Prof. Dr. iur. Claudia Beetz M.mel.
Seminare des vergangenen Semesters – (Sommersemester 2020)
1.119 - Betreuungsrecht (a)
Teilnehmer: 6. Semester Das Betreuungsrecht ist ein Teilgebiet des Zivilrechts, das im 4. Buch des BGB – im Familienrecht geregelt ist. Die Betreuung wurde als gesetzliches Vertretungsrecht im Jahr 1992 als Abkehr der zuvor möglichen Entmündigung von Volljährigen eingeführt.
Am Ende des Semesters wird als Teilprüfungsleistung im Modul Recht III eine Klausur angeboten. Lehrbücher werden in der Veranstaltung vorgestellt. Da im Seminar mit dem Gesetz gearbeitet wird, ist zu den Seminaren immer ein hinreichend aktueller Gesetzestext (Gesetzessammlung oder zumindest BGB, z.T. wird auch das FamFG benötigt) mitzubringen. Aufgrund der derzeit geltenden Einschränkungen durch die Corona-Pandemie wird die Veranstaltung als E-Learning-Veranstaltung angeboten. Diese finden zu den üblichen Seminarzeiten (mittwochs 7.45 Uhr und 11.15 Uhr) statt. Die Zuordnung zu den jeweiligen Veranstaltungen ist bei der Wahrnehmung der online-Veranstaltung nicht zwingend. Die Seminareinheiten werden zudem insbesondere für Studierende mit Kindern, denen eine Teilnahme zu diesen Zeiten nicht möglich ist, aufgezeichnet. Nähere Informationen sowie die Links zu den Veranstaltungen und den Aufzeichnungen finden Sie bei studip unter dem Reiter "Aufzeichnungen BBB". Zusätzlich werden Dokumente, Dateien und Links zum Selbststudium angeboten. |
1.119 - Betreuungsrecht (b)
Teilnehmer: 6. Semester Das Betreuungsrecht ist ein Teilgebiet des Zivilrechts, das im 4. Buch des BGB – im Familienrecht geregelt ist. Die Betreuung wurde als gesetzliches Vertretungsrecht im Jahr 1992 als Abkehr der zuvor möglichen Entmündigung von Volljährigen eingeführt.
Am Ende des Semesters wird als Teilprüfungsleistung im Modul Recht III eine Klausur angeboten. Lehrbücher werden in der Veranstaltung vorgestellt. Da im Seminar mit dem Gesetz gearbeitet wird, ist zu den Seminaren immer ein hinreichend aktueller Gesetzestext (Gesetzessammlung oder zumindest BGB, z.T. wird auch das FamFG benötigt) mitzubringen. Aufgrund der derzeit geltenden Einschränkungen durch die Corona-Pandemie wird die Veranstaltung als E-Learning-Veranstaltung angeboten. Diese finden zu den üblichen Seminarzeiten (mittwochs 7.45 Uhr und 11.15 Uhr) statt. Die Zuordnung zu den jeweiligen Veranstaltungen ist bei der Wahrnehmung der online-Veranstaltung nicht zwingend. Die Seminareinheiten werden zudem insbesondere für Studierende mit Kindern, denen eine Teilnahme zu diesen Zeiten nicht möglich ist, aufgezeichnet. Nähere Informationen sowie die Links zu den Veranstaltungen und den Aufzeichnungen finden Sie bei studip unter dem Reiter "Aufzeichnungen BBB". Zusätzlich werden Dokumente, Dateien und Links zum Selbststudium angeboten. |
1.206 - Familienrecht (1)
Teilnehmer: SG II/1 Im Familienrecht werden als einem Teil des Zivilrechts die Rechtsbeziehungen innerhalb von Familien geregelt. Das Familienrecht ist ein lebendiges von einem stetigen Wandel aufgrund gesellschaftlicher Entwicklungen betroffenes Rechtsgebiet. Nachdem im Jahr 2017 die Ehe für Alle eingeführt und damit ein zum damaligen Zeitpunkt überraschenden Kurswechsel eingeleitet wurde, sind noch nicht alle Fragen beantwortet, es kommen auch immer neue hinzu. Exemplarisch verweise ich auf die Diskussion zum Abstammungsrecht – die Einführung einer „Mitmutterschaft“ für die Ehefrau der Mutter sowie die Diskussion des Adoptionsrechts. Der Bundestag hat am 21. Februar 2020 das Gesetz zur Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 26. März 2019 zum Ausschluss der Stiefkindadoption in nichtehelichen Lebensgemeinschaften verabschiedet, mit dem § 1766 a BGB einfügt werden soll. Keine Neuregelung gab es zu der Frage der vollständigen Öffnung der gemeinsamen Adoption in nichteheliche Lebensgemeinschaften – vergleiche dazu auch die Stellungnahmen der Sachverständigen in der Anhörung des Rechtsausschusses des Bundestages sowie die Berichterstattung aus Ausschuss und Plenum .
Da im Seminar mit dem Gesetz gearbeitet wird, ist zu den Seminaren immer ein hinreichend aktueller Gesetzestext mitzubringen. Weiteres dazu unter studip. Als Prüfungsleistung in Recht II wird am Ende des 3. Semesters zusammen mit dem Existenzsicherungs- und dem Kinder- und Jugendhilferecht eine Klausur (Auswahl 2 aus 3 Rechtsgebieten) angeboten. An der Hochschule/Universität wird erwartet, dass sich die Studierenden auf die Inhalte des Seminars jeweils termingerecht vorbereiten und Fragen hierzu im Seminar beantworten und diskutieren können. Für das notwendige und vorausgesetzte Eigenstudium eignet sich – weit besser (!) als mitgeschriebene Aufzeichnungen - insb. die auf der Veranstaltungsübersicht angegebene Fachliteratur. Die Veranstaltung orientiert sich im Inhalt an den entsprechenden Kapiteln aus Trenczek, T./Tammen, B./Behlert, W./Boetticher, A. v.: Grundzüge des Rechts. Studienbuch für Soziale Berufe; UTB, 5. Aufl., München 2018. In der Veranstaltung werden weitere Lehrbücher vorgestellt. Aufgrund der derzeit geltenden Einschränkungen durch die Corona-Pandemie wird die Veranstaltung als E-Learning-Veranstaltung angeboten. Diese finden zu zwei Seminarzeiten statt:
|
1.206 - Familienrecht (2)
Teilnehmer: SG II/2 Im Familienrecht werden als einem Teil des Zivilrechts die Rechtsbeziehungen innerhalb von Familien geregelt. Das Familienrecht ist ein lebendiges von einem stetigen Wandel aufgrund gesellschaftlicher Entwicklungen betroffenes Rechtsgebiet. Nachdem im Jahr 2017 die Ehe für Alle eingeführt und damit ein zum damaligen Zeitpunkt überraschenden Kurswechsel eingeleitet wurde, sind noch nicht alle Fragen beantwortet, es kommen auch immer neue hinzu. Exemplarisch verweise ich auf die Diskussion zum Abstammungsrecht – die Einführung einer „Mitmutterschaft“ für die Ehefrau der Mutter sowie die Diskussion des Adoptionsrechts. Der Bundestag hat am 21. Februar 2020 das Gesetz zur Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 26. März 2019 zum Ausschluss der Stiefkindadoption in nichtehelichen Lebensgemeinschaften verabschiedet, mit dem § 1766 a BGB einfügt werden soll. Keine Neuregelung gab es zu der Frage der vollständigen Öffnung der gemeinsamen Adoption in nichteheliche Lebensgemeinschaften – vergleiche dazu auch die Stellungnahmen der Sachverständigen in der Anhörung des Rechtsausschusses des Bundestages sowie die Berichterstattung aus Ausschuss und Plenum .
Da im Seminar mit dem Gesetz gearbeitet wird, ist zu den Seminaren immer ein hinreichend aktueller Gesetzestext mitzubringen. Weiteres dazu unter studip. Als Prüfungsleistung in Recht II wird am Ende des 3. Semesters zusammen mit dem Existenzsicherungs- und dem Kinder- und Jugendhilferecht eine Klausur (Auswahl 2 aus 3 Rechtsgebieten) angeboten. An der Hochschule/Universität wird erwartet, dass sich die Studierenden auf die Inhalte des Seminars jeweils termingerecht vorbereiten und Fragen hierzu im Seminar beantworten und diskutieren können. Für das notwendige und vorausgesetzte Eigenstudium eignet sich – weit besser (!) als mitgeschriebene Aufzeichnungen - insb. die auf der Veranstaltungsübersicht angegebene Fachliteratur. Die Veranstaltung orientiert sich im Inhalt an den entsprechenden Kapiteln aus Trenczek, T./Tammen, B./Behlert, W./Boetticher, A. v.: Grundzüge des Rechts. Studienbuch für Soziale Berufe; UTB, 5. Aufl., München 2018. In der Veranstaltung werden weitere Lehrbücher vorgestellt. Aufgrund der derzeit geltenden Einschränkungen durch die Corona-Pandemie wird die Veranstaltung als E-Learning-Veranstaltung angeboten. Diese finden zu zwei Seminarzeiten statt:
|
1.206 - Familienrecht (3)
Teilnehmer: SG II/3 Im Familienrecht werden als einem Teil des Zivilrechts die Rechtsbeziehungen innerhalb von Familien geregelt. Das Familienrecht ist ein lebendiges von einem stetigen Wandel aufgrund gesellschaftlicher Entwicklungen betroffenes Rechtsgebiet. Nachdem im Jahr 2017 die Ehe für Alle eingeführt und damit ein zum damaligen Zeitpunkt überraschenden Kurswechsel eingeleitet wurde, sind noch nicht alle Fragen beantwortet, es kommen auch immer neue hinzu. Exemplarisch verweise ich auf die Diskussion zum Abstammungsrecht – die Einführung einer „Mitmutterschaft“ für die Ehefrau der Mutter sowie die Diskussion des Adoptionsrechts. Der Bundestag hat am 21. Februar 2020 das Gesetz zur Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 26. März 2019 zum Ausschluss der Stiefkindadoption in nichtehelichen Lebensgemeinschaften verabschiedet, mit dem § 1766 a BGB einfügt werden soll. Keine Neuregelung gab es zu der Frage der vollständigen Öffnung der gemeinsamen Adoption in nichteheliche Lebensgemeinschaften – vergleiche dazu auch die Stellungnahmen der Sachverständigen in der Anhörung des Rechtsausschusses des Bundestages sowie die Berichterstattung aus Ausschuss und Plenum .
Da im Seminar mit dem Gesetz gearbeitet wird, ist zu den Seminaren immer ein hinreichend aktueller Gesetzestext mitzubringen. Weiteres dazu unter studip. Als Prüfungsleistung in Recht II wird am Ende des 3. Semesters zusammen mit dem Existenzsicherungs- und dem Kinder- und Jugendhilferecht eine Klausur (Auswahl 2 aus 3 Rechtsgebieten) angeboten. An der Hochschule/Universität wird erwartet, dass sich die Studierenden auf die Inhalte des Seminars jeweils termingerecht vorbereiten und Fragen hierzu im Seminar beantworten und diskutieren können. Für das notwendige und vorausgesetzte Eigenstudium eignet sich – weit besser (!) als mitgeschriebene Aufzeichnungen - insb. die auf der Veranstaltungsübersicht angegebene Fachliteratur. Die Veranstaltung orientiert sich im Inhalt an den entsprechenden Kapiteln aus Trenczek, T./Tammen, B./Behlert, W./Boetticher, A. v.: Grundzüge des Rechts. Studienbuch für Soziale Berufe; UTB, 5. Aufl., München 2018. In der Veranstaltung werden weitere Lehrbücher vorgestellt. Aufgrund der derzeit geltenden Einschränkungen durch die Corona-Pandemie wird die Veranstaltung als E-Learning-Veranstaltung angeboten. Diese finden zu zwei Seminarzeiten statt:
|
1.206 - Familienrecht (4)
Teilnehmer: SG II/4 Im Familienrecht werden als einem Teil des Zivilrechts die Rechtsbeziehungen innerhalb von Familien geregelt. Das Familienrecht ist ein lebendiges von einem stetigen Wandel aufgrund gesellschaftlicher Entwicklungen betroffenes Rechtsgebiet. Nachdem im Jahr 2017 die Ehe für Alle eingeführt und damit ein zum damaligen Zeitpunkt überraschenden Kurswechsel eingeleitet wurde, sind noch nicht alle Fragen beantwortet, es kommen auch immer neue hinzu. Exemplarisch verweise ich auf die Diskussion zum Abstammungsrecht – die Einführung einer „Mitmutterschaft“ für die Ehefrau der Mutter sowie die Diskussion des Adoptionsrechts. Der Bundestag hat am 21. Februar 2020 das Gesetz zur Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 26. März 2019 zum Ausschluss der Stiefkindadoption in nichtehelichen Lebensgemeinschaften verabschiedet, mit dem § 1766 a BGB einfügt werden soll. Keine Neuregelung gab es zu der Frage der vollständigen Öffnung der gemeinsamen Adoption in nichteheliche Lebensgemeinschaften – vergleiche dazu auch die Stellungnahmen der Sachverständigen in der Anhörung des Rechtsausschusses des Bundestages sowie die Berichterstattung aus Ausschuss und Plenum .
Da im Seminar mit dem Gesetz gearbeitet wird, ist zu den Seminaren immer ein hinreichend aktueller Gesetzestext mitzubringen. Weiteres dazu unter studip. Als Prüfungsleistung in Recht II wird am Ende des 3. Semesters zusammen mit dem Existenzsicherungs- und dem Kinder- und Jugendhilferecht eine Klausur (Auswahl 2 aus 3 Rechtsgebieten) angeboten. An der Hochschule/Universität wird erwartet, dass sich die Studierenden auf die Inhalte des Seminars jeweils termingerecht vorbereiten und Fragen hierzu im Seminar beantworten und diskutieren können. Für das notwendige und vorausgesetzte Eigenstudium eignet sich – weit besser (!) als mitgeschriebene Aufzeichnungen - insb. die auf der Veranstaltungsübersicht angegebene Fachliteratur. Die Veranstaltung orientiert sich im Inhalt an den entsprechenden Kapiteln aus Trenczek, T./Tammen, B./Behlert, W./Boetticher, A. v.: Grundzüge des Rechts. Studienbuch für Soziale Berufe; UTB, 5. Aufl., München 2018. In der Veranstaltung werden weitere Lehrbücher vorgestellt. Aufgrund der derzeit geltenden Einschränkungen durch die Corona-Pandemie wird die Veranstaltung als E-Learning-Veranstaltung angeboten. Diese finden zu zwei Seminarzeiten statt:
|