Prof.in Dr.in iur. Claudia Beetz M.mel.

Seminare des vergangenen Semesters – (Sommersemester 2023)

1.206 - Recht II - Familienrecht (1)

Bereich:
  • FB Sozialwesen > Bachelor of Arts Soziale Arbeit (ab WiSe2019) > 1.206 - Recht II: Familienrecht, Jugendrecht, Recht der Existenzsicherung
  • FB Sozialwesen > Bachelor of Arts Soziale Arbeit (ab WiSe2019) > 2. Semester (BASA) > SG II/1
1.206  -   Seminar  -  Sommersemester 2023
Zeit / Ort:Mo, 11:15-12:45 Uhr (wöchentlich), Ort: 05.03.202,
Mi, 05.07.2023, 15:15-16:45 Uhr - Ort: 05.03.225
Veranstaltungsbeginn:  Mon , 03.04.2023 11:15 - 12:45, Ort: 05.03.202

Teilnehmer: SG II/1

Das Familienrecht ist ein lebendiges von einem stetigen Wandel aufgrund gesellschaftlicher Entwicklungen betroffenes Rechtsgebiet. Nachdem im Jahr 2017 die Ehe für Alle eingeführt und damit ein zum damaligen Zeitpunkt überraschenden Kurswechsel eingeleitet wurde, sind noch nicht alle Fragen beantwortet, es kommen auch immer neue hinzu. Exemplarisch verweise ich auf die noch immer geführte Diskussion zum Abstammungsrecht – die Einführung einer „Mitmutterschaft“ für die Ehefrau* der Mutter*, die sich die Regierungsparteien auch als Ziel der Legislaturperiode im Koalitionsvertrag auf S. 101 aufgenommen haben: "Wir werden das Familienrecht modernisieren. …“ Der Bundesjustizminister Buschmann hat in einer Rede im Bundestag am 12.01.2022 ausgeführt: „Ein weiteres Feld, das ich benennen möchte, ist die Gesellschaftspolitik. Wir leben in einer Gesellschaft, die älter ist. Wir leben in einer Gesellschaft, die mobiler ist. Eltern und erwachsene Kinder leben häufig weit voneinander entfernt. In dieser Situation stehen sich Menschen auch außerhalb klassischer Familienbeziehungen bei: Ältere Menschen bilden Wohngemeinschaften, weil sie nicht ins Heim wollen. Alleinerziehende helfen sich bei der Kindererziehung, weil sie berufstätig bleiben wollen. - Diese Menschen leben Verantwortung füreinander. Sie wollen aber nicht Tisch und Bett teilen, sondern vielleicht nur den Tisch. Sie wollen eine andere Art der Wahlverwandtschaft als die Ehe oder die Adoption. Diesen Menschen werden wir mit dem neuen Institut der Verantwortungsgemeinschaft ein Stück rechtliche Sicherheit und Vereinfachung ihres Lebens ermöglichen. Das nimmt niemandem etwas weg, sondern macht es vielen etwas leichter.“
Das Familienrecht wird aufgrund des begrenzten Zugangs zur Rechtsbeschwerde, die von der Zulassung durch das Beschwerdegericht (auch hier wird diskutiert eine sogenannte Nichtzulassungsbeschwerde einzuführen – Koalitionsvertrag S. 102) abhängig ist, stärker als andere Rechtsgebiete von Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts geprägt. So zum Beispiel am 21. Februar 2020 das Gesetz zur Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 26. März 2019 zum Ausschluss der Stiefkindadoption in nichtehelichen Lebensgemeinschaften verabschiedet, mit dem § 1766a BGB einfügt wurde.
Der Bundesgerichtshof als 3. Instanz der Rechtsbeschwerde spielt trotz allem eine wichtige Rolle – z.B. vergleichen Sie die Entscheidung vom 19.02.2022 (Aktenzeichen: XII ZB 183/21 vgl. Pressemitteilung nach der eine leibliche Mutter auch nach einer Adoption ihres Kindes zur Auskunft über die Identität des leiblichen Vaters verpflichtet ist.
Das Familienrecht ist für viele Arbeitsfelder der sozialen Arbeit relevant – Kinder- und Jugendhilfe, Altenhilfe, Behindertenhilfe, Armut und sozialer Ausschluss usw.
Ziel der Veranstaltung ist, dass die Studierenden die grundlegenden Strukturen und Prinzipien des Familienrechts kennenlernen, um auch nach späteren Änderungen Problemlösungen für kleinere Fälle selbständig erarbeiten und entsprechend agieren zu können.

Themen sind:

  • Einführung in das Rechtsgebiet des Familienrechts
  • Verwandtschaft
  • Eherecht
  • Nichteheliche Lebensgemeinschaft und Lebenspartnerschaft
  • Kindschaftsrecht
  • Vormundschaft/Pflegschaft/Betreuung

Da in dem Seminar mit dem Gesetz gearbeitet wird, ist zu den Seminaren immer ein hinreichend aktueller Gesetzestext des BGB aber auch des FamFG notwendig. Lehrbücher werden in der Veranstaltung bekannt gegeben.
Als Prüfungsleistung in Recht II wird am Ende des 3. Semesters zusammen mit dem Existenzsicherungs- und dem Kinder- und Jugendhilferecht eine Klausur (Auswahl 2 aus 3 Rechtsgebieten) angeboten.

Prof.in Dr.in iur. Claudia Beetz, M.mel.

 

1.206 - Recht II - Familienrecht (2)

Bereich:
  • FB Sozialwesen > Bachelor of Arts Soziale Arbeit (ab WiSe2019) > 2. Semester (BASA) > SG II/2
  • FB Sozialwesen > Bachelor of Arts Soziale Arbeit (ab WiSe2019) > 1.206 - Recht II: Familienrecht, Jugendrecht, Recht der Existenzsicherung
1.206  -   Seminar  -  Sommersemester 2023
Zeit / Ort:Mo, 13:30-15:00 Uhr (wöchentlich), Ort: 05.00.02,
Di, 04.07.2023, 17:00-18:30 Uhr - Ort: 05.03.225
Veranstaltungsbeginn:  Mon , 03.04.2023 13:30 - 15:00, Ort: 05.00.02

Teilnehmer: SG II/2

Das Familienrecht ist ein lebendiges von einem stetigen Wandel aufgrund gesellschaftlicher Entwicklungen betroffenes Rechtsgebiet. Nachdem im Jahr 2017 die Ehe für Alle eingeführt und damit ein zum damaligen Zeitpunkt überraschenden Kurswechsel eingeleitet wurde, sind noch nicht alle Fragen beantwortet, es kommen auch immer neue hinzu. Exemplarisch verweise ich auf die noch immer geführte Diskussion zum Abstammungsrecht – die Einführung einer „Mitmutterschaft“ für die Ehefrau* der Mutter*, die sich die Regierungsparteien auch als Ziel der Legislaturperiode im Koalitionsvertrag auf S. 101 aufgenommen haben: "Wir werden das Familienrecht modernisieren. …“ Der Bundesjustizminister Buschmann hat in einer Rede im Bundestag am 12.01.2022 ausgeführt: „Ein weiteres Feld, das ich benennen möchte, ist die Gesellschaftspolitik. Wir leben in einer Gesellschaft, die älter ist. Wir leben in einer Gesellschaft, die mobiler ist. Eltern und erwachsene Kinder leben häufig weit voneinander entfernt. In dieser Situation stehen sich Menschen auch außerhalb klassischer Familienbeziehungen bei: Ältere Menschen bilden Wohngemeinschaften, weil sie nicht ins Heim wollen. Alleinerziehende helfen sich bei der Kindererziehung, weil sie berufstätig bleiben wollen. - Diese Menschen leben Verantwortung füreinander. Sie wollen aber nicht Tisch und Bett teilen, sondern vielleicht nur den Tisch. Sie wollen eine andere Art der Wahlverwandtschaft als die Ehe oder die Adoption. Diesen Menschen werden wir mit dem neuen Institut der Verantwortungsgemeinschaft ein Stück rechtliche Sicherheit und Vereinfachung ihres Lebens ermöglichen. Das nimmt niemandem etwas weg, sondern macht es vielen etwas leichter.“
Das Familienrecht wird aufgrund des begrenzten Zugangs zur Rechtsbeschwerde, die von der Zulassung durch das Beschwerdegericht (auch hier wird diskutiert eine sogenannte Nichtzulassungsbeschwerde einzuführen – Koalitionsvertrag S. 102) abhängig ist, stärker als andere Rechtsgebiete von Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts geprägt. So zum Beispiel am 21. Februar 2020 das Gesetz zur Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 26. März 2019 zum Ausschluss der Stiefkindadoption in nichtehelichen Lebensgemeinschaften verabschiedet, mit dem § 1766a BGB einfügt wurde.
Der Bundesgerichtshof als 3. Instanz der Rechtsbeschwerde spielt trotz allem eine wichtige Rolle – z.B. vergleichen Sie die Entscheidung vom 19.02.2022 (Aktenzeichen: XII ZB 183/21 vgl. Pressemitteilung nach der eine leibliche Mutter auch nach einer Adoption ihres Kindes zur Auskunft über die Identität des leiblichen Vaters verpflichtet ist.
Das Familienrecht ist für viele Arbeitsfelder der sozialen Arbeit relevant – Kinder- und Jugendhilfe, Altenhilfe, Behindertenhilfe, Armut und sozialer Ausschluss usw.
Ziel der Veranstaltung ist, dass die Studierenden die grundlegenden Strukturen und Prinzipien des Familienrechts kennenlernen, um auch nach späteren Änderungen Problemlösungen für kleinere Fälle selbständig erarbeiten und entsprechend agieren zu können.

Themen sind:

  • Einführung in das Rechtsgebiet des Familienrechts
  • Verwandtschaft
  • Eherecht
  • Nichteheliche Lebensgemeinschaft und Lebenspartnerschaft
  • Kindschaftsrecht
  • Vormundschaft/Pflegschaft/Betreuung

Da in dem Seminar mit dem Gesetz gearbeitet wird, ist zu den Seminaren immer ein hinreichend aktueller Gesetzestext des BGB aber auch des FamFG notwendig. Lehrbücher werden in der Veranstaltung bekannt gegeben.
Als Prüfungsleistung in Recht II wird am Ende des 3. Semesters zusammen mit dem Existenzsicherungs- und dem Kinder- und Jugendhilferecht eine Klausur (Auswahl 2 aus 3 Rechtsgebieten) angeboten.

Prof.in Dr.in iur. Claudia Beetz, M.mel.

 

1.218 - Recht III - Recht der Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen

Bereich:
  • FB Sozialwesen > Bachelor of Arts Soziale Arbeit (ab WiSe2019) > 1.218 - Recht III: Rechtliche Vertiefungsgebiete
  • FB Sozialwesen > Bachelor of Arts Soziale Arbeit (ab WiSe2019) > 6. Semester (BASA)
  • FB Sozialwesen > Bachelor of Arts Soziale Arbeit (ab WiSe2019) > Studienschwerpunkt > Rehabilitation und Teilhabe
1.218  -   Seminar  -  Sommersemester 2023
Zeit / Ort:Di, 13:15-14:45 Uhr (wöchentlich), Ort: 05.01.33
Veranstaltungsbeginn:  Tue , 04.04.2023 13:00 - 14:30, Ort: 05.01.33

Teilnehmer: 6. Semester

„Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen“ – ist der Titel des Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX). Mit der Einführung des SGB IX im Jahr 2001 und dessen Neubekanntmachung durch das Bundesteilhabegesetz im Jahr 2016 (Gesetzesänderungen 2017 – 2023) sollen behinderungsbedingte Nachteile ausgeglichen und die Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung und von Behinderung bedrohter Menschen sowie ihre gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft durch besondere Sozialleistungen gefördert bzw. ermöglicht werden.

Damit wollte der Gesetzgeber den Anforderungen der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen (UN-BRK) gerecht werden, die von den Vertragsstaaten fordert, die „volle Verwirklichung aller Menschenrechte und Grundfreiheiten für alle Menschen mit Behinderungen, ohne jede Diskriminierung aufgrund von Behinderung zu gewährleisten und zu fördern“ (Art. 4 Abs. 1 Satz 1 UN-BRK).

Aus der Gesetzesbegründung der Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 18/9522, S. 2) geht hervor:
„Folgende Ziele sollen im Lichte der UN-BRK mit dem Gesetz verwirklicht werden:

  • Dem neuen gesellschaftlichen Verständnis einer inklusiven Gesellschaft soll durch einen neu gefassten Behinderungsbegriff Rechnung getragen werden.
  • Leistungen sollen wie aus einer Hand erbracht und zeitintensive Zuständigkeitskonflikte der Träger untereinander sowie Doppelbegutachtungen zulasten der Menschen mit Behinderungen vermieden werden. Die Position der Menschen mit Behinderungen im Verhältnis zu den Rehabilitationsträgern und den Leistungserbringern soll durch eine ergänzende unabhängige Teilhabeberatung gestärkt werden.
  • Die Anreize zur Aufnahme einer Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt sollen auf persönlicher und institutioneller Ebene verbessert werden.
  • Die Möglichkeiten einer individuellen und den persönlichen Wünschen entsprechenden Lebensplanung und -gestaltung sollen unter Berücksichtigung des Sozialraumes bei den Leistungen zur sozialen Teilhabe gestärkt werden.
  • Die Leistungen zur Teilhabe an Bildung sollen insbesondere im Hinblick auf studierende Menschen mit Behinderungen verbessert werden.
  • …“

In der Veranstaltung sollen die komplexen Strukturen des Rehabilitationsrechts für die Anwendungsfelder der Sozialen Arbeit nachvollziehbar gemacht werden. Die Veranstaltung beschäftigt sich daher mit den Grundsätzen und Grundbegriffen der Leistungsgewährung von Leistungen zur Rehabilitation und Teilhabe im gegliederten Sozialleistungssystem sowie dem Schwerbehindertenrecht in Grundzügen, insbesondere:
  • den Regelungen für Menschen mit Behinderungen (Teil 1 SGB IX) - Grundbegriffe, Grundsätze, Verfahren
  • Leistungen nach dem SGB IX
    • Leistung zur medizinischen Rehabilitation
    • Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben
    • unterhaltssichernde und andere ergänzende Leistungen
    • Leistung zur Teilhabe an Bildung
    • Leistung zur sozialen Teilhabe
  • Recht der Eingliederungshilfe
  • Grundzüge des Schwerbehindertenrechts
  • Verfahren und Rechtsschutz.

Die Studierenden sind am Ende der Veranstaltung in der Lage die komplexen Strukturen des Rehabilitationsrechts nachzuvollziehen. Sie verstehen die Grundsätze der Leistungsgewährung von Leistungen zur Rehabilitation im gegliederten Sozialleistungssystem und können kleine Fallbeispiele einordnen und lösen.

Die Prüfungsleistung wird in Form einer Klausur zu erbringen sein. Voraussetzung für die Teilnahme ist die bestandene Prüfung in Recht I und II.

Für die Veranstaltung wird ein aktueller Gesetzestext des SGB IX benötigt. Darüber hinaus werden auch die Texte anderer Sozialgesetzbücher benötigt. Weitere Hinweise erfolgen in der Veranstaltung.

Prof.in Dr.in iur. Claudia Beetz, M.mel.

 

3.101 - Recht: Rechtsfragen zivilgesellschaftlichen Engagements

Bereich:
  • FB Sozialwesen > Masterstudiengang Civic Education > 3.101 - Recht
  • FB Sozialwesen > Masterstudiengang Civic Education > 1. Semester (MACE)
3.101  -   Seminar  -  Sommersemester 2023
Zeit / Ort:Di, 7:45-9:15 Uhr (wöchentlich), Ort: 05.01.29
Veranstaltungsbeginn:  Tue , 04.04.2023 07:45 - 09:15, Ort: 05.01.29

Teilnehmer: 1. Semester MACE

In der Veranstaltung werden Rechtsfragen des zivilrechtlichen Engagements vorgestellt. Dazu gehören:

  • die Rechte spezifischer Gruppen, bspw. Menschen mit Behinderungen, Menschen mit Migrationshintergrund, von Armut betroffene Menschen oder Menschen in sonstigen besonderen Lebenslagen. Dazu gehören rechtliche Regelungen im Antidiskriminierungsrecht, im Sozial- und Zivilrecht;
  • wie diese Gruppe im Rechtssystem ihre Rechte durchsetzen können.

Die Studierenden kennen und verstehen die Rechte spezifischer Gruppen und wissen um die jeweils spezifischen Interessenskonstellationen. Sie können Mittel zur Durchsetzung der Interessen miteinander vergleichen und beispielhaft den jeweiligen Situationen entsprechend geeignete Wege beschreiben, analysieren und auswählen.
Die Wirkung von Regelungen zur Förderung der Rechte spezifischer Gruppe sind den Studierenden geläufig und sie untersuchen sie in ihren Wirkungen und beurteilen diese. Die Studierenden schlussfolgern aus ihrer Untersuchung, wo die Rechtsdurchsetzung von Regelungen spezifischer Gruppen defizitär umgesetzt sind und kreieren ggf. Lösungsvorschläge.

Dieses Teilmodul wird mit einer Studienleistung abgeschlossen, welche in einem Kurzreferat besteht (Kurzreferat = unter Verwendung einschlägiger Literatur ausgearbeitete, mündlich, ggf. medial unterstützt vorgetragene und in der Teilnehmendengruppe der Veranstaltung diskutierte Auseinandersetzung mit einer vorgegebenen Fragestellung aus dem Lehrinhalt der zu Grunde liegenden Lehrveranstaltung mit einem Zeitumfang von mindestens zehn Minuten, ergänzt um ein Thesenpapier von maximal zwei Seiten).

Die Themen werden in der ersten Veranstaltung bekannt gegeben.

Prof.in Dr.in iur. Claudia Beetz, M.mel.

 

3.103 - Gerechtigkeit und Gleichbehandlung

Bereich:
  • FB Sozialwesen > Masterstudiengang Civic Education > 3.103 - Gerechtigkeit und Gleichbehandlung
  • FB Sozialwesen > Masterstudiengang Civic Education > 1. Semester (MACE)
3.103  -   Seminar  -  Sommersemester 2023
Zeit / Ort:Do, 9:30-17:00 Uhr (wöchentlich), Ort: 05.01.33, 05.03.29, 05.01.29, 05.03.08,
Do, 20.04.2023, 09:30-13:00 Uhr - Ort: 05.03.29,
Do, 20.04.2023, 19:00-22:00 Uhr - Ort: Medienstudio, Sondersitzung,
Sa, 22.04.2023, 08:00-18:30 Uhr - Ort: Torgau, Exkursion,
Sa, 13.05.2023, 07:30-19:30 Uhr - Ort: Mauermuseum Berlin, Exkursion
Veranstaltungsbeginn:  Thu , 06.04.2023 09:30 - 17:00, Ort: 05.03.29

Teilnehmer: 1. Semester MACE

Inhalt: Der Fokus des Moduls liegt auf der interdisziplinären Betrachtung von Gerechtigkeits- und Gleichbehandlungsfragen. Diese erfolgt auf unterschiedlichen Ebenen, von denen ausgehend nicht nur das Individuum, sondern auch gesellschaftliche Gruppen und Institutionen in den Fokus gelangen (Mikro-, Meso-, Makro-Ebene). Nach einer gemeinsamen Eröffnung des Seminars werden die Dozentinnen jeweils individuell aus ihrer fachlichen Expertise berichten und unterschiedliche Ansätze vorstellen, um sich den Themen Gerechtigkeit und Gleichbehandlung zu nähern. Dabei werden inhaltliche Verknüpfungen gesucht und diskutiert. Die genauen Themen finden Sie unter Dateien im Veranstaltungsplan.
Formalitäten:
Termine für Exkursion und Blocktage: 20.04.23 Theaterstück 22.04.23 Exkursion Torgau
13.05.23 Exkursion zum Mauermuseum

Workload: 6 SWS, 10 ECTS Punkte
Benotung: Eine Studienleistung, Präsentation

Mögliche Themen für die Studienleistung:
• Versöhnungsprozesse nach Konflikten: Kombination der Theorien und empirischen Befunde mit konkreten, selbstgewählten Beispielen (2 Gruppen)
• Mauern im Kontext des „sanften“ Autoritarismus (1 Gruppe)
• Aufarbeitung und Anerkennung anhand im Seminar besprochener Beispiele (2 Gruppen)
• Gerechtigkeit – Gleichbehandlung – Förderung bestimmter Gruppen
• Recht und Gerechtigkeit – Theorien der Gerechtigkeit im Recht
• Zugang zum Recht – Möglichkeiten der Rechtsdurchsetzung für vulnerable Gruppen

Prof.in Dr.in phil. Nicole Harth , Prof.in Dr.in iur. Claudia Beetz, M.mel. , Prof.in Dr.in Diana Düring , Prof.in Dr.in Anna Kasten

 
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