1.114 - Supervision (a)
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- FB Sozialwesen > Bachelor of Arts Soziale Arbeit > 1.114 Berufspraktikum
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1.114 -
Übung - Sommersemester 2018
Zeit / Ort: | Mo, 19.03.2018, 09:00-15:00 Uhr - Ort: 05.01.29,
Mo, 23.04.2018, 09:00-15:00 Uhr - Ort: 05.01.29,
Mo, 14.05.2018, 09:00-15:00 Uhr - Ort: 05.01.29,
Mo, 11.06.2018, 09:00-15:00 Uhr - Ort: 05.01.29,
Mo, 16.07.2018, 09:00-15:00 Uhr - Ort: 05.01.29 |
Veranstaltungsbeginn: | Mo., 19.03.2018, 09:00 - 15:00, Ort: 05.01.29 |
Teilnehmer: 4. Semester BA
An das Handeln von Sozialarbeiter*innen werden oft widersprüchliche Perspektiven angelegt. So geht es in der praktischen Sozialarbeit unter anderem um, - das methodisch-fallangemessene Handeln, - die Reflexion des Falls vor dem Hintergrund wissenschaftlicher Erkenntnisse und Theorien, - das Verstehen des Falls als komplexe Einheit zwischen Lebenssituation, subjektiven Möglichkeiten und Grenzen, sowie den Netzwerkressourcen, - um Effizienz und Effektivität, - die Unterstützung der Klient*innen bei der Verwirklichung ihrer Ziele, - die Zufriedenheit im Beruf und die Selbstverwirklichung, - die Entwicklung eines gefestigten Berufsbildes, - sowie die eigene Professionalität in interdisziplinären Handlungszusammenhängen. Die Supervision soll Sie dabei unterstützen, einen eigenen professionellen Standpunkt zu entwickeln, diesen angemessen zu vertreten und gegenüber anderen Akteuren vertreten zu können. Die Lernziele bestehen in der Ausbildung eines professionellen Habitus, der Unterstützung von Fähigkeiten zum Perspektivenwechsel und der Kompetenz zur Balance widersprüchlicher Handlungsanforderungen. Die Voraussetzung dafür ist die Bereitschaft zur persönlichen Auseinandersetzung und Reflexion eigener Handlungsmuster. Als Teilnahmebedingung gilt die Vorstellung persönlicher Arbeitserfahrungen in der Supervisionsgruppe. Dabei kann es sich um einen erfolgreichen oder schwierigen Fall, die Zusammenarbeit mit anderen Professionellen oder auch organisatorische Besonderheiten des Praxisfeldes handeln. Zum Schutz von Persönlichkeitsrechten gilt die Schweigepflicht.
Prof. Dr. phil. Andreas Lampert
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