimineller“. Was ist überhaupt Jugendkriminalität und was haben straffällig gewordene junge Menschen von der Jugendhilfe zu erwarten? Was kann die Sozialpädagogik für straffällige junge Menschen, insbesondere für die mehrfach auffällig gewordenen tun? Welche konkreten Ziele, Arbeitsschwerpunkte und methodischen Besonderheiten lassen sich in der Arbeit mit straffälligen Jugendlichen identifizieren? Welche Mindeststandards müssen bei der Betreuung der Jugendlichen im Strafverfahren, bei der Durchführung sozialer Gruppenarbeit, der Betreuungshilfe, betreuter Arbeitsleistungen und im Rahmen des Täter-Opfer-Ausgleiches eingehalten werden? Wie gestalten sich die Kooperationsbeziehungen zu der Justiz, zur Polizei und zum Allgemeinen Sozialdienst aus? Ziel der Veranstaltung ist die exemplarische Vertiefung eines besonders praxisrelevanten Arbeitsfeldes bei gleichzeitiger kriminologischer Grundlegung, Einführung in die (jugend)strafrechtlichen Grundlagen und „kritischer Reflexion“ von Standort und Perspektiven der Jugendhilfe im Jugendstraf-verfahren. Neben einer Einführung in die verschiedenen Arbeitsfelder und die entsprechenden „Handwerkzeuge“ der Jugendhilfe, werden Konzeptionen verschiedener ambulanten Maßnahmen besprochen, und z.T. in Übungen erprobt. Die max. Teilnehmerzahl ist aus methodischen Gründen auf 20 Studierende begrenzt. Teilnahmevoraussetzung: Teilnahme an der Veranstaltung Strafrecht im 5. Sem. (Ausnahme: Studierende, die an diesem Seminar wegen eines Auslandsaufenthalts nicht teilnehmen konnten) bzw. nachzuweisende strafrechtliche Grundkenntnisse. Im Übrigen aktive Mitarbeit: Von allen TeilnehmerInnen wird als Studienleistung zumindest die Übernahme eines reading reports zu einem Grundlagentext erwartet. Benotete Prüfungsleistung aufgrund Präsentation (10-15min) und Moderation einer Diskussion sowie Handout. Das Seminar ist aus methodischen Gründen als Präsenzseminar konzipiert. Die Präsenzphase des Seminars kann aufgrund des Covid-19-Krisenmanagements vorbehaltlich weiterer Beschränkungen/ Änderungen erst ab dem 8.5.2020 stattfinden (vgl. Veranstaltungsübersicht im studip), in der Zeit davor wird erwartet, dass die Grundlagen des Strafrechts wiederholt und die des Jugendstrafrechts (Kap. 5 im Strafrecht-LB von Cornel/Trenczek 2019) erarbeitet sowie die im studip eingestellten Texte gelesen und die entsprechende Studienleistungen (reading report - Handout) vorbereitet werden. Diejenigen Studierenden, die eine Prüfungsleistung erbingen und hierzu eine entsprechende Präsentation geben wollen, können sich für eines der ausgegebenen Themen (vgl. Themen und Terminliste im studip) melden. Melden sich mehr als eine Person für ein Thema, wird ausgelost, sofern sich die Studierenden nicht auf eine einvernehmliche Listenbesetzung einigen können. Aus methodischen Gründen (Simulation des Beginns einer sozialen Gruppenarbeit) können dieses Seminar nur Studierende besuchen, die am ersten Termin 08.05.2020 anwesend sind. Auch im Übrigen besteht aus methodischen Gründen Anwesenheitspflicht (nur 1x Fehlen wird toleriert).
Pflichtlektüre: Trenczek, T./Goldberg, B.: Jugendkriminalität, Jugendhilfe und Strafjustiz, Stuttgart 2016
Prof. Dr.iur. Thomas Trenczek, M.A.
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