Prof. Dr. iur. Claudia Beetz M.mel.
Seminare des vergangenen Semesters – (Sommersemester 2024)
1.206 - Recht II - Familienrecht (1)
Teilnehmer: SG II/1 Das Familienrecht ist ein lebendiges, aufgrund gesellschaftlicher Entwicklungen von einem stetigen Wandel betroffenes Rechtsgebiet. Nachdem im Jahr 2017 die Ehe für Alle eingeführt und damit ein zum damaligen Zeitpunkt überraschenden Kurswechsel eingeleitet wurde, sind noch nicht alle Fragen beantwortet, es kommen auch immer neue hinzu. Exemplarisch verweise ich auf die aktuelle Diskussion um die Einführung einer Verantwortungsgemeinschaft und dem hierzu durch das Bundesministerium für Justiz veröffentlichte Eckpunktepapier Zudem hat das Ministerium ein Eckpunktepapier zur Reform des Kindschaftsrechts sowie der Reform des Abstammungsrechts vorgelegt – siehe Pressemitteilung mit der Verlinkung auf die jeweiligen Papiere.
Als Prüfungsleistung in Recht II wird am Ende des 3. Semesters zusammen mit dem Existenzsicherungs- und dem Kinder- und Jugendhilferecht eine Klausur (Auswahl 2 aus 3 Rechtsgebieten) angeboten. |
1.206 - Recht II - Familienrecht (2)
Teilnehmer: SG II/2 Das Familienrecht ist ein lebendiges, aufgrund gesellschaftlicher Entwicklungen von einem stetigen Wandel betroffenes Rechtsgebiet. Nachdem im Jahr 2017 die Ehe für Alle eingeführt und damit ein zum damaligen Zeitpunkt überraschenden Kurswechsel eingeleitet wurde, sind noch nicht alle Fragen beantwortet, es kommen auch immer neue hinzu. Exemplarisch verweise ich auf die aktuelle Diskussion um die Einführung einer Verantwortungsgemeinschaft und dem hierzu durch das Bundesministerium für Justiz veröffentlichte Eckpunktepapier Zudem hat das Ministerium ein Eckpunktepapier zur Reform des Kindschaftsrechts sowie der Reform des Abstammungsrechts vorgelegt – siehe Pressemitteilung mit der Verlinkung auf die jeweiligen Papiere.
Als Prüfungsleistung in Recht II wird am Ende des 3. Semesters zusammen mit dem Existenzsicherungs- und dem Kinder- und Jugendhilferecht eine Klausur (Auswahl 2 aus 3 Rechtsgebieten) angeboten. |
1.218 - Recht der Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen
Teilnehmer: 6. Semester „Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen“ – ist der Titel des Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX). Mit der Einführung des SGB IX im Jahr 2001 und dessen Überarbeitung durch das Bundesteilhabegesetz im Jahr 2016 (Gesetzesänderungen 2017 – 2023) sollen behinderungsbedingte Nachteile ausgeglichen und die Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung und von Behinderung bedrohter Menschen sowie ihre gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft durch besondere Sozialleistungen gefördert bzw. ermöglicht werden. Damit wollte der Gesetzgeber den Anforderungen der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen (UN-BRK) gerecht werden, die von den Vertragsstaaten fordert, die „volle Verwirklichung aller Menschenrechte und Grundfreiheiten für alle Menschen mit Behinderungen, ohne jede Diskriminierung aufgrund von Behinderung zu gewährleisten und zu fördern“ (Art. 4 Abs. 1 Satz 1 UN-BRK).
Die Studierenden sind am Ende der Veranstaltung in der Lage die komplexen Strukturen des Rehabilitationsrechts nachzuvollziehen. Sie verstehen die Grundsätze der Leistungsgewährung von Leistungen zur Rehabilitation im gegliederten Sozialleistungssystem und können kleine Fallbeispiele einordnen und lösen. Die Prüfungsleistung wird in einer Klausur bestehen. Die Voraussetzung für die Teilnahme an der Prüfungsleistung ist das Bestehen der Module Recht I und Recht II. Für die Veranstaltung wird aktueller Gesetzestext des SGB IX benötigt. Darüber hinaus werden auch die Texte anderer Sozialgesetzbücher benötigt. Weitere Hinweise erfolgen in der Veranstaltung. |
3.101 - Rechtsfragen Zivilgesellschaftlichen Engagements
Teilnehmer: 1. Semester MACE In dem Seminar geht es vor allem um die Rechtsdurchsetzung mit/durch zivilgesellschaftliche Interessenvertretungen. Dabei werden Sie Regelungen im Antidiskriminierungsrecht, im Sozial- und Zivilrecht und die Frage nach der (gerichtlichen) Durchsetzung der Rechte zB für Menschen mit Behinderungen, Verbraucher kennenlernen und Instrumente der Rechtsdurchsetzung zB im Wege der Verbandsklage bearbeiten. |